PV-Förderung Gelsenkirchen: 100 € nur fürs Balkonkraftwerk
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Stand 5. Oktober 2026: Die Stadt Gelsenkirchen fördert derzeit nur Balkonkraftwerke. Wer ein neues Stecker-Solargerät bis 800 Watt Wechselrichterleistung in Betrieb nimmt, bekommt 100 Euro, befristet bis zum 13.12.2026. Für eine Photovoltaik-Dachanlage und für Batteriespeicher gibt es aktuell keinen städtischen Zuschuss. Anlagen über 800 Watt Wechselrichterleistung schließt die Stadt ausdrücklich aus. Für Dachanlagen greifen in Gelsenkirchen die Bundesregeln: 0 Prozent Umsatzsteuer, Einspeisevergütung, Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG und der KfW-Kredit 270. Dieser Ratgeber trennt beide Welten sauber.
Zwei Förderwelten: Balkonkraftwerk und Dachanlage
Bei der Suche nach "Solar Förderung Gelsenkirchen" landen zwei sehr verschiedene Anlagen im selben Topf. Ein Stecker-Solargerät hängt am Balkon, am Gartenzaun oder auf dem Garagendach und wird über die Steckdose eingespeist. Eine Dachanlage hat typischerweise mehrere Kilowatt-Peak, wird über den Zählerschrank angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet.
Die 100 Euro der Stadt gelten nur für die erste Gruppe. Die Grenze zieht die Stadt über den Wechselrichter: Gefördert werden Geräte "bis 800 Watt Wechselrichterleistung", nicht gefördert werden "Anlagen mit einer Wechselrichterleistung größer als 800 Watt". Eine Dachanlage fällt damit vollständig heraus, egal wie klein sie ist.
Was die Stadt beim Balkonkraftwerk fördert
Die Bedingungen stehen auf der Serviceseite der Stadt:
- Zuschuss: 100 Euro pro Anlage, höchstens 100 Prozent des Kaufpreises
- Grenze: bis 800 Watt Wechselrichterleistung, nur neue Geräte, keine gebrauchten
- Menge: maximal ein Gerät je Wohneinheit
- Stichtag: ausgeschlossen sind Anlagen, die vor dem 01.01.2024 im Marktstammdatenregister angemeldet wurden
- Laufzeit: Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 13.12.2026
Antragsberechtigt ist, wer das Gerät an oder auf einem Gebäude im Stadtgebiet installiert und nutzt. Die Stadt nennt neben Privatpersonen auch Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine. Für Mieter ist das Programm damit ein echter Einstieg, denn ein eigenes Dach braucht es nicht.
Rechtlich gilt für diese Geräte eine eigene Regel: Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden. Die Stadt zieht ihre Grenze ebenfalls bei 800 Watt Wechselrichterleistung.
Antrag erst nach Inbetriebnahme, mit MaStR-Auszug
Hier liegt die Gelsenkirchener Besonderheit. Viele Förderprogramme verlangen den Antrag vor dem Kauf. Gelsenkirchen dreht die Reihenfolge um: Die Anträge müssen "nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt beziehungsweise eingereicht werden".
Die Stadt verlangt dazu diese Unterlagen:
- Antragsformular, unterschrieben, plus datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Kaufbelege oder Rechnungen mit Gesamtkosten und tatsächlich installierter Leistung, also Wechselrichter- und Modulleistung
- Auszug aus dem Marktstammdatenregister mit dem Status "in Betrieb"
- Fotos der installierten Anlage
Eingereicht wird online über das Serviceportal der Stadt oder per Mail an foerderprogramm-pv@gelsenkirchen.de. Bearbeitet wird laut Stadt erst, wenn alle Angaben und Nachweise vorliegen. Gebühren fallen keine an.
Der Knackpunkt in der Praxis ist der MaStR-Eintrag. Ohne Registrierung mit Status "in Betrieb" ist der Antrag unvollständig. Wie die Registrierung abläuft, erklärt unser Ratgeber Photovoltaik im Marktstammdatenregister anmelden.
Was aus dem PV-Programm von 2025 wurde
Gelsenkirchen hat Photovoltaik schon früher bezuschusst, und zwar breiter. Am 6. Oktober 2025 meldete die Stadt, die Finanzmittel "für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen in Gelsenkirchen für das Jahr 2025" seien ausgeschöpft. Anträge, die nach diesem Stichtag eingingen, konnten nicht mehr bearbeitet werden.
Die Zahlen aus dieser Meldung zeigen, wie gefragt das Programm war. Laut Stadt gingen 2025 mehr als 440 Anträge ein, rund 60 Prozent der geförderten Anlagen waren Balkonkraftwerke. Die im Stadtgebiet installierte PV-Leistung beziffert die Stadt auf etwa 60.000 kWp aus über 5.100 registrierten Anlagen.
Zur Fortführung im Jahr 2026 kündigte die Stadt damals eine gesonderte Information an. Die aktuelle Übersicht der Klimaschutz-Förderprogramme führt unter Photovoltaik nur das Programm für Stecker-Solargeräte. Ein offenes Programm für Dachanlagen ist dort nicht aufgeführt.
Stromspeicher in Gelsenkirchen
Einen städtischen Zuschuss für Batteriespeicher gibt es in Gelsenkirchen derzeit nicht. Auch die aktuelle Landesrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik enthält kein Modul für private Heimspeicher, Details im Ratgeber Photovoltaik-Förderung NRW.
Drei Hebel bleiben trotzdem:
- 0 Prozent Umsatzsteuer: § 12 Abs. 3 UStG gilt ausdrücklich auch für Speicher, "die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern".
- KfW-Kredit 270: Die KfW nennt Batteriespeicher als Fördergegenstand.
- NRW.BANK.Gebäudesanierung: Das Darlehen für selbstgenutztes Wohneigentum in NRW umfasst Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher für PV-Strom, von 2.500 bis 150.000 Euro.
Ob sich ein Speicher für Ihren Haushalt rechnet, zeigt der Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher?.
Was für die Dachanlage in Gelsenkirchen gilt
Ohne städtischen Zuschuss tragen vier Bausteine die Rechnung einer Dachanlage:
- 0 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt.
- Einspeisevergütung nach EEG: Bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gibt es laut Bundesnetzagentur 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, 6,66 Cent für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW. Volleinspeiser bis 10 kW erhalten 12,22 Cent. Gezahlt wird nach § 25 EEG für 20 Jahre ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres.
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen aus Anlagen auf, an oder in Gebäuden bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem, sind einkommensteuerfrei.
- KfW-Kredit 270: Privatpersonen können ihn nutzen, wenn sie "zumindest einen Teil des erzeugten Stroms" einspeisen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.
Beim KfW-Kredit gilt die umgekehrte Reihenfolge zum Balkonkraftwerk-Zuschuss. Die KfW verlangt den Antrag bei der Bank, "bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag eingehen, zum Beispiel einen Kaufvertrag". Wer beide Programme im Kopf hat, verwechselt das leicht. Details zu Sätzen und Steuer stehen in Einspeisevergütung 2026 und Photovoltaik und Steuer 2026.
Anmeldung bei ELE Verteilnetz
Netzbetreiber für das Niederspannungsnetz in Gelsenkirchen ist laut VNBdigital die ELE Verteilnetz GmbH. Jede Dachanlage wird dort angemeldet, mit oder ohne Förderung. Ablauf und Unterlagen beschreibt der Ratgeber ELE Verteilnetz: PV-Anlage anmelden.
Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden.
Nach der Inbetriebnahme folgt die Pflicht aus § 5 MaStRV: Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Unsere Einschätzung
Die 100 Euro sind für ein Balkonkraftwerk ein spürbarer Anteil am Kaufpreis und für Mieter ein guter Grund, jetzt zu starten. Für eine Dachanlage spielen sie keine Rolle. Wer auf eine Rückkehr des breiteren Programms wartet, wartet auf eine Ankündigung ohne Datum. Die genannten Vergütungssätze gelten dagegen nur für Inbetriebnahmen bis Ende 2026.
Lokale Ertragsdaten finden Sie auf unserer Seite zu Photovoltaik in Gelsenkirchen. Bei Turn Solar laufen Planung, Koordination und die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW.
Quellen
- Stadt Gelsenkirchen: Förderung von Stecker-Solargeräten im Stadtgebiet von Gelsenkirchen, abgerufen am 05. Oktober 2026
- Stadt Gelsenkirchen: Förderprogramme im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, abgerufen am 05. Oktober 2026
- Stadt Gelsenkirchen: Fördertopf für Photovoltaik-Anlagen ist in Gelsenkirchen voll ausgeschöpft (06.10.2025), abgerufen am 05. Oktober 2026
- VNBdigital: Netzbetreiber in Gelsenkirchen, abgerufen am 05. Oktober 2026
- KfW: Erneuerbare Energien Standard (270), abgerufen am 05. Oktober 2026
- Bezirksregierung Arnsberg: Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende (progres.nrw), abgerufen am 05. Oktober 2026
- Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 20. August 2026 (MB.NRW 2026 Nr. 234), abgerufen am 05. Oktober 2026
- NRW.BANK: NRW.BANK.Gebäudesanierung, abgerufen am 05. Oktober 2026
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 25 EEG 2023, Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 12 UStG, Steuersätze (Abs. 3: 0 Prozent für PV-Anlagen und Speicher), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 3 EStG, steuerfreie Einnahmen (Nr. 72: Photovoltaikanlagen), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 8 EEG 2023, Anschluss (Netzverträglichkeitsprüfung bis 30 kW, Steckersolargeräte), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 5 MaStRV, Registrierungsfrist ein Monat nach Inbetriebnahme, abgerufen am 05. Oktober 2026
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