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PV-Förderung Wuppertal 2026: Stadtprogramm beendet

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20265 Min. Lesezeit

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Stand 5. Oktober 2026: Die Stadt Wuppertal fördert Photovoltaik derzeit nicht. Ihr Programm „Energieeffizientes Zuhause“ ist beendet, eingegangene Anträge werden noch geprüft, und eine Fortsetzung plant die Stadt nach eigener Aussage nicht. Für PV-Anlagen gab es dort 100 Euro pro kWp, höchstens 1.000 Euro pro Objekt. Wer jetzt in Wuppertal plant, rechnet ohne städtischen Zuschuss, aber nicht ohne Förderung: 0 Prozent Umsatzsteuer, Einspeisevergütung nach EEG, Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG und der KfW-Kredit 270 gelten bundesweit.

Hier steht, was die Stadt wörtlich schreibt, was das alte Programm abgedeckt hat und warum der Wegfall in der Rechnung kleiner ist, als er klingt.

Was die Stadt Wuppertal wörtlich schreibt

Auf der Programmseite im Serviceportal der Stadt steht ein Hinweis unter „Aktuelle Information“:

„Das Förderprogramm "Energieeffizientes Zuhause" ist beendet. Eingegangene Anträge werden derzeit geprüft. Aktuell gibt es keine Bestrebungen für eine weitere Fortsetzung des Förderprogramms.“

Die Stadt spricht von „beendet“, nicht von einer Pause. Eine Neuauflage ist nicht angekündigt, also gibt es auch keinen Termin, auf den sich Warten lohnt. Zuständig war die Koordinierungsstelle Klimaschutz der Stadt im Rathaus Barmen.

Wie das Programm aufgebaut war

„Energieeffizientes Zuhause“ war kein reines Solarprogramm. Gefördert wurden zwei Bereiche: Erneuerbare Energien (etwa Photovoltaik, Heizung und Lüftung) und die Sanierung der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dämmung). Die Richtlinie trat zum 17.09.2023 in Kraft und galt, solange das Gesamtförderbudget von 432.691,92 Euro nicht erschöpft war.

Antragsberechtigt waren volljährige Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Wuppertal, die Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie sind. Unternehmen und Institutionen waren ausgeschlossen. Pro Haushalt und Jahr galt ein Förderhöchstbetrag von 3.000 Euro, mehrere Maßnahmen ließen sich gemeinsam abrechnen. Maßnahmen, die vor dem 01.01.2024 umgesetzt wurden, waren nicht förderfähig.

Die PV-Konditionen im Detail

Für Photovoltaik nennt die Richtlinie diese Bedingungen:

  1. 100 Euro pro kWp für eine Dach- oder Fassadenanlage oder Solardachziegel
  2. höchstens 1.000 Euro pro Objekt, die Grenze war also bei 10 kWp erreicht
  3. mindestens 2 kWp Anlagenleistung
  4. keine Förderung von Stecker- beziehungsweise Balkonsolargeräten

Als Nachweis verlangte die Stadt die Rechnung eines Fachbetriebs, die installierte Leistung in kWp und einen Auszug aus dem Marktstammdatenregister. Eine Energieberatung, die bei anderen Maßnahmen Pflicht war, brauchte es für PV ausdrücklich nicht.

Eine Besonderheit betrifft die Kombination mit anderen Förderungen. Als Kumulierung zählten laut Stadt „nur Zuschüsse, keine Steuererleichterungen, vergünstigten Kredite oder EEG-Einspeisevergütungen“. Der Zuschuss ließ sich also mit allen Bundesbausteinen weiter unten verbinden.

Stromspeicher: kein Teil der Wuppertaler Förderung

Wer nach „Stromspeicher Förderung Wuppertal“ sucht, findet im städtischen Programm nichts. In der Förderrichtlinie ist ein Batteriespeicher nicht als Fördergegenstand aufgeführt.

Für Speicher gelten in Wuppertal zwei bundesweite Regeln. Erstens der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, der ausdrücklich auch Stromspeicher umfasst. Zweitens der KfW-Kredit 270, der Batteriespeicher als Fördergegenstand nennt. Ob sich ein Speicher für Ihren Verbrauch rechnet, ist eine eigene Frage, die der Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher? durchgeht.

Was in Wuppertal weiter gilt

Vom Programmende nicht betroffen sind vier Bausteine:

  1. 0 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt.
  2. Einspeisevergütung nach EEG: Bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gibt es laut Bundesnetzagentur 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, 6,66 Cent für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW. Volleinspeiser bis 10 kW erhalten 12,22 Cent. Gezahlt wird nach § 25 EEG für 20 Jahre ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres.
  3. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen aus Anlagen auf, an oder in Gebäuden bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem, sind einkommensteuerfrei.
  4. KfW-Kredit 270: Privatpersonen können ihn nutzen, wenn sie „zumindest einen Teil des erzeugten Stroms“ einspeisen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Den Antrag stellen Sie beim Finanzierungspartner, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Vergütung und Steuer im Detail erklären die Ratgeber Einspeisevergütung 2026 und Photovoltaik und Steuer 2026. Programme des Landes fasst Photovoltaik-Förderung NRW zusammen.

Rechnung: was die 1.000 Euro im Vergleich wert waren

Eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten zeigt die Größenordnung. Für Wuppertal errechnet das EU-Tool PVGIS rund 990 kWh pro kWp und Jahr, bei Südausrichtung, 35 Grad Neigung und 14 Prozent Systemverlust. Eine 10-kWp-Anlage kommt damit rechnerisch auf etwa 9.900 kWh im Jahr. Wie viel davon Ihr Dach tatsächlich liefert, hängt von Ausrichtung und Verschattung ab.

Speist diese Anlage angenommen 5.000 kWh pro Jahr ein, bringt das bei 7,70 Cent rund 385 Euro jährlich. Der frühere Stadtzuschuss von 1.000 Euro entsprach damit ungefähr der Einspeisevergütung von zweieinhalb Jahren.

Der Nullsteuersatz wiegt schwerer. Bei angenommenen Anlagenkosten von 15.000 Euro netto entfallen 2.850 Euro Umsatzsteuer, die beim regulären Steuersatz von 19 Prozent nach § 12 Abs. 1 UStG anfallen würden. Das ist fast das Dreifache des städtischen Höchstbetrags, und es gilt ohne Antrag, ohne Budgetgrenze und ohne Reihenfolge nach Eingangsdatum.

Unsere Einschätzung: Der Wuppertaler Zuschuss war ein angenehmer Bonus, aber nie der Grund, ob sich eine Anlage rechnet. Da die Stadt keine Fortsetzung plant, ist Abwarten hier keine Strategie. Die genannten Vergütungssätze gelten allerdings nur für Inbetriebnahmen bis Ende 2026.

Balkonkraftwerke in Wuppertal

Steckersolargeräte waren im Wuppertaler Programm nie förderfähig, die Richtlinie schließt sie ausdrücklich aus. Rechtlich gilt: Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden. Wie jede Erzeugungsanlage gehören sie ins Marktstammdatenregister.

Anmeldung bei WSW Netz

Unabhängig von jeder Förderung braucht jede Dachanlage die Anmeldung beim Netzbetreiber. In Wuppertal ist das laut VNBdigital die WSW Netz GmbH. Ablauf und Unterlagen erklärt der Ratgeber WSW Netz: PV-Anlage anmelden.

Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden. Nach der Inbetriebnahme bleibt nach § 5 Abs. 5 MaStRV ein Monat für die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Lokale Ertragsdaten finden Sie auf unserer Seite zu Photovoltaik in Wuppertal. Bei Turn Solar laufen Planung, Koordination und die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Der Wuppertaler Topf ist leer, die Bundesregeln sind es nicht.

Quellen

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