PV-Förderung Oberhausen 2026: Was es noch gibt
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Stand 5. Oktober 2026: Die stadtweite Bürgerförderung für Erneuerbare Energien in Oberhausen ist ausgeschöpft, neue Anträge nimmt die Stadt nicht an. Es gibt aber eine Ausnahme, die viele übersehen: In den Quartieren Schmachtendorf und Tackenberg zahlt die Stadt über die Förderrichtlinie „Initiative Energiewende von unten“ noch bis Ende 2026 1.000 Euro für eine Photovoltaikanlage und 400 Euro für einen PV-Speicher. Für alle anderen Stadtteile bleiben die Bundesregeln: 0 Prozent Umsatzsteuer, Einspeisevergütung, Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG und der KfW-Kredit 270. Hier steht, was wann gefördert wurde und was heute noch geht.
Stadtweit: die Bürgerförderung ist ausgeschöpft
Auf der Seite der Stadt zur „Bürgerförderung für den Erwerb von Erneuerbaren Energien und E-Lastenfahrrädern“ steht nur der Hinweis: „Die Fördermöglichkeiten sind bereits ausgeschöpft. Es können derzeit keine weiteren Anträge entgegengenommen werden.“ Einen Termin für eine neue Runde nennt die Stadt nicht.
Wer im Netz nach Oberhausener Förderbeträgen sucht, findet trotzdem viele Zahlen. Die jüngeren stammen aus drei Runden mit sehr unterschiedlichem Umfang. Genau das sorgt für Verwirrung.
Die letzten drei Runden: was jeweils gefördert wurde
Runde 2023: Dach, Speicher, Balkon. Die Richtlinie vom November 2022 war bis 31.12.2023 befristet und förderte deutlich mehr als Balkonkraftwerke:
- 2.000 Euro pro Photovoltaikanlage ab 40 m² Modulfläche bzw. 4 kWp
- 800 Euro pro Photovoltaik-Speicher
- 200 Euro pro Balkonmodul, ein Gerät je Antragsteller
- 1.000 Euro pro Solarthermieanlage ab 3 m² Kollektorfläche
Der Zuschuss durfte höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Antragsstart war der 1. Februar 2023. Laut Stadt gingen „bereits nach wenigen Minuten“ über 150 Anträge ein, der Fördertopf von 155.000 Euro, aus dem auch Lastenräder bezahlt wurden, war damit deutlich überzeichnet. Nach Angabe der Stadt konnten so rund 35 Photovoltaikanlagen, 30 Batteriespeicher und 25 Balkonsolaranlagen bezuschusst werden.
Runde Juli 2024: nur Balkonkraftwerke. Vom 1. bis 31. Juli 2024 konnten sich Bürger um 200 Euro für ein Balkonkraftwerk bewerben. Die Empfänger wurden ausgelost.
Runde Januar 2025: nur Balkonkraftwerke. Vom 2. bis 31. Januar 2025 gab es 100 Euro pro Antrag, finanziert aus 40.000 Euro Preisgeld als „Klimaaktive Kommune 2024“. Auch hier entschied bei Überzeichnung das Los.
Dachanlagen und Speicher waren also zuletzt in der Runde 2023 stadtweit förderfähig. Eine neuere stadtweite Richtlinie für Dach-PV haben wir auf oberhausen.de nicht gefunden.
Schmachtendorf und Tackenberg: hier gibt es noch Zuschüsse
Die Förderrichtlinie „Initiative Energiewende von unten“ (Stand November 2024, in Kraft seit 01.01.2025) gilt nur innerhalb der Projektgebiete Schmachtendorf und Tackenberg. Die Abgrenzung ist laut Richtlinie verbindlich und im Anhang als Karte abgebildet. Anträge können „spätestens bis zum 31.12.2026“ eingereicht werden.
Für Photovoltaik relevant sind diese Einzelmaßnahmen:
- Photovoltaik ab 40 m² bzw. 4 kWp: 1.000 Euro
- Speicher für Photovoltaik ab 40 m² bzw. 4 kWp: 400 Euro
- Wärmepumpe: 2.000 Euro
- Sanierungsfahrplan: 200 Euro
Erneuerbare Energien sind laut Richtlinie „unabhängig vom Baujahr des Gebäudes“ förderfähig, anders als Dämmmaßnahmen, die ein mindestens 20 Jahre altes Wohngebäude verlangen. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Förderzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 ist die Förderung auf 5.000 Euro pro Eigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft begrenzt. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und Eigentümergemeinschaften mit bis zu 20 Wohneinheiten.
Ob der Topf noch Geld hat, sagt die Richtlinie nicht. Die Stadt entscheidet in der Reihenfolge des Eingangs „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel“. Die Seite des Sanierungsmanagements Tackenberg nennt die Beträge für Photovoltaik und Speicher weiterhin.
Die Reihenfolge entscheidet über den Zuschuss
Die Quartiersförderung hat zwei Hürden, an denen Anträge typischerweise scheitern.
- Energieberatung zuerst. Die Maßnahme muss in einer Energieberatung empfohlen werden: durch einen Energieberater des Sanierungsmanagements (kostenfrei), einen Energieeffizienz-Experten oder einen Energieberater der Verbraucherzentrale NRW. Der Beratungsbericht gehört in Kopie zum Antrag.
- Antrag vor Auftrag. Der Antrag muss „zwingend vor Auftragserteilung eines Fachunternehmens und vor Beginn der Maßnahme“ gestellt werden. Auch eine Anzahlung darf noch nicht geleistet sein.
Dem Antrag liegen außerdem ein Eigentumsnachweis und mindestens ein Angebot eines Fachunternehmens bei. Nach der Bewilligung bleibt ein Jahr, um die Maßnahme umzusetzen und die Rechnung einzureichen. Eigenleistungen werden nicht gefördert. In Tackenberg liegt das Büro des Sanierungsmanagements an der Dorstener Straße 406, mittwochs von 15 bis 17 Uhr nach Terminvereinbarung. Für Schmachtendorf verweist die Richtlinie auf die Quartiersbüros, deren Kontakte auf innovationcity-oberhausen.de stehen.
Unsere Einschätzung: 1.000 plus 400 Euro sind kein Grund, ein Projekt umzuplanen. Sie sind aber ein Grund, die Reihenfolge einzuhalten. Ein typisches Szenario: Das Angebot passt, der Vertrag ist unterschrieben, und erst danach fällt auf, dass das Haus im Projektgebiet liegt. Dann ist der Zuschuss weg, obwohl alle anderen Bedingungen erfüllt wären.
Was in ganz Oberhausen weiter gilt
Vier Bausteine hängen an keinem städtischen Topf:
- 0 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt.
- Einspeisevergütung nach EEG: Bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gibt es laut Bundesnetzagentur 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, 6,66 Cent für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW. Volleinspeiser bis 10 kW erhalten 12,22 Cent. Gezahlt wird nach § 25 EEG für 20 Jahre ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres.
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen aus Anlagen auf, an oder in Gebäuden bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem, sind einkommensteuerfrei.
- KfW-Kredit 270: Privatpersonen können ihn nutzen, wenn sie „zumindest einen Teil des erzeugten Stroms“ einspeisen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Auch die KfW verlangt den Antrag, „bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag eingehen“.
Details zu Sätzen und Steuer stehen in den Ratgebern Einspeisevergütung 2026 und Photovoltaik und Steuer 2026. Was das Land NRW anbietet, fasst Photovoltaik-Förderung NRW zusammen.
Speicher in Oberhausen: was bleibt
Stadtweit gibt es für Speicher derzeit keinen Zuschuss mehr, die 800 Euro gab es nur in der Runde 2023. In Schmachtendorf und Tackenberg sind es 400 Euro. Überall gilt der Nullsteuersatz, der laut § 12 Abs. 3 UStG ausdrücklich auch Speicher erfasst, die „dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern“. Ob sich ein Speicher für Ihren Verbrauch rechnet, zeigt der Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher?.
Balkonkraftwerke
Eine laufende Balkonkraftwerk-Runde der Stadt haben wir auf oberhausen.de nicht gefunden. Die beiden letzten Runden hatten jeweils eine Bewerbungsfrist von einem Monat. Im Juli 2024 wurde verlost, im Januar 2025 entschied das Los nur bei Überzeichnung. Rechtlich gilt: Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden.
Anmeldung bei der Oberhausener Netzgesellschaft
Unabhängig von jeder Förderung braucht jede Dachanlage die Anmeldung beim Netzbetreiber, in Oberhausen ist das die Oberhausener Netzgesellschaft. Einspeiserportal, Unterlagen und Inbetriebsetzung erklärt der Ratgeber Oberhausener Netzgesellschaft: PV-Anlage anmelden.
Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden. Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registriert werden.
Bei Turn Solar laufen Planung, Koordination und die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Lokale Ertragsdaten finden Sie auf der Seite Photovoltaik in Oberhausen. Wer in Schmachtendorf oder Tackenberg wohnt, sollte vor der Unterschrift den Beratungstermin legen. Alle anderen rechnen ohne städtischen Zuschuss, und das ist seit dem Ende der Runde 2023 der Normalfall.
Quellen
- Stadt Oberhausen: Bürgerförderung für den Erwerb von Erneuerbaren Energien und E-Lastenfahrrädern (ausgeschöpft), abgerufen am 05. Oktober 2026
- Stadt Oberhausen: Richtlinie zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Lastenrädern (Stand November 2022, PDF), abgerufen am 05. Oktober 2026
- Stadt Oberhausen: Pressemeldung vom 07.02.2023, Bürgerförderung Erneuerbare Energien und Lastenräder, abgerufen am 05. Oktober 2026
- Stadt Oberhausen: Meldung vom 01.07.2024, Stadt fördert erneut den Erwerb von Balkonkraftwerken, abgerufen am 05. Oktober 2026
- Stadt Oberhausen: Meldung vom 17.12.2024, Förderung von Balkonkraftwerken, abgerufen am 05. Oktober 2026
- Stadt Oberhausen: Förderrichtlinie Initiative Energiewende von unten (Stand November 2024, PDF), abgerufen am 05. Oktober 2026
- Stadt Oberhausen: Sanierungsmanagement Tackenberg, abgerufen am 05. Oktober 2026
- KfW: Erneuerbare Energien Standard (270), abgerufen am 05. Oktober 2026
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 25 EEG 2023, Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 12 UStG, Steuersätze (Abs. 3: 0 Prozent für PV-Anlagen und Speicher), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 3 EStG, steuerfreie Einnahmen (Nr. 72: Photovoltaikanlagen), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 8 EEG 2023, Anschluss (Netzverträglichkeitsprüfung bis 30 kW, Steckersolargeräte), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 5 MaStRV, Registrierungsfrist ein Monat nach Inbetriebnahme, abgerufen am 05. Oktober 2026
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