← Zurück zum Blog

PV-Anlage anmelden in Düsseldorf: Netzgesellschaft

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Ihr persönliches Festpreis-Angebot

Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.

Schritt 1 von 8 · Kostenlos und unverbindlich

Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?

Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße

Dauert etwa 2 Minuten

Eine PV-Anlage in Düsseldorf melden Sie bei der Netzgesellschaft Düsseldorf an, online über deren Kundenportal. Die Anmeldung der geplanten Anlage können Sie selbst starten oder Ihrem Elektrofachbetrieb überlassen. Inbetriebnahme und Zählerantrag darf dagegen nur ein eingetragener Elektrofachbetrieb einreichen. Parallel registrieren Sie die Anlage im Marktstammdatenregister. Für Anlagen bis 30 kW muss der Netzbetreiber nach § 8 Abs. 7 EEG spätestens einen Monat nach Eingang der Anfrage das Ergebnis seiner Netzprüfung schicken.

Hier steht nur, was in Düsseldorf konkret gilt. Den bundesweiten Ablauf finden Sie im Ratgeber PV-Anlage anmelden, die gesetzlichen Fristen unter Netzanschluss-Dauer.

Wer in Düsseldorf zuständig ist

Laut VNBdigital ist die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH der Verteilnetzbetreiber für Düsseldorf in der Niederspannung. Sie ist nicht Ihr Stromlieferant, sondern das Unternehmen, an dessen Netz Ihr Hausanschluss hängt. Wer am Stadtrand wohnt, prüft das kurz, denn schon im Nachbarort kann ein anderer Netzbetreiber zuständig sein, etwa Westnetz in Neuss.

Lokale Daten zu Ertrag und Förderung finden Sie auf unserer Seite Photovoltaik in Düsseldorf. Turn Solar sitzt selbst in Düsseldorf, die Netzgesellschaft ist für uns der Netzbetreiber vor der Haustür.

Die sechs Schritte bei der Netzgesellschaft Düsseldorf

Die Netzgesellschaft beschreibt den Weg ans Netz in sechs Schritten:

  1. Elektrofachbetrieb beauftragen. Der Betrieb muss im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein.
  2. Anlage im Kundenportal anmelden, selbst oder durch den Fachbetrieb.
  3. Inbetriebnahme und Zählerantrag. Steht die Anlage im Portal auf „genehmigt“, übermittelt der Fachbetrieb die technischen Angaben zur fertigen Anlage und beantragt einen neuen Zähler oder einen Zählerwechsel.
  4. Zählertermin. Ist ein neuer Zähler oder ein Wechsel nötig, vereinbart die Netzgesellschaft den Termin mit Ihnen oder Ihrem Fachbetrieb.
  5. Marktstammdatenregister. Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme registrieren Sie die Anlage dort.
  6. Kaufmännische Daten. Zum Schluss geben Sie Kontaktdaten, Bankverbindung und steuerliche Angaben im Portal ein. Sind alle Angaben vollständig und geprüft, kann die Auszahlung der Einspeisevergütung vorbereitet werden.

Was Sie selbst machen dürfen und was nur der Fachbetrieb darf

Für das Kundenportal können sich Privatpersonen und Elektrofachbetriebe registrieren. Die Anmeldung der geplanten Anlage können Sie also selbst anlegen. Übernimmt Ihr Fachbetrieb die Anmeldung, halten Sie eine Vollmacht bereit.

Die Grenze kommt bei Schritt 3. Die technischen Angaben zur fertigen Anlage und den Antrag auf Zähler oder Zählerwechsel kann laut Netzgesellschaft nur ein eingetragener Elektrofachbetrieb stellen. Installateure, auch Betriebe von außerhalb Düsseldorfs, melden sich dafür zuerst im Installateurportal für eine Konzession an.

Für Sie heißt das: Fragen Sie vor Vertragsabschluss, ob der ausführende Betrieb bei einem Netzbetreiber eingetragen ist und sich im Düsseldorfer Installateurportal angemeldet hat. Wenn nicht, bleibt Ihr Vorgang nach der Genehmigung stehen, bis ein eingetragener Betrieb die Inbetriebnahme einreicht.

Was das Kundenportal bei der Anmeldung abfragt

Für die Anmeldung braucht die Netzgesellschaft:

  • die Adresse des Anlagenstandorts
  • die geplante Leistung der PV-Anlage
  • Angaben zum Anlagenbetreiber
  • Angaben zu einem geplanten Batteriespeicher

Ihre Eingaben können Sie im Kundenportal zwischenspeichern und später fortsetzen. Das hilft, wenn Daten zum Wechselrichter oder Speicher noch vom Fachbetrieb kommen.

Speicher: in Düsseldorf auch nachträglich

Hier unterscheidet sich die Netzgesellschaft Düsseldorf von manchen anderen Netzbetreibern. Einen Speicher können Sie laut Netzgesellschaft über das Kundenportal nachträglich anmelden. Bei Westnetz etwa geht das laut dessen FAQ nicht im selben Vorgang, dort braucht ein nachgerüsteter Speicher eine eigene Anfrage. Was dort gilt, steht in unserem Artikel zur PV-Anmeldung bei Westnetz.

Das macht die Entscheidung entspannter. Wer heute die PV-Anlage baut und den Speicher erst im nächsten Jahr nachrüstet, hat in Düsseldorf keinen Umweg über ein zweites Verfahren beim Netzbetreiber. Ob sich der Speicher für Sie lohnt, rechnet der Ratgeber Stromspeicher nachrüsten durch.

Eine Pflicht bleibt: Im Marktstammdatenregister muss der Batteriespeicher separat registriert werden, zusätzlich zur PV-Anlage.

Zähler und Inbetriebnahme

Den Zählerantrag stellt der eingetragene Fachbetrieb, sobald die Anlage im Portal auf „genehmigt“ steht. Ist ein neuer Zähler oder ein Zählerwechsel nötig, vereinbart die Netzgesellschaft den Termin mit Ihnen oder Ihrem Fachbetrieb.

Was beim Zählerwechsel technisch passiert und warum Sie den Termin früh anstoßen sollten, steht im Ratgeber Zählerwechsel bei Photovoltaik.

Balkonkraftwerke: kein Weg über das Kundenportal

Steckerfertige Erzeugungsanlagen melden Sie laut Netzgesellschaft Düsseldorf nur noch im Marktstammdatenregister an. Eine Meldung an die Netzgesellschaft ist nicht mehr nötig. Die Anlage darf ab der Registrierung auch ohne Zählerwechsel in Betrieb gehen. Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden.

Fristen: was der Netzbetreiber einhalten muss und was Sie einhalten müssen

Netzgesellschaft Düsseldorf. Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG. Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden.

Sie. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Ohne die kaufmännischen Daten im Portal, also Bankverbindung und steuerliche Angaben, bereitet die Netzgesellschaft keine Auszahlung vor.

Was wir aus Düsseldorfer Anmeldungen mitnehmen

Der Düsseldorfer Prozess ist klar geschnitten: Anmelden darf jeder, einreichen nach der Genehmigung nur der eingetragene Fachbetrieb. Hängen bleiben Vorgänge deshalb selten am Netzbetreiber, sondern daran, dass nach dem Status „genehmigt“ niemand die Inbetriebnahme meldet oder die kaufmännischen Daten fehlen.

Bei Turn Solar läuft die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Für Fragen zu einem laufenden Vorgang erreichen Sie die Netzgesellschaft Düsseldorf unter (0211) 821 6389, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr.

Quellen

Ihr persönliches Festpreis-Angebot

Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.

Schritt 1 von 8 · Kostenlos und unverbindlich

Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?

Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße

Dauert etwa 2 Minuten

Kostenlose Beratung, vor Ort in NRW

Wir prüfen Ihr Dach, rechnen den Ertrag und nennen Ihnen einen Festpreis. Unverbindlich.

Beratungstermin buchen