ELE Verteilnetz: PV-Anlage in Gelsenkirchen anmelden
Ihr persönliches Festpreis-Angebot
Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.
Schritt 1 von 8 · Kostenlos und unverbindlich
Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?
Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße
Eine PV-Anlage in Gelsenkirchen wird bei der ELE Verteilnetz GmbH angemeldet, und zwar über deren Einspeiserportal (einspeiserportal.evng.de). Für Anlagen zwischen 801 VA und 135 kVA stellt nicht der Hauseigentümer den Antrag, sondern ein Elektrofachunternehmen, das in ein Installateursverzeichnis eingetragen ist. Sie als Anlagenbetreiber steigen erst nach der Inbetriebsetzung ein: Dann bekommen Sie per E-Mail eine Anlagen-ID und einen Sicherheitscode und ergänzen Ihre Betreiberdaten selbst. Balkonkraftwerke bis 800 VA laufen nur über das Marktstammdatenregister.
Wichtig für die Planung: Den Antrag stellt bei der ELE Verteilnetz der vom Betreiber beauftragte Anlagenerrichter. Der Vorgang beginnt also bei ihm, nicht bei Ihnen.
Ist die ELE Verteilnetz für Ihre Adresse zuständig?
Die ELE Verteilnetz GmbH sitzt laut eigener Website in der Ebertstraße 30, 45879 Gelsenkirchen. Welcher Netzbetreiber für Ihr Haus zuständig ist, zeigt die Netzbetreiber-Suche VNBdigital mit der genauen Adresse. Prüfen Sie das, bevor irgendetwas eingereicht wird.
Eine häufige Verwechslung: Die ELE Verteilnetz verkauft keinen Strom. Sie schreibt selbst, sie sei „ein reiner Netzbetreiber“. Ihr Stromvertrag kann also bei einem ganz anderen Anbieter liegen, die Anmeldung der PV-Anlage läuft trotzdem hier.
Drei Leistungsklassen, drei Wege
Das Einspeiserportal sortiert jede Anmeldung zuerst nach der Leistung:
| Anlage | Weg laut ELE Verteilnetz |
|---|---|
| Steckerfertig, bis 800 VA Wechselrichterleistung und bis 2 kWp | Anmeldung im Marktstammdatenregister, das Portal leitet dorthin weiter |
| 801 VA bis 135 kVA | qualifizierte Einspeiseanfrage durch ein Elektrofachunternehmen im Einspeiserportal |
| über 135 kVA | Formulare per E-Mail an einspeiser@evng.de, keine Abwicklung über das Portal |
Für fast jedes Einfamilienhaus gilt die mittlere Zeile. Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden. Zusätzliche Meldungen gegenüber dem Netzbetreiber kann dieser dafür nach derselben Vorschrift nicht verlangen.
Was die Anschlussanfrage enthalten muss
Die ELE Verteilnetz führt den Anlagenerrichter im Portal durch den Antrag und fragt alle Unterlagen ab. Eingereicht werden kann er erst, wenn alles vollständig ist. Verlangt werden:
- Standort sowie Kontaktdaten von Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter
- Angaben zum Anschlussobjekt und zur Erzeugungsanlage
- technische Daten wie Leistung, NA-Schutz und Betriebsweise
- Zertifikate und Prüfberichte des Herstellers
- ein einpoliger Schaltplan der elektrischen Anlage
- das Messkonzept
- bei einem Speicher dessen technische Daten
Ein Punkt ist leicht zu übersehen. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, darunter Speicher mit einer Leistung größer 4,2 kW, verlangt die ELE Verteilnetz zusätzlich einen Inbetriebsetzungsauftrag eines Installateurs über ihr I-Portal. Ein großer Speicher braucht also zwei Vorgänge, nicht einen. Was § 14a EnWG für Speicher, Wallbox und Wärmepumpe bedeutet, steht in unserem Ratgeber zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Die fünf Schritte im Einspeiserportal
Die ELE Verteilnetz beschreibt den Weg in fünf Stufen:
- Bekanntmachung des Einspeisebegehrens: Der Anlagenerrichter meldet die geplante Anlage an.
- Netzverträglichkeitsprüfung: Die ELE Verteilnetz prüft anhand der Angaben, ob und wo die Anlage angeschlossen werden kann.
- Mitteilung zum Netzanschlusspunkt: Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber erhalten das Ergebnis.
- Inbetriebsetzung: Nach dem Bau reicht der Anlagenerrichter das Inbetriebsetzungsprotokoll im Portal ein, mit dem Datum der technischen Inbetriebnahme.
- Erfassung der Betreiberdaten: Jetzt sind Sie dran.
Für Schritt 2 setzt das Gesetz eine Frist. Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG. Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden. Wie lange die einzelnen Etappen insgesamt dauern, erklärt der Ratgeber zur Netzanschluss-Dauer.
Ihr Teil: Anlagen-ID, Sicherheitscode und eine E-Mail-Adresse
Als Betreiber registrieren Sie sich im Einspeiserportal erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Die ELE Verteilnetz schreibt, diese Aufforderung komme erst, wenn Ihr Elektrofachunternehmen das Inbetriebsetzungsprotokoll eingereicht hat. Vorher lässt sich die Anlage nicht mit Ihrem Konto verknüpfen.
Die E-Mail enthält die Anlagen-ID und einen Sicherheitscode. Damit fügen Sie die Anlage Ihrem Nutzerkonto hinzu und ergänzen:
- Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung
- Kontodaten
- steuerrechtliche Informationen und Steuernummer
- die Registrierungsnachweise aus dem Marktstammdatenregister
Das Inbetriebsetzungsprotokoll aus der E-Mail laden Sie anschließend unterschrieben hoch.
Unsere Meinung dazu: Die wichtigste Angabe im ganzen Verfahren ist eine, über die kaum jemand nachdenkt. Die E-Mail geht ausschließlich an die Adresse, die der Anlagenerrichter zu Beginn des Antrags für Sie hinterlegt hat. Ein Tippfehler dort, und der Code landet nirgends. Fragen Sie beim Auftrag deshalb aktiv nach, welche Adresse eingetragen wird. Kommt trotzdem nichts an, schauen Sie in den Spamordner und schicken dann die Vorgangs-ID mit der richtigen Adresse an einspeiser@evng.de.
Ein Datum für alle Formulare
Die ELE Verteilnetz verlangt in allen Formularen dasselbe Inbetriebnahmedatum: im Marktstammdatenregister, im Inbetriebsetzungsprotokoll und im Kundendatenblatt. Maßgeblich ist die Definition in § 3 Nr. 30 EEG. Laut ELE Verteilnetz hängt auch die Höhe der Einspeisevergütung unter anderem von Leistung und Inbetriebnahmedatum ab.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist Ihre Pflicht und muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Weil die ELE Verteilnetz die MaStR-Nachweise im Portal abfragt, lohnt es sich, das direkt nach der Inbetriebnahme zu erledigen. Wie das geht, zeigt die Anleitung zum Marktstammdatenregister.
Zähler, Ablesung und spätere Änderungen
Zähler. Einen Zähler beantragen Sie bei der ELE Verteilnetz nicht selbst. Ihr Elektroinstallateur sendet über das I-Portal einen Inbetriebsetzungsauftrag Strom für den benötigten Zähler. Die Messentgelte stehen in den Preisblättern der ELE Verteilnetz. Den allgemeinen Ablauf beim Zählertausch beschreibt unser Ratgeber zum Zählerwechsel bei Photovoltaik.
Ablesung. Die Zähler sollen mindestens zum 31. Dezember abgelesen werden. Zu den Ableseterminen schickt die ELE Verteilnetz eine Ablesekarte.
Änderungen nach der Abrechnung. Im Einspeiserportal können Sie dann zurzeit nichts mehr ändern. Neue Daten reichen Sie schriftlich oder per E-Mail ein.
Erweitern oder verkleinern. Für eine Vergrößerung stellen Sie einen neuen Antrag. Wer Module zurückbaut oder die Anlage außer Betrieb nimmt, meldet sich bei einspeiser@evng.de. Laut ELE Verteilnetz werden Anlagen gleichen Energieträgers, die innerhalb von zwölf Monaten in Betrieb gehen und ähnliche Lageparameter haben, vergütungstechnisch zusammengefasst.
Ältere Anlagen und der Steuerbarkeitscheck
Zwei Hinweise der ELE Verteilnetz betreffen Bestandsanlagen. PV-Anlagen mit Inbetriebnahme bis einschließlich 14.09.2022 und höchstens 7 kWp dürfen die 70-Prozent-Regelung beziehungsweise den Funkrundsteuerempfänger ausbauen. Das dürfen Sie selbst tun, müssen es der ELE Verteilnetz aber über ein Formular mitteilen.
Außerdem führt die ELE Verteilnetz jährlich einen Steuerbarkeitscheck nach § 12 EnWG durch. Er betrifft Erzeugungsanlagen und Speicher, die vom Netzbetreiber ferngesteuert werden können, unabhängig von der Leistung. Anlagen, die ab dem 1. Mai des laufenden Jahres in Betrieb gehen, sind vom Test im selben Jahr ausgenommen. Der Test läuft aus der Ferne, Ihre Anwesenheit ist nicht nötig, und er soll an der einzelnen Anlage 60 Minuten nicht überschreiten. Für die Funktion der Steuertechnik ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.
Was das für Gelsenkirchen heißt
Das Verfahren bei der ELE Verteilnetz ist klar gebaut: Der Anlagenerrichter führt, der Betreiber ergänzt am Ende. Zwei Stellen werden leicht übersehen: die E-Mail-Adresse, die der Anlagenerrichter zu Beginn hinterlegt, und bei einem Speicher über 4,2 kW der zweite Auftrag im I-Portal.
Ein typisches Szenario: Die Anlage läuft, das Protokoll ist eingereicht, aber der Betreiber wartet wochenlang auf eine Mail, die an eine alte Adresse gegangen ist. Ohne seine Daten fehlen Kontoverbindung und Steuernummer für die Abrechnung. Bei Turn Solar wird die Netzanmeldung als Teil des Projekts koordiniert, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW.
Planen Sie zusätzlich ein Balkonkraftwerk: Die Stadt Gelsenkirchen fördert Stecker-Solargeräte bis 800 Watt Wechselrichterleistung mit 100 Euro pro Anlage, befristet bis zum 13.12.2026. Als Nachweis verlangt sie einen Auszug aus dem Marktstammdatenregister mit dem Status „in Betrieb“. Was es sonst in der Stadt gibt, steht im Überblick zur Photovoltaik-Förderung in Gelsenkirchen und auf unserer Seite zu Photovoltaik in Gelsenkirchen.
Quellen
- ELE Verteilnetz: Einspeiserportal, Anmeldung zur Errichtung oder Änderung einer Erzeugungsanlage, abgerufen am 05. Oktober 2026
- ELE Verteilnetz: Einspeiserportal, Registrierung (Anlagenbetreiber, Installateur), abgerufen am 05. Oktober 2026
- ELE Verteilnetz: Größere Anlagen ab 135 kVA, abgerufen am 05. Oktober 2026
- ELE Verteilnetz: Anschluss einer Erzeugungsanlage, von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung, abgerufen am 05. Oktober 2026
- ELE Verteilnetz: FAQ Einspeisung nach EEG und KWKG, abgerufen am 05. Oktober 2026
- ELE Verteilnetz: FAQ Steuerbarkeitscheck, abgerufen am 05. Oktober 2026
- ELE Verteilnetz: Netzanschlussportal, abgerufen am 05. Oktober 2026
- VNBdigital: Netzbetreiber-Suche nach Adresse, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 8 EEG 2023, Anschluss (Netzverträglichkeitsprüfung, Vereinfachung bis 30 kW, Steckersolargeräte), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 5 MaStRV, Registrierungsfrist ein Monat nach Inbetriebnahme, abgerufen am 05. Oktober 2026
- Stadt Gelsenkirchen: Förderung von Stecker-Solargeräten, abgerufen am 05. Oktober 2026
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