← Zurück zum Blog

Westnetz: PV-Anlage anmelden im Einspeiseportal

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20267 Min. Lesezeit

Ihr persönliches Festpreis-Angebot

Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.

Schritt 1 von 8 · Kostenlos und unverbindlich

Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?

Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße

Dauert etwa 2 Minuten

Eine PV-Anlage im Westnetz-Gebiet melden Sie online im Westnetz-Einspeiseportal an, entweder selbst oder über ein bei Westnetz registriertes Elektroinstallationsunternehmen. Westnetz prüft die Anfrage und stellt eine Anschlusszusage aus, danach folgen Zähler, Inbetriebnahme und die Daten für die Einspeisevergütung. Parallel tragen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister ein. Für Anlagen bis 30 kW muss Westnetz nach § 8 Abs. 7 EEG spätestens einen Monat nach Eingang der Anfrage das Ergebnis seiner Netzprüfung schicken.

Dieser Artikel beschreibt nur, was bei Westnetz konkret gilt: Portal, Angaben, Speicher, Statusmeldungen. Den bundesweiten Ablauf mit Marktstammdatenregister und Bußgeldern finden Sie im Ratgeber PV-Anlage anmelden, die Fristen im Detail unter Netzanschluss-Dauer.

Ist Westnetz überhaupt Ihr Netzbetreiber?

Die erste Frage klingt banal und kostet trotzdem regelmäßig Wochen. Westnetz ist nicht der Stromlieferant auf Ihrer Rechnung, sondern der Betreiber des örtlichen Verteilnetzes. Wer bei einem falschen Netzbetreiber anmeldet, fängt von vorne an.

Laut VNBdigital ist Westnetz zum Beispiel in Essen, Mülheim an der Ruhr und Neuss der zuständige Verteilnetzbetreiber in der Niederspannung. In Köln, Düsseldorf oder Dortmund ist es ein anderes Unternehmen. Westnetz bietet auf seiner Website eine eigene Gebietsprüfung an. Liegt Ihr Haus nicht im Westnetz-Gebiet, nimmt der dort zuständige Netzbetreiber die Meldung entgegen.

Wer in Essen, Mülheim oder Neuss plant, findet die lokalen Daten zu Ertrag und Förderung auf unseren Seiten für Photovoltaik in Essen, Mülheim an der Ruhr und Neuss.

Der Ablauf bei Westnetz in vier Schritten

Westnetz beschreibt den Weg zur Einspeisung als Vier-Schritte-Prozess:

  1. Der Anlagenbetreiber stellt die Anfrage auf Anschluss der PV-Anlage im Einspeiseportal.
  2. Westnetz prüft die Anfrage und stellt die Anschlusszusage aus. Sie liegt danach als PDF im Kundenkonto.
  3. Anlagenbetreiber und Installationsunternehmen liefern die Daten für die Vergütung, darunter die Steuernummer.
  4. Westnetz prüft die Daten und zahlt die Einspeisevergütung aus. Den ersten Abschlagsplan schickt Westnetz mit einem Begrüßungsschreiben.

Wichtig für die Planung: Anlagen mit einer Gesamtleistung bis 30 kW können laut Westnetz am bestehenden Hausanschluss angeschlossen werden, eine kundenseitige Netzanschlussprüfung ist nicht nötig. Das betrifft praktisch jedes Einfamilienhaus. Erst ab 30 kW, bis 10.000 kW, empfiehlt Westnetz vorab die schnelle Netzanschlussprüfung SNAP. Deren Ergebnis ist eine unverbindliche Tagesaussage, kein Anspruch auf einen bestimmten Anschlusspunkt.

Wer stellt den Antrag: Sie oder das Installationsunternehmen?

Westnetz lässt beides zu, mit einer Bedingung, die viele überrascht: Den Antrag für Sie stellen darf ein Elektroinstallateur, der im Installateurportal von Westnetz registriert ist. Westnetz schreibt ausdrücklich „nicht Solarteur“. Ein Betrieb, der nur Module montiert, kann den Vorgang also nicht für Sie führen.

In beiden Fällen legt zuerst der Anlagenbetreiber ein Kundenkonto mit seiner E-Mail-Adresse an. Das passiert am Ende der Antragstellung, nicht vorher. An dieser E-Mail-Adresse hängt das gesamte Konto. Eine spätere Änderung geht nur schriftlich, also nehmen Sie eine Adresse, die Sie in zwei Jahren noch lesen.

Unsere Einschätzung: Selbst anmelden ist möglich, spart aber selten etwas. Die technischen Angaben zu Wechselrichter, Messkonzept und Speicher kommen ohnehin vom Installationsunternehmen. Wer den Vorgang selbst anlegt, sollte das Unternehmen sofort im Portal einbinden. Sonst bleiben Felder leer, und der Vorgang wartet auf Daten, die niemand nachträgt.

Welche Angaben das Einspeiseportal verlangt

Westnetz nennt für die Anmeldung diese Daten. Halten Sie sie bereit, bevor Sie anfangen:

  • Standort oder Anschlussadresse der Anlage
  • Geplante oder installierte Leistung der PV-Anlage in kWp
  • Wechselrichter: Leistung und Typ
  • Kontaktdaten der antragstellenden Person und Angaben zum Betreiber
  • Installationsunternehmen, falls schon gewählt
  • Zähler, Messtechnik oder Messkonzept
  • Speicher, Erweiterung oder andere Besonderheiten

Zwei Punkte kommen später und halten Vorgänge auf. Erstens der Lageplan: Das Portal fragt ihn auch dann ab, wenn Sie den Standort schon in der Karte markiert haben, weil Westnetz sonst nicht alle Daten für die Netzberechnung hat. Zweitens die Steuernummer: Ohne sie bearbeitet Westnetz die Abrechnung nicht weiter. Wer noch keine Steuernummer vom Finanzamt hat, klärt das dort, nicht bei Westnetz.

Das Portal ist laut Westnetz auf Smartphone und Tablet nur eingeschränkt nutzbar. Planen Sie die Anmeldung am PC oder Laptop.

Der Speicher: die häufigste Bremse im Westnetz-Portal

Hier steckt eine Falle, die im Portal leicht übersehen wird. Einen Speicher können Sie im laufenden Portalvorgang wieder abmelden, aber nicht nachträglich hinzufügen. Wer den Speicher erst später plant, braucht dafür eine eigene Speicheranfrage, die laut Westnetz in Papierform eingereicht wird.

Ein typisches Szenario: Die PV-Anlage ist montiert, der Speicher ist bestellt, hat aber Lieferzeit. Im Portal ist er als Teil der Anlage beantragt. Der Vorgang wartet auf die Inbetriebnahme des kompletten Systems, und die Module liefern Strom, für den noch keine Abrechnung läuft.

Westnetz hat dafür einen klaren Weg: Verzögert sich die Lieferung deutlich, setzen Sie oder Ihr Installationsunternehmen in der Kachel „Angaben zum Speicher“ den Haken „Es wird doch kein Speicher installiert“. Dann geht die PV-Anlage schon automatisiert in die Abrechnung. Nach Inbetriebnahme des Speichers schicken Sie das „Kundendatenblatt Speicher“ aus dem Portal an Westnetz zurück.

Unsere Regel daraus: Den Speicher nur dann in die Erstanmeldung nehmen, wenn er mit der PV-Anlage zusammen in Betrieb geht. Alles andere ist eine eigene Anfrage.

Zähler und Messtechnik nach der Anschlusszusage

Nach der Anschlusszusage geht es um den Zähler. Laut Westnetz beauftragt meist das Installationsunternehmen den Versand des passenden Stromzählers. Welcher Zähler nötig ist, hängt von der Anlage, der vorhandenen Messtechnik und der geplanten Stromnutzung ab. Den Stand sehen Sie im Kundenkonto.

Den Zähler selbst setzt ausschließlich der Messstellenbetreiber. Was dabei passiert, welche Pflichten seit dem Solarspitzengesetz gelten und warum Sie den Termin früh anstoßen sollten, steht in unserem Ratgeber zum Zählerwechsel bei Photovoltaik.

Statusmeldungen im Portal richtig lesen

Nach dem Absenden läuft der Antrag entweder automatisch weiter oder geht zur persönlichen Prüfung. Den Stand sehen Sie jederzeit im Einspeiseportal. Eine Nachricht verschickt das Portal nicht bei jedem Schritt, also schauen Sie selbst nach.

Der Status, der die meisten Fragen auslöst, heißt „Manuelle Bearbeitung durch Westnetz“. Er bedeutet: Ein Sachbearbeiter prüft den Vorgang, etwa wegen fehlender Angaben oder offener Fragen zum Messkonzept. Solange er angezeigt wird, können Sie im Portal nichts mehr ergänzen oder ändern. Westnetz meldet sich schriftlich und schickt die noch fehlenden Dokumente per Post.

Daraus folgt eine einfache Reihenfolge: Erst alle Angaben vollständig und stimmig eintragen, dann absenden. Ein halb ausgefüllter Antrag landet eher in der manuellen Bearbeitung, und dort korrigieren Sie nichts mehr selbst.

Ein Tipp für später: Das Finanzamt fragt oft nach Einspeisevertrag und Kundendatenblatt. Beides kommt mit dem ersten Abschlagsplan. Braucht das Finanzamt vorher einen Nachweis, verwenden Sie die Anschlusszusage aus dem Kundenkonto.

Fristen: was Westnetz einhalten muss und was Sie einhalten müssen

Westnetz. Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG. Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden. Für die Anfragen muss der Netzbetreiber außerdem ein Webportal anbieten, bei Westnetz ist das das Einspeiseportal.

Sie. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Westnetz weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser Schritt außerhalb des Westnetz-Prozesses läuft. Die Registrierungsbestätigung müssen Sie im Portal nicht zusätzlich hochladen, die Eingabe der Daten genügt.

Balkonkraftwerke. Steckerfertige Anlagen bis 800 VA Wechselrichterleistung und bis 2 kWp Modulleistung melden Sie seit dem 16. Mai 2024 nur noch im Marktstammdatenregister. Das Einspeiseportal brauchen Sie dafür nicht.

Was wir aus Westnetz-Anmeldungen mitnehmen

Der Westnetz-Prozess ist vollständig digital: ein Portal, ein Kundenkonto, Statusanzeige, Anschlusszusage als PDF. Langsam wird es fast immer an denselben drei Stellen: ein falscher Netzbetreiber am Anfang, ein Speicher, der nicht rechtzeitig kommt, und ein Antrag, der unvollständig abgeschickt wurde und in der manuellen Bearbeitung festhängt.

Wer diese drei vermeidet, hat bei einer Einfamilienhaus-Anlage unter 30 kW das Gesetz auf seiner Seite. Bei Turn Solar läuft die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Bei Fragen zu Westnetz direkt erreichbar ist die kostenlose Hotline 0800 93786389, montags bis freitags von 7:30 bis 18 Uhr.

Quellen

Ihr persönliches Festpreis-Angebot

Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.

Schritt 1 von 8 · Kostenlos und unverbindlich

Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?

Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße

Dauert etwa 2 Minuten

Kostenlose Beratung, vor Ort in NRW

Wir prüfen Ihr Dach, rechnen den Ertrag und nennen Ihnen einen Festpreis. Unverbindlich.

Beratungstermin buchen