Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieterangaben

Turn Solar GmbH
Klosterstr. 55
40211 Düsseldorf
Deutschland

Telefon: +49 162 3126843
E-Mail: info@turnsolar.de

HRB 96891, Amtsgericht Düsseldorf
USt-IdNr.: DE350799724
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Lanting He

Bank: Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN: DE41 3005 0110 1009 1058 99
BIC: DUSSDEDDXXX

1. Geltungsbereich, Verbraucher, Rangfolge, Textform

  1. 1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen der Turn Solar GmbH (nachfolgend „Turn Solar“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“).
  2. 1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. 1.3 Rangfolge bei Widersprüchen: (1) Angebot/Leistungsverzeichnis, (2) ausdrücklich vereinbarte Individualabreden, (3) diese AGB, (4) Anlagen/Protokolle.
  4. 1.4 Textform umfasst insbesondere E-Mail.

2. Vertragsabschluss, Angebotsunterlagen, technische Prüfung, Produktwechsel

  1. 2.1 Angaben, Abbildungen und Muster in Werbematerialien, Online-Medien und Präsentationen sind unverbindlich und dienen ausschließlich der Information.
  2. 2.2 Mit digitaler oder schriftlicher Annahme des Angebots gibt der Kunde ein bindendes Vertragsangebot ab. Turn Solar nimmt durch Bestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung an.
  3. 2.3 Vor-Ort-Aufnahmen und Vorplanungen dienen als Grundlage. Die endgültige technische Auslegung und Umsetzbarkeitsprüfung erfolgt im Rahmen der Projektierung. Erforderliche Anpassungen (z. B. Wechselrichterdimensionierung, Stringplanung, Leitungswege, Schutzkonzept) werden dem Kunden mitgeteilt; technische Notwendigkeiten können Nachträge erforderlich machen.
  4. 2.4 Ertrags-, Eigenverbrauchs-, Amortisations- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind Prognosen und keine Beschaffenheitsvereinbarung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Verschattung, Nutzerverhalten, Wetter, Netzbedingungen und regulatorische Änderungen können Abweichungen verursachen.
  5. 2.5 Bei Lieferengpässen, Produktabkündigung oder technischer Nichtverfügbarkeit ist Turn Solar berechtigt, ein mindestens gleichwertiges oder höherwertiges Produkt zu liefern, sofern dies technisch kompatibel und dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde wird hierüber informiert.

3. Leistungsumfang und ausdrückliche Leistungsabgrenzungen

  1. 3.1 Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot/Leistungsverzeichnis sowie etwaigen ausdrücklich vereinbarten Anlagen.
  2. 3.2 Netzanmeldung / Netzbetreiberverfahren ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Photovoltaik- oder Wärmepumpenbestellung und wird nur über einen separaten Vertrag beauftragt. Hierzu zählen insbesondere (nicht abschließend): Anmeldung beim Netzbetreiber, Zählerkonzept, Inbetriebsetzungsanzeige, Kommunikation mit Netz- oder Messstellenbetreiber, Koordination Zählerwechsel, Marktstammdatenregister.
  3. 3.3 Leistungen und Kosten Dritter (z. B. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Energieversorger, Behörden, Förderstellen, Finanzierungspartner, Schornsteinfeger, Bezirksschornsteinfeger, Prüfstellen) sind nicht Bestandteil der Leistung von Turn Solar, sofern nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen.
  4. 3.4 Rechtliche und steuerliche Beratung ist nicht geschuldet.
  5. 3.5 Erdarbeiten, Kernbohrungen, Maurer-, Putz-, Maler- und Trockenbauarbeiten, Sanierung bauseitiger Mängel, statische Nachweise, Dachsanierung, Asbest-/Schadstoffsanierung, Kampfmittelprüfung sowie sonstige nicht im Angebot aufgeführte Leistungen sind nicht enthalten.
  6. 3.6 Bestehende Hausinstallation/Altanlagen: Arbeiten an bauseitigen Bestandsanlagen (z. B. alter Zählerschrank/Unterverteilungen, defekte Leitungen, fehlender Potentialausgleich, fehlende Erdung, marode Dachflächen) sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Technisch erforderliche Zusatzmaßnahmen können Nachträge auslösen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden, Baustellenvoraussetzungen, Zugang, Sicherheit

  1. 4.1 Der Kunde stellt sicher, dass ein ungehinderter Montage- und Installationsbeginn möglich ist. Dazu gehören insbesondere: sichere Zufahrt, Park-/Stellmöglichkeiten, Zugang zu Dach und Technikraum, freie Arbeitsbereiche, freie Dachflächen, sowie die Abwesenheit von Hindernissen.
  2. 4.2 Der Kunde stellt unentgeltlich einen witterungsgeschützten, trockenen und zugänglichen Lagerplatz (z. B. Garage, Keller, Flur) zur Verfügung, sofern Komponenten vor Montage geliefert werden.
  3. 4.3 Der Kunde sorgt für bauseitige Voraussetzungen: ausreichende Dachstatik und geeigneter Dachzustand, funktionstüchtige Dachdeckung, sowie mindestens 10 Ersatzpfannen/Ersatzziegel.
  4. 4.4 Der Kunde stellt erforderliche Anschlüsse bereit (z. B. Strom, ggf. Wasser, Internetzugang nach Bedarf).
  5. 4.5 Der Kunde benennt eine verantwortliche, erreichbare Kontaktperson für Terminabsprachen und kurzfristige Rückfragen.
  6. 4.6 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Haustiere gesichert sind und die Baustelle für Turn Solar gefahrlos zugänglich ist.
  7. 4.7 Werden Mitwirkungspflichten verletzt, verlängern sich Plantermine angemessen. Turn Solar kann zusätzliche Anfahrten, Standzeiten und Mehraufwand nach Aufwand abrechnen, sofern der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
  8. 4.8 Weicht der Kunde von technischen Empfehlungen (z. B. Heizflächen-/Heizkörpertausch, Hydraulik, Aufstellort, Schallschutz, Elektro-/Zählerkonzept) ab, werden die Abweichungen und die daraus resultierenden Risiken in Textform dokumentiert (z. B. Beratungsprotokoll). Soweit Störungen, Effizienzverluste oder Funktionsbeeinträchtigungen auf diese kundenveranlassten Abweichungen zurückzuführen sind, bestehen insoweit keine Mängelansprüche.

5. Ausfallpauschale bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen

  1. 5.1 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten oder anderen vertraglichen Pflichten nicht nach und entstehen dadurch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen (z. B. kein Zugang, fehlende Ersatzpfannen, fehlender Lagerplatz, Termin platzt ohne rechtzeitige Absage, Baustelle nicht bereit), ist Turn Solar berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 400,00 EUR (brutto) pro verzögerten Werktag in Rechnung zu stellen.
  2. 5.2 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Turn Solar bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Termine, Fristen, Leistungszeit, Verzögerungsgründe

  1. 6.1 Zeitangaben zu Lieferung, Montage und Ausführung sind Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich in Textform zugesagt wurden.
  2. 6.2 Verbindliche Termine/Fristen bedürfen der ausdrücklichen Zusage in Textform.
  3. 6.3 Verzögerungen, die Turn Solar nicht zu vertreten hat, führen zu einer angemessenen Verschiebung von Planterminen. Hierzu zählen insbesondere: Witterung, Lieferengpässe, behördliche Auflagen, höhere Gewalt, Ausfall von Zulieferern, Netz-/Messstellenbetreiberprozesse, sowie fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden.
  4. 6.4 Netzbetreibertermine (insbesondere Zählerwechsel, Netzfreigaben) liegen außerhalb des Einflussbereichs von Turn Solar und sind keine Voraussetzung für die Fertigstellung, Abnahme und Abrechnung der Turn Solar Leistung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

7. Preise, Nachträge, Zusatzleistungen, Gerüst/Arbeitsmittel

  1. 7.1 Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.
  2. 7.2 Zusatzleistungen und Nachträge (z. B. aufgrund bauseitiger Gegebenheiten, Kundenwünsche, technisch notwendiger Zusatzarbeiten) werden nur nach gesonderter Beauftragung in Textform ausgeführt und abgerechnet.
  3. 7.3 Muss Turn Solar aus Sicherheits- oder technischen Gründen zwingend zusätzliche Maßnahmen ergreifen, informiert Turn Solar den Kunden vor Ausführung, soweit möglich; die Vergütung richtet sich nach dem Nachtragsangebot bzw. nach Aufwand, wenn ein sofortiges Handeln erforderlich ist.
  4. 7.4 Erforderliche Gerüste/Hubarbeitsbühnen: Sofern ein Gerüst erforderlich ist, gilt der im Angebot vereinbarte Umfang. Ergeben sich vor Ort höhere Anforderungen (z. B. besondere Höhen, Dachgeometrie, Sicherheitsauflagen), sind Mehrkosten nachzutragen.
  5. 7.5 Bei Verträgen mit einer geplanten Ausführung später als 12 Monate nach Vertragsschluss ist Turn Solar berechtigt, Preise angemessen anzupassen, soweit sich nach Vertragsschluss nachweislich Material-, Transport- oder Lohnkosten erhöhen, die Turn Solar nicht zu vertreten hat. Turn Solar wird die Anpassung in Textform begründen. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Sinken die maßgeblichen Kostenfaktoren, wird Turn Solar dies entsprechend berücksichtigen.

8. Lieferung, Übergabe, Lagerung, Gefahrübergang

  1. 8.1 Liefertermine werden abgestimmt.
  2. 8.2 Kann die Lieferung/Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen oder kann Ware nicht sachgerecht gelagert werden, kann Turn Solar Lager-, Rücktransport- und Wiederanlieferungskosten berechnen.
  3. 8.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Produkte an den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.

9. Zahlungsbedingungen, Teilrechnungen, Rechnungsstellung nach (Teil-)Abnahme

  1. 9.1 Turn Solar ist berechtigt, Teilrechnungen gemäß vereinbarten Zahlungsmeilensteinen zu stellen.
  2. 9.2 Photovoltaik (PV): Hauptkomponenten PV sind Module, Unterkonstruktion (UK), Wechselrichter, Speicher, Wallbox (sofern beauftragt) sowie weitere im Angebot als Hauptlieferung ausgewiesene Komponenten. 90% nach (a) Lieferung/Übergabe der Hauptkomponenten an der Baustelle und (b) Fertigstellung der Dachinstallation (DC-Montage). 10% nach Fertigstellung der Elektroinstallation (AC-Montage) inkl. ggf. Inbetriebnahme/Einweisung; nicht nach Zählerwechsel.
  3. 9.3 Wärmepumpe (WP): 20% nach Förderbestätigung (Bewilligungs-/Zuwendungsbescheid). Wird keine Förderung beantragt oder bewilligt, wird die 20%-Rate mit Auftragserteilung fällig. 75% nach Lieferung/Übergabe der Hauptkomponenten (Wärmepumpe, Inneneinheit, Speicher). 5% nach Installation, Inbetriebnahme und Einweisung. Rabattmodell: Bei 95% Zahlung nach Förderbestätigung wird 2% Nachlass auf den gesamten Auftrag gewährt; die verbleibenden 5% werden nach Installation, Inbetriebnahme und Einweisung fällig.
  4. 9.4 Rechnungsstellung: Rechnungen werden jeweils nach Unterzeichnung des entsprechenden (Teil-)Abnahmeprotokolls gestellt.
  5. 9.5 Fälligkeit: Die Zahlungspflicht tritt mit Rechnungsstellung ein. Zahlungsziel: 5 Werktage ohne Abzüge, unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das in der Rechnung genannte Konto.
  6. 9.6 Verzug: Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (insbesondere Verzugszinsen).
  7. 9.7 Turn Solar ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

10. Abnahme, Teilabnahme, Abnahmeverlangen, Abnahmefrist, konkludente Abnahme

  1. 10.1 Turn Solar bietet nach Fertigstellung die (Teil-)Abnahme an und erstellt ein (Teil-)Abnahmeprotokoll.
  2. 10.2 Teilabnahmen sind zulässig, insbesondere wenn Zahlungsmeilensteine Teilabnahmen voraussetzen (PV: DC/AC; WP: Lieferung/Installation/Inbetriebnahme).
  3. 10.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Protokoll dokumentiert und im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
  4. 10.4 Konkludente Abnahme: Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch (z. B. Betrieb/Benutzung), ohne wesentliche Mängel unverzüglich zu rügen, kann dies als Abnahme gelten.
  5. 10.5 Abnahmefrist/Abnahmefiktion: Turn Solar kann nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Bei Verbrauchern erfolgt der Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs in Textform. Verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist unter Benennung mindestens eines Mangels, kann die Leistung als abgenommen gelten.
  6. 10.6 Regelfall: Soweit Umfang/Komplexität dies rechtfertigen, beträgt die Abnahmefrist regelmäßig 5 Werktage ab Zugang des Abnahmeverlangens; andernfalls wird eine längere angemessene Frist gesetzt.

11. Mängelanzeige, Nacherfüllung, Mitwirkung bei Mängelbeseitigung

  1. 11.1 Mängel sind Turn Solar zur zügigen Bearbeitung möglichst unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Entdeckung, in Textform mitzuteilen.
  2. 11.2 Der Kunde hat Turn Solar zur Prüfung und Nacherfüllung angemessenen Zugang zu gewähren und die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen.
  3. 11.3 Turn Solar ist zur Nacherfüllung berechtigt und kann, soweit gesetzlich zulässig, zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.
  4. 11.4 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen, Eingriffen durch Dritte oder auf bauseitigen Mängeln beruht.

12. Herstellergarantien, gesetzliche Gewährleistung

  1. 12.1 Herstellergarantien (z. B. für Module, Wechselrichter, Speicher, Wärmepumpe) sind Garantien der jeweiligen Hersteller und richten sich ausschließlich nach deren Garantiebedingungen.
  2. 12.2 Turn Solar gibt keine darüber hinausgehenden Garantien, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Turn Solar Garantie bezeichnet.
  3. 12.3 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

13. Haftung

  1. 13.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Turn Solar, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. 13.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Turn Solar nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. 13.3 Die Haftungsbeschränkungen dieser gesamten Ziffer gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Turn Solar.
  4. 13.4 Zwingende Haftung (z. B. nach Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

14. Eigentumsvorbehalt

  1. 14.1 Turn Solar behält sich das Eigentum an allen gelieferten und gegebenenfalls verbauten Sachen und Komponenten bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Vertragsbeziehung vor.
  2. 14.2 Vor Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
  3. 14.3 Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) hat der Kunde Turn Solar unverzüglich zu informieren und bei der Sicherung der Rechte mitzuwirken.

15. Fernwartung, Monitoring, Internet, Daten

  1. 15.1 Soweit Fernwartung/Monitoring vereinbart oder technisch vorgesehen ist, gestattet der Kunde den hierfür notwendigen Zugriff auf die Anlagenkomponenten im Rahmen der technischen Möglichkeiten und datenschutzrechtlichen Vorgaben.
  2. 15.2 Der Kunde stellt die hierfür erforderliche Internetverbindung bereit. Einschränkungen der Internetverbindung oder Router-/Netzwerkprobleme können Monitoring/Fernwartung beeinträchtigen; daraus folgen keine Ansprüche gegen Turn Solar, soweit gesetzlich zulässig.
  3. 15.3 Turn Solar kann zur Störungsanalyse technische Betriebsdaten verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

16. Foto-/Referenznutzung (optional)

  1. 16.1 Der Kunde willigt ein, dass Turn Solar Außenaufnahmen der Anlage als Referenz (Website/Soziale Medien) nutzen darf, ohne dass Rückschlüsse auf den Standort möglich sind.
  2. 16.2 Die Einwilligung kann jederzeit in Textform widerrufen werden.

17. Widerruf, Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, Wertersatz

  1. 17.1 Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung.
  2. 17.2 Verlangt der Kunde, dass Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, kann bei Widerruf Wertersatz nach Gesetz anfallen.
  3. 17.3 Wenn der Kunde nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist den Vertrag kündigt oder vom Vertrag zurücktritt, ohne dass Turn Solar dies zu vertreten hat, kann Turn Solar eine angemessene pauschale Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen und getroffene Dispositionen verlangen. Die Pauschale beträgt – abhängig vom Bearbeitungsstand –
    1. a) 5 % der Auftragssumme, solange die technische Projektierung/Planung noch nicht begonnen hat,
    2. b) 10 % der Auftragssumme ab Beginn der technischen Projektierung/Planung (z. B. Vor-Ort-Aufnahme, String-/Hydraulik-Auslegung, Leitungswege, Schutzkonzept),
    3. c) 20 % der Auftragssumme ab Materialdisposition/ Bestellung oder verbindlicher Termin-/ Kapazitätsreservierung.

    Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Turn Solar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Turn Solar bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

18. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

  1. 18.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. 18.2 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und gesetzlich zulässig sind.
  3. 18.3 Turn Solar ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertrag abzutreten.

19. Höhere Gewalt

  1. 19.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Brand, Überschwemmung, Streik, rechtmäßige Aussperrung, Krieg, behördliche Maßnahmen, Epidemien/Pandemien) befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang von der Leistungspflicht.
  2. 19.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen. Weitergehende Ansprüche bestehen insoweit nicht, soweit gesetzlich zulässig.

20. Schlussbestimmungen

  1. 20.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. 20.2 Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
  3. 20.3 Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ausübung des Widerrufsrechts

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Turn Solar GmbH, Klosterstr. 55, 40211 Düsseldorf, Deutschland, E-Mail: info@turnsolar.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An
Turn Solar GmbH
Klosterstr. 55
40211 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: info@turnsolar.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über folgende Leistung(en):

  • Angebots-/Bestellnummer: ______________________________
  • Bestelldatum / Vertragsdatum: ______________________________
  • Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
  • Ort / Datum: ______________________________
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________

(*) Unzutreffendes streichen.