RheinNetz: PV-Anlage anmelden in Köln und Leverkusen
Ihr persönliches Festpreis-Angebot
Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.
Schritt 1 von 8 · Kostenlos und unverbindlich
Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?
Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße
Eine PV-Anlage bis 30 kW melden Sie bei RheinNetz online im Einspeiserportal an, selbst oder über Ihren Elektrofachbetrieb. Danach folgen laut RheinNetz fünf Schritte: Anmeldung, Anschlusszusage, Zählerprozess, Abschlussprüfung und Abrechnungsmeldung. Nach der Anschlusszusage reichen Sie mehrere Unterlagen nach, darunter die Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister. Die Vergütung zahlt RheinNetz jeweils am 15. des Monats.
Hier steht nur, was bei RheinNetz konkret gilt. Den bundesweiten Ablauf finden Sie im Ratgeber PV-Anlage anmelden, die gesetzlichen Fristen unter Netzanschluss-Dauer.
Ist RheinNetz Ihr Netzbetreiber?
RheinNetz betreibt das Verteilnetz unter anderem in Köln und Leverkusen, so weist es VNBdigital für die Niederspannung aus. Der Netzbetreiber ist nicht Ihr Stromlieferant, sondern das Unternehmen, an dessen Netz Ihr Hausanschluss hängt. RheinNetz betont selbst, dass Stromversorger und Verteilnetzbetreiber nach dem Energiewirtschaftsgesetz strikt getrennt sind. Deshalb wird die Einspeisevergütung auch nicht mit Ihrer Stromrechnung verrechnet.
Wer in Köln oder Leverkusen plant, findet die lokalen Daten zu Ertrag und Förderung auf unseren Seiten für Photovoltaik in Köln und Photovoltaik in Leverkusen. Zum Stand der städtischen Förderung in Köln gibt es einen eigenen Artikel: Photovoltaik-Förderung Köln.
Die fünf Schritte bei RheinNetz
RheinNetz beschreibt den Weg für PV-Anlagen unter 30 kW in fünf Schritten:
- Anmeldung der Anlage im Einspeiserportal
- Anschlusszusage, die Sie im Online-Portal bestätigen
- Zählerprozess mit Zählerfreigabe und Einbautermin
- Abschlussprüfung der eingereichten Unterlagen
- Abrechnungsmeldung, danach läuft die Vergütung
Die Grenze von 30 kW ist entscheidend. Darunter nutzen Sie das Einspeiserportal für den vereinfachten Weg. Ab 30 kW verweist RheinNetz auf ein eigenes Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen. Dorthin gehören laut RheinNetz auch PV-Erweiterungen und Speicher, die nicht zusammen mit einer neuen Anlage angemeldet werden. Eine neue Anlage auf einem Einfamilienhaus mit 8 bis 15 kWp läuft dagegen über den einfachen Weg.
Wer den Antrag stellt
Die Anmeldung bis 30 kW(p) können laut RheinNetz der Anlagenbetreiber oder der beauftragte Anlagenerrichter beziehungsweise Elektrofachbetrieb ausfüllen. Selbst anmelden ist also möglich.
Spätestens beim Zähler brauchen Sie aber einen Elektroinstallateur. Das Formblatt „Inbetriebsetzung Strom“ muss von Ihnen und Ihrem Elektroinstallateur unterschrieben sein, und zwar mit dem Stempel eines konzessionierten Elektroinstallateurs. Ein Betrieb, der nur Module montiert, kann diesen Teil nicht abschließen.
RheinNetz gibt in seiner Checkliste selbst eine klare Empfehlung: Beenden Sie die Zusammenarbeit mit dem ausführenden Betrieb erst, wenn alle Unterlagen eingereicht sind und Sie die Bestätigung der erfolgreichen Anmeldung und Abrechnungsfähigkeit haben. Diese Empfehlung ist der wichtigste Satz im ganzen Prozess.
Was das Einspeiserportal abfragt
Im Portal gehen Sie diese Schritte durch:
- Anlagenanschrift
- Antragsart
- Stammdaten
- Installationsbetrieb (optional)
- Anlagenleistung
- Speicherleistung (optional)
Halten Sie dafür bereit: die technischen Daten von Wechselrichter und Modulen, einen Lageplan mit dem Standort der Anlage und gegebenenfalls Ihres Hausanschlusses, die Kontaktdaten von Betreiber und Installationsbetrieb sowie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers, falls dieser nicht selbst Betreiber ist.
Die Anschlusszusage und ihre zwei Fristen
Nach Prüfung Ihrer Daten und Unterlagen erhalten Sie die Anschlusszusage und die auszufüllenden Unterlagen. Die Anschlusszusage bestätigen Sie im Online-Portal, erst danach werden Sie für den Zählerprozess freigeschaltet. Bestätigen Sie sie nicht innerhalb von sechs Monaten, gibt RheinNetz die für Sie reservierte Einspeisekapazität im Netz wieder frei.
Danach läuft die zweite Frist: Nach Eingang der bestätigten Anschlusszusage haben Sie laut RheinNetz weitere sechs Monate, um die Anlage zu bauen und in Betrieb zu nehmen.
Das ist großzügig für ein Einfamilienhaus. Eng wird es, wenn Module oder Speicher Lieferzeit haben oder ein Zählerschrank erst ertüchtigt werden muss. Wer die Anschlusszusage sehr früh beantragt, verschenkt Puffer. Wer sie zu spät beantragt, wartet nach der Montage. Der richtige Zeitpunkt ist, sobald Komponenten und Montagetermin feststehen.
Die Unterlagen, die RheinNetz nach der Zusage braucht
Die Anmeldung selbst ist nur der erste Teil. Die Informationen und Unterlagen laden Sie laut RheinNetz im Einspeiserportal zu Ihrer Anlage hoch. Die Checkliste von RheinNetz nennt zusätzlich die Adresse einspeiser-anschluesse@rng.de. Gebraucht werden:
Für die Zählerfreigabe:
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, wenn der Betreiber ein anderer ist
- Formblatt „Inbetriebsetzung Strom“, für den Hauptzähler und je nach Messkonzept zusätzlich für einen Erzeugungszähler, unterschrieben und gestempelt
- Einpoliger Übersichtsschaltplan der gesamten Anlage, aus dem unter anderem die Zahl der Wechselrichter und die Position des Netz- und Anlagenschutzes nach VDE-AR-N 4105 hervorgehen
- Bei einem Speicher die Zusatzvereinbarung nach § 14a EnWG
Für die Abrechnungsmeldung:
- Kundendaten- und Inbetriebnahmeblatt, von Ihnen und Ihrem Elektroinstallateur unterschrieben, mit korrekten Angaben zu Steuernummer und Umsatzsteuersatz
- Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister für die PV-Anlage, als Kopie
- Bei einem Speicher zusätzlich das Datenblatt „Speichersysteme“ und die MaStR-Bestätigung für den Speicher
Ohne vollständiges Kundendaten- und Inbetriebnahmeblatt zahlt RheinNetz keine Vergütung. Die Nachweispflicht für den Vergütungsanspruch liegt laut Checkliste bei Ihnen, nicht beim Netzbetreiber.
Zähler, Abrechnung und Steuernummer
Muss der Zähler getauscht werden, setzt sich RheinNetz laut eigener Beschreibung mit Ihrem Installateur in Verbindung und koordiniert das weitere Vorgehen. Für Fragen zum Zählereinbau nennt RheinNetz die Rufnummer 0221 178 66651. Was beim Zählerwechsel technisch passiert und warum Sie den Termin früh anstoßen sollten, steht im Ratgeber Zählerwechsel bei Photovoltaik.
Die Vergütung zahlt RheinNetz nach dem EEG jeweils am 15. des Monats, auf Basis eines Abschlagsplans, den RheinNetz anhand Ihrer Angaben im Kundendaten- und Inbetriebsetzungsblatt erstellt. Die erste Zahlung kommt erst, wenn alle Unterlagen inklusive Bankverbindung vorliegen.
Die Steuernummer braucht RheinNetz laut FAQ, wenn Sie die Vergütung mit 19 % Umsatzsteuer abrechnen. Klären Sie den richtigen Satz vorher mit Finanzamt oder Steuerberatung, denn das Kundendatenblatt fragt ihn ab.
Ein Punkt, den viele übersehen: Ohne intelligentes Messsystem lesen Sie den Einspeisezähler zur Jahresendabrechnung selbst ab und melden den Stand. Für die Einspeisung gilt der Zählerstand mit der Kennung OBIS 2.8.0.
Fristen: was RheinNetz einhalten muss und was Sie einhalten müssen
RheinNetz. Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG. Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden.
Sie. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Bei RheinNetz kommt dazu: Die Kopie der Bestätigung muss auch dort ankommen, sonst fehlt ein Teil der Abrechnungsunterlagen.
Was wir aus RheinNetz-Anmeldungen mitnehmen
Der Portalteil bei RheinNetz ist schnell erledigt. Die Zeit kostet der zweite Teil: Formblatt, Schaltplan, Kundendatenblatt und MaStR-Bestätigung müssen vollständig und unterschrieben nachkommen. Fehlt eines davon, startet weder der Zählerprozess noch die Vergütung.
Bei Turn Solar läuft die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Für Fragen zu einem laufenden Vorgang erreichen Sie RheinNetz unter 0221 178 2515, montags bis freitags von 8:00 bis 16:30 Uhr.
Quellen
- RheinNetz: Erzeugungsanlage, alles rund um die Anmeldung, abgerufen am 05. Oktober 2026
- RheinNetz: Checkliste einzureichende Unterlagen, Photovoltaikanlage (PDF), abgerufen am 05. Oktober 2026
- RheinNetz: Anschlussanfrage für Netzanschluss und Einspeiser, abgerufen am 05. Oktober 2026
- RheinNetz: Einspeisung, FAQ zu Abrechnung, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 8 EEG 2023, Anschluss (Netzverträglichkeitsprüfung, Vereinfachung bis 30 kW), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 5 MaStRV, Registrierungsfrist ein Monat nach Inbetriebnahme, abgerufen am 05. Oktober 2026
- VNBdigital: zuständiger Verteilnetzbetreiber für Köln und Leverkusen, abgerufen am 02. Oktober 2026
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