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Oberhausener Netzgesellschaft: PV-Anlage anmelden

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20266 Min. Lesezeit

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Eine PV-Anlage in Oberhausen melden Sie über das Einspeiserportal der Oberhausener Netzgesellschaft an. Welcher Weg gilt, hängt von der Leistung ab: Balkonkraftwerke bis 800 VA laufen nur über das Marktstammdatenregister. Anlagen von 801 VA bis 135 kVA meldet ein eingetragenes Elektrofachunternehmen im Portal an, größere Anlagen werden per Formular und E-Mail beantragt. Anträge für Anlagen unter 135 kW außerhalb des Portals berücksichtigt der Netzbetreiber nicht mehr. Für Anlagen bis 30 kW gilt die Monatsfrist aus § 8 Abs. 7 EEG.

Hier geht es nur um das, was in Oberhausen konkret gilt. Den bundesweiten Ablauf finden Sie im Ratgeber PV-Anlage anmelden, die Fristen im Detail unter Netzanschluss-Dauer.

Wer in Oberhausen zuständig ist

Laut VNBdigital ist die Oberhausener Netzgesellschaft mbH in Oberhausen der Verteilnetzbetreiber in der Niederspannung. Sie ist nicht Ihr Stromlieferant, sondern betreibt das örtliche Netz, in das Ihre Anlage einspeist. Dazu ist sie nach eigener Angabe auch grundzuständiger Messstellenbetreiber für ihr Netzgebiet. Das spielt später beim Zähler eine Rolle.

Ansprechpartner für Einspeiser ist das Einspeisemanagement in der Danziger Straße 31, 46045 Oberhausen, Telefon 0208 835 2341, E-Mail einspeisung@ob-netz.de. Ertragsdaten und den Stand der städtischen Förderung finden Sie auf unserer Seite Photovoltaik in Oberhausen und im Ratgeber Photovoltaik-Förderung Oberhausen.

Drei Größenklassen, drei Wege

Die Startseite des Einspeiserportals sortiert jede Anmeldung zuerst nach Leistung:

  1. Steckerfertige Solaranlagen bis 800 VA Wechselrichterleistung und bis 2 kWp installierte Leistung: Anmeldung über das Marktstammdatenregister. Das Portal leitet Sie direkt dorthin weiter.
  2. Mittlere Anlagen von 801 VA bis 135 kVA: Ein Elektrofachunternehmen stellt die qualifizierte Einspeiseanfrage im Portal.
  3. Größere Anlagen über 135 kVA (auf der Netzbetreiber-Seite: ab 135 kW): Die Oberhausener Netzgesellschaft stellt alle Formulare zum Download bereit, eingereicht wird per E-Mail.

Ein Einfamilienhaus mit Speicher liegt in aller Regel in Klasse 2. Gewerbedächer mit über 135 kVA durchlaufen das Verfahren für die Mittelspannung mit den Formularen E.1 bis E.17 nach VDE-AR-N 4110.

Nur das eingetragene Elektrofachunternehmen darf den Antrag stellen

Für Klasse 2 ist die Regel streng. Die Anmeldung mittlerer und größerer Anlagen muss laut Netzbetreiber durch das beauftragte Elektrofachunternehmen erfolgen. Dieses muss in ein Installateursverzeichnis eingetragen sein. Als Anlagenbetreiber melden Sie in Oberhausen also nur ein Balkonkraftwerk selbst.

Der zweite Punkt ist der Kanal. Die Oberhausener Netzgesellschaft schreibt, dass wegen der Vielzahl an Anschlussanfragen Anträge außerhalb des Einspeiserportals prozessual nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Datenblatt per E-Mail für eine Anlage unter 135 kW startet keinen Vorgang.

Fragen Sie deshalb vor Vertragsschluss, wer die Anmeldung übernimmt und ob das beauftragte Unternehmen eingetragen ist. Bei Turn Solar läuft die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit.

Die Unterlagen für Anlagen unter 135 kW

Der Netzbetreiber bearbeitet Anschlussanfragen nach eigener Aussage nur auf Basis vollständig eingereichter Unterlagen. Für die Anmeldung im Portal nennt er:

  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem Grundstück, Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der kompletten Anlage hervorgehen
  • einpolige Darstellung der Kundenanlage ab Netzanschluss, mit Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen
  • Zertifikat und Prüfberichtsauszug für den zentralen NA-Schutz (E.6 und E.7 nach VDE-AR-N 4105), unter anderem für PV-Anlagen über 30 kVA
  • ein Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt, falls benötigt
  • das Auswahlblatt Messkonzepte

Für die Erzeugungsanlage selbst kommen Herstellerdaten und Nachweise der elektrischen Eigenschaften dazu, insbesondere das Einheitenzertifikat (E.4) und das Zertifikat für den integrierten NA-Schutz (E.6). Für AC-gekoppelte Speicher verlangt der Netzbetreiber dieselben beiden Nachweise.

Erst die Zusage, dann die Komponenten

Ein Satz auf der Seite der Oberhausener Netzgesellschaft verdient mehr Aufmerksamkeit, als er bekommt: Sie empfiehlt, Komponenten der geplanten Anlage erst nach Erhalt der Anschlusszusage zu erwerben.

Der Grund liegt im Prüfablauf. Mit den eingereichten Unterlagen prüft der Netzbetreiber die Netzverträglichkeit und ermittelt den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt. Fehlen Angaben oder fallen Fehler auf, fordert er sie nach. Am Ende steht die Anschlusszusage. Ihr können Angebote über eine notwendige Anschlussverstärkung oder eine technische Steuerung für das Netzsicherheitsmanagement beiliegen. Wer vorher bestellt, legt sich auf eine Anlage fest, bevor diese Kosten bekannt sind.

Ebenso klar ist die andere Seite. Die Oberhausener Netzgesellschaft behält sich vor, Anlagen ohne vorherige Anmeldung oder ohne gültige Einspeisezusage vom Netz zu trennen.

Zähler: wer ihn setzt und was eingebaut wird

Die Oberhausener Netzgesellschaft ist grundzuständiger Messstellenbetreiber. Ist sie das auch für Ihre Messstelle, muss vor der Inbetriebsetzung der Antrag im Inbetriebsetzungsportal vorliegen. Zuständig ist dort das Zählerbüro, Telefon 0208 835 2854, E-Mail msb-strom@ob-netz.de. Betreibt ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber Ihre Messstelle, wird die nötige Zählersetzung mit ihm abgestimmt.

Welches Gerät kommt, hängt bei Erzeugungsanlagen von der Anlagenleistung ab. Laut Netzbetreiber erhalten Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW ein intelligentes Messsystem, also einen digitalen Zähler mit Smart-Meter-Gateway. Wer kein intelligentes Messsystem bekommt, erhält grundsätzlich eine moderne Messeinrichtung. Der Einbau ist gesetzlich vorgegeben, ein Widerspruch dagegen ist laut Netzbetreiber nicht möglich. Was beim Wechsel technisch passiert, steht im Ratgeber Zählerwechsel bei Photovoltaik.

Inbetriebsetzung: die 30-kW-Grenze

Für die Inbetriebsetzung nennt die Oberhausener Netzgesellschaft diese Voraussetzungen:

  1. Die Anschlusszusage liegt vor.
  2. Angebote aus der Zusage, etwa für eine Anschlussverstärkung, wurden beauftragt und ausgeführt.
  3. Der Antrag im Inbetriebsetzungsportal liegt vor, falls die Oberhausener Netzgesellschaft Ihr Messstellenbetreiber ist.
  4. Der nötige Zählerwechsel ist erledigt.

Bei Erzeugungsanlagen bis 30 kW muss der Netzbetreiber bei der Inbetriebsetzung grundsätzlich nicht anwesend sein. Über 30 kW wird ein Termin mit der Oberhausener Netzgesellschaft vereinbart, Details nennt die Anschlusszusage. In beiden Fällen wird die Inbetriebsetzung danach über das Einspeiserportal zurückgemeldet. Was zu einer Fertigmeldung allgemein gehört, beschreibt der Ratgeber zur Fertigmeldung.

Fristen: was der Netzbetreiber einhalten muss und was Sie einhalten müssen

Der Netzbetreiber. Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG. Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden.

Sie. Photovoltaikanlagen und Speicher müssen nach der Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister registriert werden, darauf weist auch die Oberhausener Netzgesellschaft hin. Nach § 5 Abs. 5 MaStRV gilt dafür eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme.

Balkonkraftwerke. Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden. In Oberhausen genügt dafür die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Worauf es in Oberhausen ankommt

Der Oberhausener Prozess hat zwei harte Kanten: Unter 135 kW zählt nur das Portal, und nur ein eingetragenes Elektrofachunternehmen darf den Antrag stellen. Aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW kennen wir die typischen Stolpersteine davor: ein Lageplan ohne Flurstücknummer, ein fehlendes Einheitenzertifikat oder ein Messkonzept, das nicht zum Zählerschrank passt.

Unsere Reihenfolge daraus: Unterlagen vollständig zusammenstellen, Zusage abwarten, dann Komponenten bestellen und den Zählerantrag stellen. Ob ein Speicher von Anfang an mitgemeldet wird, entscheidet sich am besten vor dem Portalantrag. Hinweise dazu gibt der Ratgeber Stromspeicher nachrüsten.

Quellen

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