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Netze Duisburg: PV-Anlage anmelden, Ablauf und Unterlagen

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20266 Min. Lesezeit

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Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.

Schritt 1 von 8 · Kostenlos und unverbindlich

Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?

Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße

Dauert etwa 2 Minuten

Eine PV-Anlage in Duisburg melden Sie bei der Netze Duisburg GmbH an. Für Anlagen unter 25 kW nutzen Sie das PV-Anmeldeportal und reichen dort die Unterlagen nach VDE-AR-N 4105 ein: Lageplan, Übersichtsschaltplan, Antragstellung E.1 und Datenblatt E.2. Netze Duisburg prüft die Netzverträglichkeit und schickt eine Einspeisezusage. Danach folgen Zählerwechsel, Inbetriebsetzungsprotokoll und der Termin zur Netzparallelnahme. Parallel tragen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister ein. Für Anlagen bis 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss muss der Netzbetreiber nach § 8 Abs. 7 EEG spätestens einen Monat nach Eingang der Anfrage das Ergebnis seiner Netzprüfung übermitteln.

Dieser Artikel beschreibt, was bei Netze Duisburg konkret gilt. Den bundesweiten Ablauf finden Sie im Ratgeber PV-Anlage anmelden, die Fristen im Detail unter Netzanschluss-Dauer.

Netze Duisburg ist Ihr Netzbetreiber, nicht Ihr Stromlieferant

Laut VNBdigital ist die Netze Duisburg GmbH in Duisburg der zuständige Verteilnetzbetreiber in der Niederspannung. Sie betreibt das Netz, an das Ihre Anlage angeschlossen wird. Ihr Stromlieferant spielt bei der Anmeldung keine Rolle.

Netze Duisburg ist außerdem der grundzuständige Messstellenbetreiber für das Netzgebiet Duisburg. Solange Sie keinen anderen Messstellenbetreiber gewählt haben, kommen Netzprüfung und Zähler also aus einer Hand. Lokale Daten zu Ertrag und Dachpotenzial finden Sie auf unserer Seite Photovoltaik in Duisburg.

Welcher Weg gilt für welche Anlagengröße?

Netze Duisburg trennt die Anmeldung nach Leistung:

  • Steckerfertige Anlagen bis 800 Watt: keine Anmeldung beim Netzbetreiber, nur Registrierung im Marktstammdatenregister.
  • Anlagen unter 25 kW: Anmeldung über das PV-Anmeldeportal.
  • Anlagen über 25 kW bis 135 kW: Die Anmeldung über das Netzanschlussportal ist laut Netze Duisburg aktuell noch nicht möglich. Die Unterlagen gehen mit dem Vermerk „Erzeugungs- und Speicheranlagen“ und der Objektadresse an netzanschluss@netze-duisburg.de.

Ein Detail, das Sie kennen sollten: Die Grenze steht auf der Website nicht einheitlich. Die Seite für kleine Anlagen nennt „bis zu 25 kW“. Die Portalübersicht beschreibt das PV-Anmeldeportal für Anlagen „bis 30 kWp“. Liegt Ihre Anlage zwischen 25 und 30 kWp, klären Sie den richtigen Weg vor dem Einreichen mit Netze Duisburg.

Vorab prüfen: die Netzverträglichkeitsprüfung

Wer schon an das Netz angeschlossen ist, kann früh fragen, ob der Standort die Leistung aufnimmt. Netze Duisburg bietet dafür im Netzanschlussportal eine Netzverträglichkeitsprüfung an. Eine detaillierte Planung brauchen Sie dafür nicht. Es genügen Anlagenstandort und Anlagengröße. Das Ergebnis beziehungsweise die Einspeisezusage kommt per Mail, und Sie können es später bei der Anmeldung vorlegen.

Unsere Einschätzung: Diese Vorabprüfung ist der billigste Schritt im ganzen Prozess. Netze Duisburg empfiehlt selbst, Komponenten erst nach Erhalt der Einspeisezusage zu kaufen. Der Einspeisezusage können Angebote für eine Anschlussverstärkung oder eine technische Steuerung beiliegen. Wer das erst nach dem Kauf erfährt, plant unter Zeitdruck um.

Gibt es für das Grundstück noch keinen Netzanschluss, beantragen Sie ihn zuerst im Netzanschlussportal unter „Neuen Netzanschluss anfragen“.

Diese Unterlagen braucht Netze Duisburg

Für eine Anlage unter 25 kW nennt Netze Duisburg nach dem Standardnachweisverfahren diese Unterlagen. Einen Teil stellen Sie selbst bereit, den Rest liefert der Anlagenerrichter oder Hersteller:

  1. Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem Bezeichnung und Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der kompletten Anlage hervorgehen
  2. Übersichtsschaltplan ab Netzanschluss, inklusive Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen
  3. Antragstellung E.1 nach VDE-AR-N 4105
  4. Datenblatt E.2 für die Erzeugungsanlage
  5. gegebenenfalls Zertifikat E.6 für den integrierten NA-Schutz und Prüfbericht-Auszug E.7
  6. gegebenenfalls der Antrag auf Zählerwechsel und eine Kopie des Installateurausweises, wenn das Installationsunternehmen nicht bei Netze Duisburg konzessioniert ist

Für einen Speicher kommt das Datenblatt E.3 dazu. Das Formular E.1 fragt Anlagenanschrift, Anschlussnehmer, Anlagenbetreiber und den Anlagenerrichter mit seiner Eintragungsnummer beim Netzbetreiber ab, außerdem den geplanten Inbetriebsetzungstermin.

Fehlen Angaben oder fallen fehlerhafte auf, fordert Netze Duisburg sie per Mitteilung nach. Jede Nachforderung verlängert den Vorgang. Vollständig einreichen ist deshalb der wichtigste Hebel, den Sie selbst in der Hand haben.

Das Messkonzept: Pflichtlektüre vor dem Datenblatt

Beim Ausfüllen des Datenblatts verweist Netze Duisburg auf das Auswahlblatt Messkonzepte. Die Auswahl des Messkonzepts liegt laut Netze Duisburg grundsätzlich beim Anlagenbetreiber. Für das typische Einfamilienhaus sind drei Konzepte relevant:

  • MK1: Volleinspeisung nach EEG
  • MK2: Überschusseinspeisung nach EEG, der Standardfall mit Eigenverbrauch
  • MK8: Erzeugungsanlage mit Haushalt und unterbrechbarer Verbrauchseinrichtung, etwa einer Wärmepumpe, mit zwei separaten Stromlieferverträgen

Zum Speicher steht im Auswahlblatt ein klarer Satz: Wird die Einspeisevergütung nach EEG in Anspruch genommen, darf der Speicher laut Netze Duisburg nicht aus dem öffentlichen Netz beladen oder entladen werden. Wer einen dynamischen Stromtarif mit Netzladung plant, klärt das vor der Anmeldung.

Zähler und Messtechnik in Duisburg

Den Zählerwechsel beantragt immer ein konzessioniertes Installationsunternehmen über das Installateurportal von Netze Duisburg, gemeinsam mit Ihnen als Anschlussnutzer. Für den Antrag braucht der Installateur ein Foto des geöffneten und des geschlossenen Hausanschlusskastens. Die Bereitstellung des Zählers erfolgt bei direkt messenden Niederspannungszählern kostenfrei, die Arbeit des Installationsunternehmens trägt der Eigentümer.

Welcher Zähler kommt? Laut Netze Duisburg wird ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh und/oder ab 7 kW Einspeiseleistung ein intelligentes Messsystem eingebaut. Darunter ist eine moderne Messeinrichtung zu verbauen.

Betreibt ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber Ihre Messstelle, stimmen Sie oder Ihr Elektrofachunternehmen die Zählersetzung mit ihm ab, nicht mit Netze Duisburg. Was beim Zählertausch generell passiert, erklärt unser Ratgeber zum Zählerwechsel bei Photovoltaik.

Inbetriebsetzung: fünf Voraussetzungen

Bevor Netze Duisburg einen Termin zum Zählerwechsel und zur Netzparallelnahme vereinbart, muss für eine PV-Anlage Folgendes erfüllt sein:

  1. Die Einspeisezusage liegt vor.
  2. Angebote aus der Einspeisezusage, etwa für eine Anschlussverstärkung, sind beauftragt und ausgeführt.
  3. Der Antrag zur Neusetzung oder Änderung der Messeinrichtung liegt vor, wenn Netze Duisburg Messstellenbetreiber ist.
  4. Der notwendige Zählerwechsel ist durchgeführt.
  5. Das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 für Erzeugungsanlagen oder Speicher liegt vor.

Erst wenn alles vorliegt, vereinbart Netze Duisburg mit Ihnen oder Ihrer Elektrofachfirma den Termin. Ein typisches Szenario: Die Anlage ist montiert, aber das E.8-Protokoll fehlt noch. Dann wartet der Termin, obwohl auf dem Dach alles fertig ist. Den Schritt nach der Montage beschreibt unser Ratgeber zur Fertigmeldung.

Für die spätere Abrechnung braucht Netze Duisburg die Zählerstände zum 31.12. Sie erfassen sie Anfang Januar im Zählerstandsportal. Fragen zur Vergütung gehen an eeg-kwk@netze-duisburg.de.

Fristen: was Netze Duisburg einhalten muss und was Sie einhalten müssen

Netze Duisburg. Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG. Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden.

Sie. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Netze Duisburg weist ausdrücklich darauf hin, dass PV-Anlagen und Speicher nach der Inbetriebsetzung dort registriert werden müssen.

Balkonkraftwerke. Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden. Netze Duisburg schreibt dazu: Anlagen bis 800 Watt registrieren Sie im Marktstammdatenregister, eine Anmeldung bei Netze Duisburg ist nicht nötig. Die Bundesnetzagentur übermittelt die Daten, Netze Duisburg prüft den Zähler. Bis zum Zählerwechsel wird der Betrieb geduldet.

Was wir aus Duisburger Anmeldungen mitnehmen

Der Duisburger Prozess ist klar dokumentiert, aber formularlastig. Typische Verzögerungen entstehen an drei Stellen: ein unvollständiger Unterlagensatz, der eine Nachforderung auslöst, ein falsch gewähltes Messkonzept und ein fehlendes E.8-Protokoll vor dem Zählertermin.

Wer die Netzverträglichkeit früh prüfen lässt und vollständig einreicht, hat bei einer Anlage bis 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss das Gesetz auf seiner Seite. Bei Turn Solar läuft die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Ob es für Ihre Anlage in Duisburg zusätzlich Zuschüsse gibt, steht im Ratgeber zur Photovoltaik-Förderung in Duisburg.

Quellen

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