Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten: Kosten
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Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Haus — danach rechnen wir Wärmebedarf, Stromkosten und Förderung für Ihre Wärmepumpe.
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Wo soll die Wärmepumpe arbeiten?
Bestimmt Aufstellort, Schallschutz und Anlagengröße
Sie können Ihre Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, und 2026 ist ein guter Zeitpunkt dafür. Eine Wärmepumpe inklusive Installation kostet im Einfamilienhaus laut ADAC meist zwischen 20.000 und 50.000 Euro, nach Förderung bleibt ein Eigenanteil im fünfstelligen Bereich. Ausschlaggebend sind drei Dinge: die Förderkulisse mit 30 bis 80 Prozent Zuschuss, der CO₂-Preis, der fossiles Heizen Jahr für Jahr teurer macht, und der Umstand, dass jede Minute, die Ihre Ölheizung noch läuft, echtes Geld verbrennt.
Was der Umstieg 2026 wirklich kostet
Die Preisspanne ist breit, und das aus gutem Grund. Kein Haus gleicht dem anderen, und die Kosten hängen an Faktoren, die ein Online-Sofortpreis-Rechner nicht kennt.
Der größte Preistreiber ist die Wärmequelle. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kommt ohne Erschließung aus. Eine Erdsonde kostet nach Angaben von co2online zusätzlich rund 8.000 bis 16.000 Euro für Bohrung oder Kollektoren. Dafür arbeitet sie im Jahresmittel effizienter. Ob sich der Aufpreis über die Betriebskosten wieder einfährt, entscheidet die Heizlast dieses Hauses, nicht der Katalogpreis.
Dazu kommen die Posten, die beim Ausbau der Ölheizung anfallen und in vielen Angeboten fehlen. Der alte Öltank muss gereinigt, demontiert und entsorgt werden: laut co2online 400 bis 2.000 Euro für die Demontage und 150 bis 500 Euro je angefangene 1.000 Liter Restöl.
Und dann sind da die Umfeldmaßnahmen im Bestand. Heizkörpertausch, hydraulischer Abgleich, neue Elektrik, Leitungen, Pumpen und Ventile schlagen laut ADAC je nach Umfang mit rund 5.000 bis 20.000 Euro zu Buche. Wer diese Posten nicht im Angebot sieht, sieht sie spätestens auf der Nachforderung. Wie sich die Kosten im Bestand zusammensetzen, steht auch im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.
Welche Wärmepumpe ersetzt eine 21-kW-Ölheizung?
Die Nennleistung des alten Kessels ist die falsche Grundlage für die Gerätegröße. Ölkessel wurden über Jahrzehnte mit Sicherheitsreserve geplant. Ein Kessel mit 21 Kilowatt Nennleistung heißt deshalb nicht, dass dieses Haus 21 Kilowatt Heizleistung braucht.
Die Heizlast wird nach DIN EN 12831 aus Gebäudehülle, Wohnfläche, Fenstern, Lüftung und der Norm-Außentemperatur berechnet, nicht aus dem Typenschild. Die Wärmepumpe wird auf diese Heizlast ausgelegt, plus einen Aufschlag für die Warmwasserbereitung. In vielen Fällen liegt das Ergebnis unter der alten Kessel-Nennleistung. Wer stattdessen die Nennleistung übernimmt, bekommt ein Gerät, das zu oft taktet, häufiger ein- und ausschaltet und dabei Effizienz verliert.
Dazu kommt die zweite Frage: Mit welcher Vorlauftemperatur wird dieses Haus am kältesten Tag warm? Erst Heizlast und Vorlauftemperatur zusammen ergeben die passende Gerätegröße. Worauf es dabei ankommt, steht im Ratgeber Vorlauftemperatur Wärmepumpe.
Die monatlichen Kosten: Öl vs. Wärmepumpe im Vergleich
Die monatlichen Kosten einer Wärmepumpe werden oft zu hoch eingeschätzt, die einer Ölheizung zu niedrig. Der Heizspiegel 2026, den co2online gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und dem Bauherren-Schutzbund erhebt, rechnet für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern Wohnfläche mit jährlichen Heizkosten von rund 1.300 Euro mit einer Wärmepumpe gegenüber rund 2.745 Euro mit Heizöl.
Rechnen wir dieselbe Größenordnung nach. Ein Haus mit 18.000 Kilowattstunden Wärmebedarf im Jahr braucht mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Jahresarbeitszahl von 3,2 etwa 5.625 Kilowattstunden Strom. Bei einem Wärmepumpenstromtarif von 24 Cent pro Kilowattstunde sind das rund 1.350 Euro im Jahr, also etwa 113 Euro im Monat. Das passt zur Größenordnung des Heizspiegels.
Der Stromtarif ist der zweite Hebel. Die Verbraucherzentrale NRW hat im Februar 2026 die Tarife für Wärmepumpenstrom geprüft: Mit separatem Zähler und Modul 2 nach § 14a EnWG liegt der Durchschnittspreis bei 24 Cent pro Kilowattstunde inklusive Netzentgeltreduktion, die Spanne reicht von 20 bis 29 Cent. Ohne zweiten Zähler läuft die Wärmepumpe über den Haushaltsstrom, der im Schnitt bei 31,5 Cent pro Kilowattstunde liegt.
Wer zusätzlich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, drückt die Stromkosten weiter. An sonnigen Tagen im Winterhalbjahr läuft die Wärmepumpe dann teilweise mit eigenem Solarstrom, und der Anteil aus dem Netz sinkt. Das spricht für die Kombination, ersetzt aber keine Heizlastberechnung.
Die Förderung 2026: Was am 21. Juli geändert wurde
Die BEG-Heizungsförderung wurde zum 21. Juli 2026 reformiert. Das Wichtigste vorab: Die Förderung ist immer noch hoch, aber sie wird schrittweise abgebaut. Wer noch 2026 umsteigt, sichert sich bessere Konditionen als 2027.
Die maximal förderfähigen Kosten betragen seit der Reform 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ab Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag halbjährlich um 750 Euro. Die Grundförderung liegt unverändert bei 30 Prozent.
Der Einkommensbonus ist dreistufig gestaffelt und richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt steigt die Einkommensgrenze pauschal und einmalig um 10.000 Euro. Das kann eine Bonus-Stufe ausmachen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung beträgt seit Juli 16 Prozent. Er sinkt erstmalig zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte; für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er. Bei einer funktionstüchtigen Ölheizung gilt er unabhängig vom Alter der Anlage. Einen Effizienzbonus für Wärmepumpen gibt es seit der Reform nicht mehr.
Ein Wertschöpfungsbonus für Geräte aus EU-Fertigung ist für das erste Quartal 2027 angekündigt, die Details sollen im zweiten Halbjahr 2026 bekanntgegeben werden. Er ist noch nicht in Kraft und gehört deshalb nicht in die Kalkulation.
Die Summe ist gedeckelt: bis zu 70 Prozent des förderfähigen Betrags, und bis zu 80 Prozent nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro. Auf 28.000 Euro förderfähige Kosten sind das maximal 22.400 Euro Zuschuss.
Ein konkretes Rechenbeispiel: Eine Familie mit einem Haushalts-Jahreseinkommen von 35.000 Euro und einem Kind tauscht eine funktionstüchtige Ölheizung. Mit dem Familienzuschlag liegt die relevante Einkommensgrenze bei 40.000 Euro, der Einkommensbonus beträgt also 40 Prozent. Ihre Förderquote: 30 + 40 + 16 = 86 Prozent, gedeckelt auf 80 Prozent. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 22.400 Euro Zuschuss. Eine Wärmepumpe, die 32.000 Euro kostet, schlägt für diese Familie mit 9.600 Euro Eigenanteil zu Buche.
Der teuerste Fehler beim Umstieg: Vertrag vor Förderung
Es passiert in der Branche jede Woche, und es kostet die Betroffenen bis zu 22.400 Euro: Ein Hauseigentümer unterschreibt den Auftrag für die Wärmepumpe, beauftragt einen Fachbetrieb und stellt dann fest, dass die KfW-Förderung abgelehnt wird. Der Grund ist immer derselbe. Die Förderung muss vor dem Vorhabenbeginn beantragt werden, und als Vorhabenbeginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, wenn er keine aufschiebende Bedingung enthält.
Der korrekte Ablauf: die Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb einholen, den Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung unterschreiben, die ihn nur wirksam macht, wenn die Förderung bewilligt wird, dann den KfW-Antrag stellen, die Förderzusage abwarten und erst danach mit dem Einbau beginnen.
Vor drei Monaten kam ein Kunde zu uns, der genau diesen Fehler gemacht hatte. Alte Ölheizung, Baujahr 1992, lief noch, aber die Heizkosten fraßen 2.500 Euro im Jahr. Er hatte bei einem SHK-Betrieb unterschrieben, alles fix, 34.000 Euro Gesamtkosten. KfW-Antrag danach eingereicht. Die Antwort: abgelehnt. Der Vertrag enthielt keine aufschiebende Bedingung, damit lag der Vorhabenbeginn vor der Antragstellung. Verlust für die Familie: die vollen 22.400 Euro, die ihr nach Einkommensstaffel zugestanden hätten.
Die Reihenfolge ist einfach, aber sie wird erstaunlich oft falsch kommuniziert: BzA vom Fachbetrieb, Vertrag mit aufschiebender Bedingung, KfW-Antrag, Zusage, Einbau. Die Reihenfolge ist keine Empfehlung, sie ist eine Bedingung.
CO₂-Preis, Heizöl und warum Abwarten teurer ist als Umsteigen
2026 läuft die CO₂-Bepreisung für Wärme und Verkehr in der ersten Versteigerungsphase. Der Preis für eine Tonne CO₂ bewegt sich in einem gesetzlich vorgegebenen Korridor von 55 bis 65 Euro. Für 2027 will die Bundesregierung denselben Korridor beibehalten; der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BT-Drs. 21/7869) liegt beim Bundestag, beschlossen ist er noch nicht. Der Grund für die Verschiebung: Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) startet erst 2028.
Dazu kommt die Bio-Treppe. Bestehende Gas- und Ölheizungen sollen ab 2028 einen wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen, neue Anlagen ab 2029 einen Anteil von 10 Prozent, und bis 2045 sollen die Brennstoffe für Heizungen vollständig klimaneutral sein. Diese Beimischungen sind teuer und nur begrenzt verfügbar.
Wie stark das durchschlägt, zeigt die Heizkostenprognose von co2online für den Zeitraum 2026 bis 2045: rund 24.500 Euro Heizkosten mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, rund 55.600 Euro mit einer Gasheizung und rund 67.200 Euro mit einer Ölheizung, jeweils in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus. Das ist ein Unterschied von 31.000 bis 42.000 Euro über zwanzig Jahre.
Die Rechnung ist deshalb nicht kompliziert: Ein weiteres Jahr Ölheizung kostet den Brennstoff und den Komfort einer neuen Heizung. Und wer den Umstieg auf 2028 verschiebt, zahlt zusätzlich: Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus fällt zur gleichen Zeit von 16 auf 12 Prozent und danach alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte. Eine Austauschpflicht für Ölheizungen gibt es aktuell nicht; der Druck kommt über die Betriebskosten und die Förderdegression.
Der schmutzige kleine Unterschied zwischen Öl tanken und Strom beziehen
Es gibt ein Argument, das beim Umstieg auf die Wärmepumpe häufig fällt: „Aber wenn der Strompreis steigt, steigen doch auch die Heizkosten." Das ist richtig, und trotzdem irreführend. Eine Ölheizung hat genau eine Energiequelle. Steigt der Ölpreis, steigen die Kosten 1:1 mit. Eine Wärmepumpe bezieht Strom, und Strom kann aus mehreren Quellen kommen: aus dem Netz, aus der eigenen Photovoltaikanlage, perspektivisch aus einem dynamischen Tarif, der sich an den Börsenpreisen orientiert. Der Heizspiegel 2026 zeigt die Richtung: Für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern steigen die prognostizierten Heizkosten mit Heizöl gegenüber dem Vorjahr um 28 Prozent auf 2.745 Euro, mit einer Wärmepumpe nur um 3 Prozent auf 1.300 Euro.
Wer das in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbezieht, sieht: Die Wärmepumpe ist bei heutigen Preisen die günstigere Heizung, vorausgesetzt, sie wird ordentlich ausgelegt und nicht einfach auf Verdacht eine Nummer größer gekauft.
Die Kunst ist nicht, das teuerste Gerät zu finden. Die Kunst ist, das richtige zu finden: mit einer Heizlastberechnung, einem hydraulischen Abgleich und dem Wissen, welche Vorlauftemperatur dieses konkrete Haus an den kältesten Tagen braucht. Dafür reichen ein bis zwei Stunden, und danach steht die Zahl auf dem Papier. Kein Rätselraten, kein Bauchgefühl.
Wenn Sie Ihre alte Ölheizung ersetzen wollen, sprechen Sie mit jemandem, der Ihnen das durchrechnet, statt mit jemandem, der Ihnen einen Sofortpreis nennt, ohne den Zählerschrank gesehen zu haben.
Quellen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458), Fördersätze und Bedingungen, abgerufen am 08. Oktober 2026
- BMWSB: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), 65-Prozent-Anforderung entfällt, Verkündung am 28.07.2026, abgerufen am 08. Oktober 2026
- Deutscher Bundestag: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BEHG, CO2-Preiskorridor 2027 (BT-Drs. 21/7869), abgerufen am 08. Oktober 2026
- ADAC: Wärmepumpe, Funktion, Kosten und Förderung, Stand Sommer 2026, abgerufen am 08. Oktober 2026
- co2online: Ölheizung umrüsten auf Wärmepumpe, Kosten und Fördermittel, abgerufen am 08. Oktober 2026
- co2online Heizkostenprognose: Fossile Heizungen werden auch mit Bio-Treppe zur Kostenfalle, 03.06.2026, abgerufen am 08. Oktober 2026
- Bundesverband Wärmepumpe: Heizspiegel 2026, Wärmepumpen bei Heizkosten im Vorteil, abgerufen am 08. Oktober 2026
- co2online: Heizspiegel 2026, Heizkosten für ein 130-m²-Einfamilienhaus, Pressemitteilung 22.09.2026, abgerufen am 08. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale NRW: Marktcheck Stromtarife für Wärmepumpen, 20.02.2026, abgerufen am 08. Oktober 2026
- Forschungszentrum Jülich: Neues Heizungsgesetz, was sich jetzt wirklich lohnt und was nicht, abgerufen am 08. Oktober 2026
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