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WSW Netz: PV-Anlage in Wuppertal anmelden

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20266 Min. Lesezeit

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Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?

Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße

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Eine PV-Anlage in Wuppertal melden Sie bei der WSW Netz GmbH an, und zwar digital im Netzportal. Die Anmeldung besteht dort aus drei aufeinander aufbauenden Anträgen: Anfrage Erzeugungsanlage/Speicher, Umsetzungsfreigabe und Inbetriebsetzung. Für jeden Schritt nennt die WSW Netz eine Prüfzeit von etwa 4 Wochen. Die Anfrage dürfen Sie selbst stellen, die Inbetriebsetzung meldet ein bei der WSW zugelassener Elektroinstallateur. Nach der Inbetriebnahme tragen Sie die Anlage binnen eines Monats im Marktstammdatenregister ein.

Dieser Artikel beschreibt nur, was bei der WSW Netz konkret gilt. Den bundesweiten Ablauf finden Sie im Ratgeber PV-Anlage anmelden, die gesetzlichen Fristen im Detail unter Netzanschluss-Dauer.

Ist die WSW Netz Ihr Netzbetreiber?

Laut VNBdigital ist die WSW Netz GmbH in Wuppertal der zuständige Verteilnetzbetreiber in der Niederspannung. Gemeint ist der Betreiber des Stromnetzes, nicht zwingend das Unternehmen, von dem Sie Ihren Strom kaufen. Für die Anmeldung zählt allein der Netzbetreiber an Ihrer Anschlussadresse.

Ansprechpartner ist das Kundencenter Netze in der Schützenstraße 34, telefonisch unter 0202 7589-7300. Die WSW Netz weist darauf hin, dass sie wegen ihrer Neutralitätspflicht keine Beratung zur Anlagenplanung anbietet. Planung und Auslegung beauftragen Sie also auf dem freien Markt. Lokale Daten zu Ertrag und Förderung finden Sie auf unserer Seite Photovoltaik in Wuppertal und im Ratgeber zur Photovoltaik-Förderung in Wuppertal.

Drei Anträge statt einem: so ist das WSW-Netzportal aufgebaut

Die WSW Netz schreibt vor, dass die Anmeldung im digitalen Netzportal in drei Schritten erfolgen muss. Jeder Schritt ist ein Folgeantrag des vorherigen und lässt sich erst starten, wenn der vorige genehmigt ist:

  1. Anfrage Erzeugungsanlage/Speicher: Prüfung der Netzverträglichkeit, Ergebnis ist der Netzanschlusspunkt.
  2. Umsetzungsfreigabe: technische Prüfung der geplanten Anlage nach VDE-AR-N 4105.
  3. Inbetriebsetzung: Fertigmeldung der errichteten Anlage, auf Wunsch zusammen mit dem Zählerantrag.

Für alle drei Schritte gilt dieselbe Regel: Das Portal schickt nach dem Absenden eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer von no-reply@wsw-netz.de. Rückfragen und Bescheide liegen danach nur im Portal unter „Meine Anträge“. Die WSW Netz schreibt ausdrücklich, dass relevante Informationen nicht per E-Mail versendet werden. Die Infomail sagt Ihnen also nur, dass es etwas Neues gibt, nicht was.

Unsere Einschätzung: Genau hier verlieren Vorgänge Zeit. Eine Rückfrage, die drei Wochen ungelesen im Portal liegt, verlängert die Anmeldung um drei Wochen. Wer die Infomail bekommt, sollte am selben Tag ins Portal schauen.

Schritt 1: die Anfrage Erzeugungsanlage/Speicher

Die Anfrage darf laut WSW Netz sowohl die ausführende Fachfirma als auch der Anlagenbetreiber stellen. Voraussetzung sind eine Registrierung im Netzportal und die Funktion „Anschlussanfragen und Anmeldung“, die automatisch erteilt wird. Für den Start sollten mindestens die groben Leistungsdaten vorliegen: geplante installierte Erzeugungsleistung und Speicherkapazität.

Drei Details aus der Anleitung der WSW Netz:

  • Der Antrag lässt sich mit „Als Entwurf speichern“ unterbrechen, wenn Angaben noch fehlen.
  • Haben Sie schon eine Fachfirma beauftragt, wählen Sie diese als abweichenden Anlagenerrichter aus. Das geht nur, wenn sich die Firma selbst im Netzportal registriert hat.
  • Unter „Dokumente“ können Sie Hilfreiches wie einen Lageplan beilegen.

Nach der Prüfung teilt die WSW Netz den Netzanschlusspunkt mit. Diese Zustimmung ist 6 Monate gültig. Die Umsetzungsfreigabe setzt eine Zustimmung voraus, die höchstens 6 Monate alt ist. Wer die Anfrage stellt, lange bevor Module und Montagetermin feststehen, riskiert einen zweiten Anlauf.

Schritt 2: die Umsetzungsfreigabe

Die Umsetzungsfreigabe stellt der Anlagenerrichter, den der Anlagenbetreiber im Portal ausgewählt hat. Erst durch diese Auswahl werden beide Anträge verknüpft. Hat die Fachfirma die Anfrage schon selbst gestellt, entfällt die Auswahl.

Bemerkenswert ist ein Satz aus der Anleitung der WSW Netz: Für die Umsetzungsfreigabe muss der Antragsteller kein zugelassener Elektroinstallateur sein. Er muss sich aber als Unternehmen im Portal registrieren und die Funktionen „Anschlussanfragen“ und „Anlagenerrichter“ beantragen.

Pflicht ist an dieser Stelle der Übersichtsschaltplan mindestens nach VDE-AR-N 4105. Er muss zwingend hochgeladen werden. Nach der Genehmigung darf die Anlage errichtet und an das Stromnetz angeschlossen werden.

Schritt 3: Inbetriebsetzung, Messkonzept und Zähler

Die Inbetriebsetzung ist der letzte Folgeantrag und laut WSW Netz einem bei der WSW zugelassenen Elektroinstallateur vorbehalten. Ob er als einheimischer Installateur oder als Gast eingetragen ist, spielt keine Rolle. Die Freischaltung der Funktion „Installateur“ prüft die WSW Netz und nennt dafür bis zu einen Tag.

In diesem Antrag wird das Messkonzept angegeben. Die WSW Netz stellt dafür Auswahlblätter bereit. Für die typische Hausdach-Anlage mit Eigenverbrauch passt das Konzept A2 Überschusseinspeisung, das laut WSW Netz mit Stromspeicher und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen kombiniert werden kann. Ein späterer Wechsel des Messkonzepts kann Umbauten an den Messeinrichtungen nach sich ziehen und ist rechtzeitig mit der WSW Netz abzustimmen.

Für den Zählerwechsel gibt es eine praktische Abkürzung: Der Zählerantrag kann zusammen mit der Inbetriebsetzung hochgeladen werden. Mit der Genehmigung der Inbetriebsetzung gilt auch der Zählerantrag als vollständig, und die WSW Netz initiiert den Zählereinbau. Für Anlagen ohne ZEREZ-Eintragung helfen beigelegte Zertifikate und Datenblätter bei der Bearbeitung. Was beim Zählertausch technisch passiert, steht im Ratgeber Zählerwechsel bei Photovoltaik.

Prüfzeiten und gesetzliche Fristen

Die WSW Netz. Für jeden der drei Schritte nennt die WSW Netz etwa 4 Wochen Prüfzeit. Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG. Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden.

Ihre Planung. Rechnen Sie die drei Schritte zusammen (unsere Rechnung), liegen zwischen erster Anfrage und genehmigter Inbetriebsetzung rechnerisch rund zwölf Wochen Prüfzeit, wenn jeder Schritt die genannten 4 Wochen ausschöpft. Rückfragen kommen obendrauf. Planen Sie den Montagetermin deshalb erst, wenn die Umsetzungsfreigabe genehmigt ist, denn erst mit der Genehmigung gibt die WSW Netz die Errichtung frei.

Vergütung und Marktstammdatenregister

Die WSW Netz vergütet den eingespeisten Strom nur, wenn zwei Dinge vorliegen: das Inbetriebsetzungsprotokoll und die Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Registrierung muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Die WSW Netz nennt auf ihrer Website „spätestens 4 Wochen“. Wer sich an die kürzere Angabe hält, liegt in beiden Fällen richtig.

Die WSW Netz möchte außerdem die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur in Kopie beim Kundencenter. Danach verschickt sie eine Bestätigung über den Netzanschluss per Post. Wie die Registrierung abläuft, erklärt der Ratgeber PV-Anlage anmelden.

Balkonkraftwerke und Kleinstanlagen bis 800 VA

Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden. Laut WSW Netz reicht dann die Registrierung im Marktstammdatenregister, eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Nach der Registrierung prüft der Messstellenbetreiber, ob ein Zählerwechsel nötig ist, und führt ihn bei Bedarf kostenfrei durch. Eine Vergütung gibt es für diese Geräte nicht.

Zwei Punkte betont die WSW Netz: Beide Grenzen (2.000 W Modulleistung, 800 W Wechselrichterleistung) gelten pro Zählpunkt, also nicht pro Gerät. Und wer für eine Kleinstanlage bis 800 VA doch eine Vergütung möchte oder sie mit einem Speicher kombiniert, kann sie vereinfacht über das Netzportal anmelden, mit der Anfrage „Erzeugungsanlage/Speicher“ und dem Formular für Kleinsterzeugungsanlagen.

Was wir aus WSW-Anmeldungen mitnehmen

Der Prozess der WSW Netz ist in drei Prüfungen gestaffelt. Das hat einen Vorteil: Nach der Umsetzungsfreigabe ist technisch alles geprüft, bevor gebaut wird. Es hat aber auch drei Stellen, an denen Vorgänge stehen bleiben: eine Zustimmung, die vor der Umsetzungsfreigabe verfällt, eine Rückfrage, die ungelesen im Portal liegt, und ein fehlender Übersichtsschaltplan.

Wer diese drei im Blick hat, kommt bei einer Einfamilienhaus-Anlage gut durch das Netzportal. Bei Turn Solar läuft die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW.

Quellen

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