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Solarmodul defekt: erkennen, austauschen, wer zahlt

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20266 Min. Lesezeit

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Ein defektes Solarmodul erkennen Sie entweder mit bloßem Auge, etwa an gesprungenem Glas nach einem Hagelschauer, oder im Monitoring an einem String, der weniger liefert als die anderen. Den Austausch übernimmt ein Fachbetrieb, und die Anlage wird dafür laut DGUV freigeschaltet. Wer zahlt, entscheidet die Ursache: Ein Mangel, der schon bei der Übergabe bestand, fällt unter die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers oder Errichters. Ein späterer Material- oder Verarbeitungsfehler kann ein Garantiefall sein. Hagel und Sturm sind ein Fall für die Versicherung, sofern die Police sie abdeckt. Ist das gleiche Modell nicht mehr lieferbar, muss das Ersatzmodul elektrisch zum vorhandenen String passen.

Drei typische Schadensbilder

Ein Modul fällt selten spektakulär aus. In der Praxis begegnen uns drei Muster:

  • Mechanischer Schaden: gesprungenes Glas nach Hagel, ein verrutschtes Modul nach einem Sturm, eine beschädigte Leitung. Das sehen Sie oft vom Boden aus.
  • Elektrischer Defekt ohne sichtbare Spur: Das Modul sieht unversehrt aus, liefert aber weniger. Das zeigt sich nur in den Ertragsdaten.
  • Folgeschaden an der Verkabelung: Ein Steckverbinder oder eine PV-Leitung ist beschädigt, das Modul selbst ist in Ordnung.

Für alle drei gilt dieselbe Reihenfolge: dokumentieren, melden, prüfen lassen. Ob der Fehler am Modul oder am Wechselrichter liegt, klärt die Fehlersuche, nicht der erste Eindruck.

Was Sie als Betreiber prüfen dürfen

Die DGUV Information 203-080 ordnet dem Betreiber unter anderem zu: täglich die Betriebsanzeige am Wechselrichter und monatlich eine Sichtprüfung der Generatorfläche auf offensichtliche Mängel, wie herunterhängende Module, Modulklammern, Montagegestellteile oder PV-Leitungen. Fehlermeldungen analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen ist dort ausdrücklich Aufgabe der Elektrofachkraft. Elektrische Prüfungen dürfen laut DGUV nur Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen unter deren Leitung und Aufsicht durchführen.

Unsere Haltung: Die Sichtprüfung findet vom Boden, vom Fenster oder mit dem Fernglas statt, nicht auf dem Dach. Die DGUV weist darauf hin, dass PV-Module bei Tageslicht auch nach der Trennung vom Netz weiter Gleichspannung erzeugen. Ein Modul mit gesprungenem Glas fassen Sie nicht an.

Was Sie dokumentieren sollten:

  1. Fotos des Schadens mit Datum, bei Unwetter zusätzlich das Datum des Ereignisses.
  2. Ertragsdaten aus der App, idealerweise je String über mehrere Wochen.
  3. Unterlagen: Rechnung, Abnahme- oder Inbetriebnahmeprotokoll, Modulliste mit Seriennummern, Garantiebedingungen, Versicherungspolice.

Liegt der Ertrag zu niedrig, ohne dass ein Schaden zu sehen ist, hilft der Ratgeber PV-Anlage Ertrag zu niedrig bei der Eingrenzung.

Hagelschaden: der Weg über die Versicherung

Hagel ist ein äußeres Ereignis nach der Übergabe. Die gesetzliche Gewährleistung knüpft an einen Mangel an, den die Sache bei Gefahrübergang hatte (§ 434 BGB). Ein Hagelschaden fällt deshalb in aller Regel nicht darunter, sondern ist ein Fall für die Versicherung, sofern die Police Hagel abdeckt.

Die Verbraucherzentrale nennt Sturm und Hagel ausdrücklich unter den Schäden, die eine Police in vielen Fällen berücksichtigen sollte. PV-Anlagen lassen sich laut Verbraucherzentrale meist für einen kleinen Aufpreis über die Wohngebäudeversicherung absichern, daneben gibt es reine Photovoltaik-Versicherungen. Entscheidend ist, was ausgeschlossen ist. Melden Sie den Schaden mit Fotos und Datum, bevor ein Modul ausgebaut wird. Welche Policen es gibt und was sie abdecken, steht im Ratgeber Photovoltaik-Versicherung.

Gewährleistung oder Garantie: zwei Ansprüche, zwei Adressaten

Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer oder Errichter. Die Frist beträgt nach § 438 BGB fünf Jahre bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, im Übrigen zwei Jahre. Wurde die Anlage als Werkleistung errichtet, gilt § 634a BGB. Die Verbraucherzentrale fasst zusammen: je nach Einbausituation zwei oder fünf Jahre, und welche Frist gilt, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Ihr Rat ist deshalb, die Anlage schon vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist auf Mängel und Leistung zu prüfen.

Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist des Modulherstellers. Die Verbraucherzentrale unterscheidet die Produktgarantie für Material- und Verarbeitungsfehler, oft bis zu zehn Jahre, von der Leistungsgarantie, die viele Hersteller über bis zu 30 Jahre geben, einzelne über 40 Jahre. Ansprechpartner ist der Garantiegeber, der sich aus den Garantiebedingungen ergeben muss.

Was der Austausch kostet und wer ihn trägt

Eine verlässliche Pauschale für den Modultausch gibt es nicht, weil der Aufwand selten am Modul hängt. Die DGUV beschreibt den Modulaustausch als Arbeit, die eine planmäßige Vorgehensweise nach einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung erfordert. Dazu gehören der Zugangsweg, unter Umständen die Demontage weiterer Module, um an das defekte heranzukommen, und die Frage, wie das Modul auf das Dach gelangt. Der Transport über eine Leiter scheidet laut DGUV wegen Gewicht, Abmessungen und Montagehöhe meist aus. Zu prüfen sind Gerüst, Mobilkran, Schrägaufzug oder der Weg durch das Gebäude.

Im Gewährleistungsfall tragen Sie diese Kosten nicht. Der Verkäufer hat nach § 439 Abs. 2 BGB die Aufwendungen der Nacherfüllung zu tragen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; beim Werkvertrag regelt § 635 Abs. 2 BGB dasselbe für den Unternehmer. Hatte der Käufer die Sache vor dem Offenbarwerden des Mangels eingebaut, muss der Verkäufer nach § 439 Abs. 3 BGB auch die Kosten für Ausbau und Einbau ersetzen.

Bei der Garantie lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Die Verbraucherzentrale warnt, dass manche Unternehmen einen großen Teil oder sämtliche Kosten der Garantieabwicklung, etwa Abbau und Transport, auf Kunden abwälzen.

Ersatzmodul mit anderen Daten: was im String passen muss

Nach einigen Jahren ist das ursprüngliche Modell oft nicht mehr erhältlich. Dann stellt sich die Frage, ob ein anderes Modell in den bestehenden String darf. Die Physik setzt hier den Rahmen: In einer Reihenschaltung kann nur ein gemeinsamer Strom fließen, und der Wechselrichter muss einen Arbeitspunkt für den ganzen String wählen. Ein Modul, das elektrisch aus der Reihe tanzt, beeinflusst also nicht nur sich selbst.

Vor dem Einbau vergleicht die Elektrofachkraft deshalb die Datenblätter von altem und neuem Modul, mindestens:

  • Strom und Spannung im Arbeitspunkt im Vergleich zu den übrigen Modulen des Strings.
  • Leerlaufspannung, damit der String im zulässigen Eingangsbereich des Wechselrichters bleibt.
  • Abmessungen und Rahmen, damit Modulklemmen und Unterkonstruktion passen.
  • Steckverbinder, damit das Ersatzmodul ohne Bastelei an die vorhandene Leitung kommt.

Ein typisches Szenario aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW: Nach einem Unwetter sind zwei Module beschädigt, das Modell ist längst ausgelaufen. Das neuere Modul hat mehr Leistung auf dem Papier, passt elektrisch aber schlechter in den String als ein gebrauchtes Modul gleicher Bauart. Mehr Watt auf dem Datenblatt heißt beim Tausch nicht automatisch mehr Ertrag auf dem Dach.

Melden: Marktstammdatenregister und Einspeisevergütung

Im EEG ist bei Solaranlagen jedes Modul eine eigenständige Anlage (§ 3 Nr. 1 EEG). Das hat beim Tausch zwei Folgen.

Erstens die Vergütung. Ersetzt ein Modul auf einem Gebäude ein Modul am selben Standort, gilt es nach § 48 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 38b Abs. 2 Satz 1 EEG bis zur Höhe der vorher installierten Leistung als zu dem Zeitpunkt in Betrieb genommen, zu dem das ersetzte Modul in Betrieb ging. Der Vergütungsanspruch für das ersetzte Modul entfällt dabei endgültig. Sie behalten also Ihren bisherigen Vergütungssatz für die bisherige Leistung.

Zweitens das Register. Ändern sich durch den Tausch die im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten, etwa die installierte Leistung, müssen Sie das nach § 7 Abs. 1 MaStRV innerhalb eines Monats nach Eintritt registrieren. Wie das Register funktioniert, steht im Ratgeber Photovoltaik im Marktstammdatenregister anmelden. Wer bei der Gelegenheit gleich mehr Leistung aufs Dach bringen will, plant eine Erweiterung, kein Ersatzteil: Dazu mehr unter Photovoltaik erweitern.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Schaden dokumentieren, Fotos und Ertragsdaten sichern, nicht aufs Dach steigen.
  2. Ursache zuordnen lassen: Übergabemangel, Material- oder Verarbeitungsfehler oder äußeres Ereignis.
  3. Den richtigen Adressaten anschreiben: Errichter (Gewährleistung), Hersteller (Garantie) oder Versicherer (Hagel, Sturm).
  4. Ersatzmodul abstimmen, gleiches Modell oder elektrisch passendes anderes, mit Datenblattvergleich.
  5. Nach dem Tausch melden, falls sich eingetragene Daten im Marktstammdatenregister ändern, innerhalb eines Monats.

Die Anlage wird für die Dauer des Modultauschs laut DGUV freigeschaltet. Bei Anlagen, die Turn Solar realisiert hat, koordiniert das Service-Team die Fehlersuche, die Zuordnung zu Gewährleistung, Garantie oder Versicherung und die Abstimmung des Ersatzmoduls.

Quellen

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