Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, EEG-Reform 2027 & was das für Ihre PV-Anlage bedeutet

Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen endet am 31. Dezember 2026. Das EEG 2027, am 29. Juli 2026 vom Kabinett beschlossen, ersetzt die 20-jährige Festvergütung durch ein Direktvermarktungsmodell. Wer bis Ende 2026 baut, sichert sich noch die garantierte Vergütung — danach gilt eine Übergangslösung mit 5,20 Cent für 36 Monate, bevor der Strom an der Börse verkauft wird. Die gute Nachricht: Die Einspeisevergütung war schon immer der kleinere Teil der PV-Rendite. Der Eigenverbrauch spart 33 bis 37 Cent pro Kilowattstunde — das Fünffache dessen, was die Einspeisung bringt.
Letzte Woche rief ein Kunde aus Ratingen an, der seine PV-Anlage 2022 installiert hatte. Er hatte gelesen, die Einspeisevergütung falle 2027 weg, und fragte, ob er jetzt schnell einen Speicher nachkaufen müsse, um seinen Strom „zu retten". Kurze Antwort: Nein. Seine Anlage hat die EEG-Vergütung bis 2042 garantiert — exakt zum Satz von 2022. Die Reform betrifft nur Neuanlagen ab 2027. Er atmete hörbar auf. Dann rechneten wir gemeinsam, was ein Speicher bei seinem Stromverbrauch von 6.000 kWh mit Wärmepumpe bringen würde — nicht wegen der Vergütung, sondern wegen der Eigenverbrauchsquote. Die ist bei ihm mit 65 Prozent Speicheranteil deutlich interessanter als die paar Cent Einspeiseerlös.

Die aktuellen Einspeisevergütungssätze 2026
Zum 1. August 2026 sind die EEG-Vergütungssätze erneut um 1 Prozent gesunken — wie halbjährlich üblich. Die aktuellen Werte:
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Daran ändert die EEG-Reform für Bestandsanlagen nichts — wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 beim Netzbetreiber anmeldet und in Betrieb nimmt, bekommt die oben genannten Sätze bis Ende 2046.
Zum Vergleich: 2004 lag der Satz noch bei über 57 Cent pro Kilowattstunde, im Jahr 2012 bei knapp 18 Cent. Der kontinuierliche Rückgang spiegelt die gesunkenen Modulpreise wider — ein Kilowatt PV-Leistung kostet heute etwa 90 Prozent weniger als 2006. Die Einspeisevergütung hat ihren Job als Anschubförderung für die Branche erfüllt. Jetzt übernimmt der Markt.
Was die EEG-Reform 2027 konkret ändert
Die vom Kabinett am 29. Juli 2026 verabschiedete EEG-Novelle enthält drei zentrale Änderungen:
1. Ende der Festvergütung für Neuanlagen ab 2027. Wer ab dem 1. Januar 2027 eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, bekommt keine 20-jährige EEG-Vergütung mehr.
2. Übergangsvergütung für kleine Anlagen. Anlagen bis 25 kWp, die vor dem 1. Januar 2029 ans Netz gehen, erhalten 5,20 Cent pro kWh für 36 Monate. Für Anlagen unter 7 kWp verlängert sich diese Frist bis zum 1. Januar 2030. Das ist weniger als die aktuelle Vergütung, aber immerhin ein Puffer für die Umstellung.
3. Direktvermarktung als Pflichtmodell. Ab 2030 müssen alle Anlagen — auch Bestandsanlagen — ihren Überschussstrom über die Direktvermarktung an der Strombörse verkaufen. Ein Direktvermarktungs-Bonus von 1,5 Cent pro kWh für bis zu 48 Monate soll den Umstieg erleichtern. Voraussetzung: Smart Meter, Batteriespeicher und steuerbare Anlagensteuerung.
Die Branche ist geteilt. Der BSW-Solar nennt die Übergangsvergütung eine „Mogelpackung" und warnt vor einem Einbruch bei kleinen Dachanlagen. 1Komma5°-Mitgründer Jannik Schall hält dagegen: Ein intelligent gesteuerter Speicher könne im Börsenhandel mehr Erlös erzielen als die alte Festvergütung. Die Wahrheit liegt vermutlich dazwischen — für technikaffine Haushalte mit großem Speicher kann Direktvermarktung funktionieren, für die durchschnittliche 10-kWp-Anlage auf dem Einfamilienhaus bedeutet die Reform zunächst weniger Planungssicherheit.
Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung: Was lohnt sich?
Das hängt von einer einzigen Zahl ab: Ihrer Eigenverbrauchsquote. Überschusseinspeisung bedeutet, Sie verbrauchen Ihren Solarstrom erst selbst und speisen nur das ein, was Sie nicht nutzen. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote bei 25 bis 35 Prozent, mit Speicher bei 60 bis 75 Prozent.
Bei Volleinspeisung fließt der gesamte Strom ins Netz. Der höhere Satz von 12,22 Cent klingt gut — aber Sie verzichten auf die viel größere Ersparnis beim Strombezug.
Ein kurzes Rechenbeispiel: Eine 10-kWp-Anlage produziert 9.500 kWh im Jahr. Bei Überschusseinspeisung mit 30 Prozent Eigenverbrauch sparen Sie 2.850 kWh × 35 Cent = 998 Euro Strombezugskosten plus 6.650 kWh × 7,70 Cent = 512 Euro Einspeiseerlös. Macht 1.510 Euro im Jahr. Bei Volleinspeisung bekommen Sie 9.500 kWh × 12,22 Cent = 1.161 Euro — ein Drittel weniger, und Sie kaufen weiterhin Ihren gesamten Strom für 35 Cent ein. Die Rechnung geht fast nie auf, solange tagsüber nennenswerter Verbrauch da ist.
So berechnen Sie Ihre Einspeisevergütung selbst
Die Formel ist einfach: Jahreseinspeisung in kWh × Vergütungssatz in Cent = Jahreserlös in Cent.
Entscheidend ist die Jahresstromproduktion. In NRW rechnen wir mit etwa 950 Kilowattstunden pro installiertem Kilowattpeak und Jahr. Eine 10-kWp-Anlage produziert also rund 9.500 kWh jährlich. Ohne Speicher nutzen Sie etwa 30 Prozent selbst — bleiben 6.650 kWh, die ins Netz gehen. Bei 7,70 Cent sind das 512 Euro Vergütung im Jahr.
Mit Speicher steigt der Eigenverbrauch auf 65 Prozent. Dann gehen nur noch 3.325 kWh ins Netz, und die Vergütung sinkt auf 256 Euro im Jahr. Auf den ersten Blick schlechter — aber Sie sparen zusätzlich 3.325 kWh × 35 Cent = 1.164 Euro mehr an Strombezug als ohne Speicher. Die Gesamtrechnung entscheidet sich am Eigenverbrauch, nicht an der Vergütung.
Wer den genauen Wert für sein Dach wissen will: Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils gültigen Sätze auf ihrer Website. Die Abrechnung übernimmt der Netzbetreiber — meist als jährliche Gutschrift oder Verrechnung mit der Stromrechnung.

Einspeisevergütung nach 20 Jahren: Was dann?
2026 installierte Anlagen erhalten die EEG-Vergütung bis 2046. Danach ist Schluss. Was passiert dann mit dem Strom?
Für Anlagen, die vor 2030 aus der Förderung fallen, gilt eine Übergangslösung: Der Netzbetreiber muss den Strom bis Ende 2032 zum Marktwert abzüglich Vermarktungskosten abnehmen. Ab 2033 sind sie in der gleichen Direktvermarktung wie Neuanlagen.
In der Praxis ist diese Frage für die meisten Betreiber weniger dramatisch, als sie klingt. Eine 2026 gebaute Anlage hat nach 20 Jahren ihre Investition längst zurückgespielt. Die Module produzieren noch mit etwa 85 bis 90 Prozent der ursprünglichen Leistung — Strom, der praktisch keine Kapitalkosten mehr hat. Selbst bei einem Marktpreis von nur 3 bis 5 Cent pro kWh ist das ein reiner Gewinnbetrieb. Und wer bis dahin einen Speicher nachgerüstet hat, speist ohnehin kaum noch ein — der Eigenverbrauch frisst den Überschuss.
Negative Strompreise und das Solarspitzengesetz
An sonnigen Wochenenden im Sommer passiert es immer häufiger: Die Strombörse rutscht ins Negative, weil mehr Solarstrom produziert als verbraucht wird. Am 27. Juli 2026 lag der Day-Ahead-Preis in Deutschland über mehrere Stunden bei minus 5 Cent pro Kilowattstunde. Wer dann einspeist, zahlt drauf.
Das Solarspitzengesetz, Teil der EEG-Novelle 2027, greift genau hier. Es begrenzt die Einspeisung neuer Dachanlagen unter 100 kWp auf maximal 50 Prozent der installierten Leistung — eine steuerbare Begrenzung, kein pauschales Abregeln. Bei negativen Börsenpreisen kann der Netzbetreiber die Einspeisung zusätzlich drosseln.
Für Hauseigentümer bedeutet das: Der Speicher wird vom Nice-to-have zum Muss. Nur wer seinen Strom zwischenspeichern kann, vermeidet die Abregelung in Sonnenspitzen. Ein 10-kWh-Speicher deckt den typischen Abend- und Nachtverbrauch eines Einfamilienhauses und nimmt die Mittagsspitze auf, die sonst unvergütet bliebe.
Das ist auch der Grund, warum die EEG-Reform den Speicher zur Voraussetzung für die Direktvermarktung macht — und warum Turn Solar seit 2023 jede PV-Anlage standardmäßig speicherfähig plant. Nicht wegen der Förderung, sondern weil die Physik des Strommarktes es verlangt.
Die Einspeisevergütung stirbt nicht 2027 — sie verändert sich. Für Bestandsanlagen bleibt sie unangetastet. Für Neuanlagen weicht sie einem Marktmodell, das intelligenten Eigenverbrauch belohnt und stumpfe Volleinspeisung bestraft. Wer 2026 noch baut, nimmt die 20-jährige Garantie mit. Wer danach baut, braucht einen Speicher und ein System, das mitdenkt.
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