Photovoltaik: Dach undicht? Ursachen, Schritte, Haftung
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Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.
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Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?
Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße
Ist das Dach unter einer Photovoltaikanlage undicht, liegt die Ursache bei einer Aufdachanlage oft dort, wo die Anlage die Dachhaut berührt: an den Befestigungspunkten der Unterkonstruktion in der Dachdeckung und an der Kabeldurchführung ins Haus. Sicher ist das aber erst nach einer Prüfung, denn auch ein kaputter Ziegel abseits der Module kann die Ursache sein. Was Sie sofort tun: Schaden von innen fotografieren, Wasser auffangen, nicht selbst aufs Dach steigen und den Mangel schriftlich beim Unternehmen anzeigen, das die Anlage errichtet hat. Liegt ein Werkvertrag vor, gilt: Sie verlangen zuerst Nacherfüllung nach § 634 BGB, die Kosten dafür trägt der Unternehmer.
Wo Wasser an einer Aufdachanlage eindringen kann
Eine Aufdachanlage sitzt auf einer Unterkonstruktion, die fest mit dem Dach verbunden ist. In dem 2016 vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (VII ZR 348/13) mussten die Montageelemente dauerhaft regendicht in die bestehende Dachdeckung eingefügt sein. Und die Durchdringung des Dachs für die Kabel ins Gebäudeinnere musste dauerhaft witterungsbeständig und dicht sein.
Daraus ergeben sich die zwei Stellen, die bei einer Undichtigkeit zuerst geprüft werden:
- Befestigungspunkte in der Dachdeckung. Auf einem Ziegeldach sind das in der Regel Dachhaken. Liegt ein Ziegel an einem Befestigungspunkt nicht sauber auf oder ist er beschädigt, kann Regen unter die Deckung laufen.
- Kabeldurchführung durch die Dachhaut. Die Leitungen von den Modulen müssen ins Haus, wenn der Wechselrichter innen sitzt. Diese Durchführung ist eine planmäßige Öffnung im Dach und muss entsprechend abgedichtet sein.
Für Flachdächer gelten andere Montagesysteme; mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik auf dem Flachdach.
Nicht jedes Leck kommt von der Anlage
Ein Wasserfleck unter den Modulen legt den Verdacht nahe, beweist ihn aber nicht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das Dach regelmäßig, am besten jährlich, auf Schäden und Undichtigkeiten zu kontrollieren, besonders nach Unwettern. Fehlende oder kaputte Dachpfannen und Ziegel sollten Sie laut Verbraucherzentrale umgehend ersetzen lassen, und verschmutzte Rinnen regelmäßig reinigen.
Das heißt für die Praxis: Ein Sturmschaden, ein altersbedingt gerissener Ziegel oder eine übergelaufene Rinne können dasselbe Bild erzeugen wie ein Montagefehler. Wer sofort die Errichterfirma beschuldigt, ohne dass jemand das Dach geprüft hat, verliert Zeit. Wer umgekehrt eine Undichtigkeit kurz nach der Montage als Zufall abtut, riskiert Folgeschäden an Dämmung und Decke.
Sofortmaßnahmen: was Sie heute tun
- Wasser auffangen und Inneres schützen. Eimer unter die Tropfstelle, nasse Dämmung oder Gegenstände aus dem Bereich räumen.
- Fotografieren mit Datum. Wasserfleck, Tropfstelle, nasse Sparren oder Dämmung im Dachboden. Wenn möglich auch Fotos von außen vom Boden aus.
- Wetter notieren. Tritt das Wasser nur bei Starkregen auf, nur bei Wind aus einer Richtung oder bei jedem Regen? Das hilft bei der Eingrenzung.
- Elektrik meiden. Läuft Wasser in die Nähe von Kabeln, Steckverbindern oder Wechselrichter, nichts anfassen und eine Elektrofachkraft verständigen.
- Mangel schriftlich anzeigen. Per E-Mail oder Brief an das Unternehmen, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben, mit Fotos und der Bitte um Prüfung.
Warum Sie nicht selbst aufs Dach steigen
Der Reflex, schnell selbst nachzusehen oder eine Stelle provisorisch abzudichten, ist verständlich. Er ist aus zwei Gründen falsch.
Der erste ist die Sicherheit. Die DGUV Information 203-080 zur Montage und Instandhaltung von PV-Anlagen verlangt für Beschäftigte an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen ab 2,00 m Höhe Absturzsicherungen. Wenn das schon für Profis mit Ausrüstung gilt, gilt es erst recht für den Hausbesitzer auf der Leiter. Dazu kommt die Elektrik: Module erzeugen bei Tageslicht Gleichspannung, und elektrotechnische Arbeiten erfordern laut DGUV eine Elektrofachkraft.
Der zweite Grund ist rechtlich. Eine eigene Reparatur vor Ablauf einer Frist kann Ihren Anspruch auf Kostenersatz gefährden, dazu mehr im Abschnitt zur Mängelanzeige. Außerdem verändert jeder Eingriff den Zustand, den ein Gutachter oder der Errichter später beurteilen soll.
Wer haftet: Ihr Vertragspartner
Die Verbraucherzentrale formuliert es für die Gewährleistung bei Solaranlagen klar: Der Verkäufer muss geradestehen, in der Regel also die Firma, die die Anlage installiert hat. Bei einer Montage auf Ihrem Dach liegt häufig ein Werkvertrag vor; je nach Vertrag kann auch Kaufrecht gelten. Beim Werkvertrag gilt § 634 BGB: Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller Nacherfüllung verlangen, unter weiteren Voraussetzungen den Mangel selbst beseitigen lassen, zurücktreten oder mindern und Schadensersatz verlangen.
Bei der Nacherfüllung entscheidet nach § 635 BGB der Unternehmer, ob er den Mangel beseitigt oder neu herstellt. Die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt er selbst. Ein Gerüst oder ein Dachdecker, der für die Reparatur nötig ist, fällt also nicht automatisch Ihnen zur Last.
Eine Herstellergarantie ist laut Verbraucherzentrale dagegen eine freiwillige Leistung mit eigenen Bedingungen; für die Montage auf Ihrem Dach ist zuerst Ihr Vertragspartner zuständig. Ob Folgeschäden im Haus zusätzlich über eine Versicherung laufen können, hängt von Ihrer Police ab; einen Überblick gibt der Ratgeber zur Photovoltaik-Versicherung.
Zwei oder fünf Jahre: welche Frist gilt
§ 634a BGB unterscheidet bei der Verjährung zwei Fälle. Zwei Jahre gelten bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht. Fünf Jahre gelten bei einem Bauwerk. Die Frist beginnt in beiden Fällen mit der Abnahme.
Ob eine PV-Anlage unter die fünf Jahre fällt, hängt vom Einzelfall ab. Der Bundesgerichtshof hat 2016 für eine Anlage auf einer Tennishalle die fünf Jahre angewendet, weil sie fest mit der Halle verbunden war, nur mit erheblichem Aufwand zu trennen ist, darin eine grundlegende Erneuerung der Halle lag und sie dem Zweck der Halle dient. In einem Fall von 2013 ging es dagegen um den Kauf von Anlagenkomponenten, die auf einer Scheune montiert wurden; dort galten nach Kaufrecht zwei Jahre. Welche Frist für Ihren Vertrag gilt, klären Sie im Zweifel rechtlich. Den Blick in die Vertragsunterlagen vor der Unterschrift beschreibt der Beitrag Photovoltaik-Vertrag prüfen.
Ein Punkt wird oft übersehen: Haben Sie das Werk abgenommen, obwohl Sie den Mangel kannten, stehen Ihnen die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung nach § 640 Abs. 3 BGB nur zu, wenn Sie sich diese bei der Abnahme vorbehalten haben. Sehen Sie bei der Abnahme schon einen Wasserfleck, gehört er ins Protokoll.
Mangel richtig anzeigen: Frist setzen, dann handeln
Die Mängelanzeige ist der Schritt, der über Ihre Ansprüche entscheidet. Sie sollte enthalten: was Sie festgestellt haben, seit wann, die Fotos und die Aufforderung, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Bei Wasser im Dach ist eine kurze Frist angemessener als bei einem optischen Mangel, weil jeder Regen den Schaden vergrößert.
Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist erlaubt § 637 BGB, den Mangel selbst beseitigen zu lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, sofern der Unternehmer die Nacherfüllung nicht zu Recht verweigert. Sie können dafür nach § 637 Abs. 3 BGB sogar einen Vorschuss fordern. Ohne Fristsetzung geht das nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder Ihnen unzumutbar ist. Wer ohne Frist sofort einen anderen Betrieb beauftragt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Steht später eine Dachsanierung an, bei der die Anlage ohnehin abgebaut wird, lohnt der Blick in den Beitrag Photovoltaik-Demontage bei Dachsanierung.
Ein typisches Szenario aus der Praxis
Ein typisches Szenario: Wenige Wochen nach der Montage zeigt sich nach einem Herbststurm ein feuchter Fleck an der Dachschräge, genau unter dem Modulfeld. Der Eigentümer steigt nicht aufs Dach, sondern fotografiert den Fleck, notiert Datum und Wetter und schreibt dem Errichter noch am selben Abend. Bei der Prüfung zeigt sich ein Ziegel neben einem Dachhaken, der nicht sauber aufliegt. Die Reparatur ist schnell erledigt, weil Ort, Zeitpunkt und Bedingungen dokumentiert sind.
Die Lehre aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW: Bei einer Undichtigkeit entscheidet die erste Stunde nicht über die Reparatur, aber über den Nachweis. Fotos und eine schriftliche Anzeige sind mehr wert als jeder Versuch, selbst abzudichten. Bei Anlagen, die Turn Solar realisiert hat, koordiniert das Service-Team die Prüfung vor Ort und die Nacherfüllung.
Quellen
- § 634 BGB, Rechte des Bestellers bei Mängeln, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 635 BGB, Nacherfüllung, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 637 BGB, Selbstvornahme, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 640 BGB, Abnahme, abgerufen am 05. Oktober 2026
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 095/2016: Zur Verjährung von Mängelansprüchen bei Auf-Dach-Photovoltaikanlagen (VII ZR 348/13), abgerufen am 05. Oktober 2026
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 168/2013: Zur Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen beim Kauf einer Photovoltaikanlage, abgerufen am 05. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Photovoltaik, Garantie- und Versicherungsbedingungen genau lesen, abgerufen am 05. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Checkliste, was Sie in Haus und Wohnung regelmäßig prüfen sollten, abgerufen am 05. Oktober 2026
- DGUV Information 203-080: Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen, abgerufen am 05. Oktober 2026
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