Wärmepumpe Förderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss von der KfW

Ab dem 21. Juli 2026 bekommen Sie für eine Wärmepumpe bis zu 80 Prozent der Kosten von der KfW erstattet — maximal 22.400 Euro. Die Förderung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: 30 Prozent Grundförderung, bis zu 40 Prozent Einkommensbonus und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus. Der Antrag ist kostenlos und läuft komplett digital. Aber er muss vor dem Vertragsabschluss gestellt werden — wer zuerst unterschreibt und dann beantragt, geht leer aus. In diesem Ratgeber finden Sie alle aktuellen Sätze, drei konkrete Rechenbeispiele und die Schritt-für-Schritt-Anleitung für den KfW-Antrag.
Die Grundförderung: 30 Prozent für alle
Die KfW-Heizungsförderung — offiziell „Bundesförderung für effiziente Gebäude, Programm 458" — bezuschusst den Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Diese Basis gilt für alle Antragsteller, egal ob Bestandsimmobilie oder Neubau (im Neubau gelten leicht andere Bedingungen, dazu später mehr).
Die 30 Prozent werden auf maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit angerechnet. Das heißt: allein mit der Grundförderung erhalten Sie bis zu 8.400 Euro Zuschuss. Bei einer zweiten Wohneinheit kommen noch einmal 14.000 Euro förderfähige Kosten dazu, bei jeder weiteren 7.000 Euro.
Förderfähig sind nicht nur das Wärmepumpen-Gerät selbst, sondern auch der hydraulische Abgleich, neue Heizkörper, der Pufferspeicher, die Entsorgung des alten Heizkessels und die fachgerechte Installation durch qualifizierte Partnerbetriebe. Wichtig: Die förderfähigen Kosten sind ein Deckel, kein Pauschalbetrag — die KfW erstattet den Prozentsatz auf Ihre tatsächlichen Rechnungen, maximal bis zu diesem Deckel.

Der Einkommensbonus: 40 Prozent extra für Haushalte mit kleinem Einkommen
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 30.000 Euro bekommen einen Einkommensbonus von 40 Prozent obendrauf. Pro minderjährigem Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kommt also bis zu einem Haushaltseinkommen von 50.000 Euro in den Genuss.
Wer über dieser Grenze liegt, bekommt keinen Einkommensbonus — aber die Grundförderung plus den Klimageschwindigkeitsbonus summieren sich immer noch auf satte 46 Prozent. Das ist der Teil, der in den Schlagzeilen oft untergeht: Auch ohne Einkommensbonus zahlen Sie für eine 30.000-Euro-Wärmepumpe nur rund 16.200 Euro aus eigener Tasche.
Der Nachweis läuft über den Einkommensteuerbescheid. Bei einem Haushaltseinkommen von zum Beispiel 28.000 Euro zu versteuerndem Einkommen — das sind grob 42.000 bis 45.000 Euro Brutto, je nach Abzügen — ist der Bonus sicher drin. Viele Rentnerhaushalte fallen in diese Kategorie, und das ist gewollt: Das GModG, am 10. Juli 2026 vom Bundestag verabschiedet, zielt gezielt auf sozialen Ausgleich beim Heizungstausch.
Der Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für den schnellen Umstieg
Zusätzlich zur Grundförderung gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent. Der greift, wenn Sie Ihre alte fossile Heizung — Öl, Gas, Kohle — gegen eine Wärmepumpe tauschen und die alte Anlage mindestens 20 Jahre alt ist oder Sie seit mindestens fünf Jahren in dem Haus wohnen.
Dieser Bonus hat ein Verfallsdatum: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, ab dann auf 12, dann 8, dann 4 Prozent. Wer im Sommer 2026 handelt, nimmt die vollen 16 Prozent mit. Wer bis Ende 2027 wartet, bekommt nur noch 8 Prozent.
Außerdem wichtig: Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind kombinierbar. Ein Rentnerhaushalt mit 28.000 Euro Einkommen, der eine 30 Jahre alte Ölheizung rausreißt, bekommt 30 + 40 + 16 = 86 Prozent — gedeckelt auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
So viel Förderung bekommen Sie konkret — drei Beispiele
Haushalt 1: Familie mit 65.000 Euro Einkommen, Gasheizung Baujahr 2003, EFH Düsseldorf. Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 %. Einkommensbonus entfällt. Fördersatz: 46 %. Bei 28.000 Euro Kosten: 12.880 Euro Zuschuss. Eigenanteil: 15.120 Euro.
Haushalt 2: Rentnerpaar, 28.000 Euro Einkommen, Ölheizung Baujahr 1995, EFH Bochum. Grundförderung 30 % + Einkommensbonus 40 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % = 86 %, gedeckelt auf 80 %. Fördersatz: 80 %. Bei 28.000 Euro Kosten: 22.400 Euro Zuschuss. Eigenanteil: 5.600 Euro.
Haushalt 3: Familie mit 55.000 Euro Einkommen, Neubau mit Wärmepumpe, EFH Köln. Im Neubau gelten eigene Regeln — die Förderung ist niedriger als im Bestand. Grundförderung 30 % greift nur, wenn das Gebäude einen Effizienzhaus-Standard erreicht. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus sind im Neubau ausgeschlossen. Details klärt der Energieeffizienz-Experte.

Vor drei Monaten kam ein Ehepaar aus Duisburg zu uns, das schon einen Installateur an der Hand hatte und „nur noch schnell den Antrag machen" wollte. Problem: Der Vertrag mit dem Heizungsbauer war schon unterschrieben — eine Woche vor dem geplanten KfW-Antrag. Ergebnis: Ablehnung. Die Familie hätte Anspruch auf 14.000 Euro Förderung gehabt und bekam keinen Cent. Der Installateur hatte schlicht nicht darauf hingewiesen, dass der Antrag vor Vertrag gestellt werden muss. Das passiert in Deutschland schätzungsweise jede Woche — und es ist jedes Mal komplett vermeidbar.
Förderung für Neubau, Brauchwasser-Wärmepumpe und Luft-Luft-Geräte
Nicht jede Konstellation wird gleich gefördert. Hier die wichtigsten Sonderfälle:
Neubau. Wärmepumpen im Neubau werden nur gefördert, wenn das Gebäude den Effizienzhaus-Standard 40 erreicht — und auch dann ausschließlich mit der Grundförderung von 30 Prozent. Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur im Bestand. Wer nach Effizienzhaus 40 baut, kann zusätzlich den KfW-Kredit 297/298 mit Tilgungszuschuss nutzen.
Luft-Luft-Wärmepumpe. Auch Luft-Luft-Wärmepumpen sind förderfähig, sofern sie als primäre Heizung dienen und nicht nur als Klimaanlage. Die Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) muss eingehalten werden — die genauen Werte stehen in den Technischen Mindestanforderungen der BEG, gültig seit 21. Juli 2026. Reine Klimageräte ohne Heizfunktion sind nicht förderfähig.
Brauchwasser-Wärmepumpe. Eine Brauchwasser-Wärmepumpe allein ist nur dann förderfähig, wenn sie eine bestehende fossile Warmwasserbereitung ersetzt und bestimmte Effizienzanforderungen erfüllt. Die Sätze entsprechen der großen Wärmepumpe — 30 Prozent Grundförderung plus Boni, aber die förderfähigen Kosten sind auf den Warmwasser-Teil begrenzt.
Mehrfamilienhaus / WEG. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind die Kosten pro Wohneinheit gestaffelt: 28.000 Euro für die erste, 14.000 Euro für die zweite, 7.000 Euro für jede weitere. Bei mehr als sechs Einheiten gelten die Sätze für Nichtwohngebäude.
So beantragen Sie die KfW-Förderung — Schritt für Schritt
Der Antrag läuft komplett digital — Sie brauchen einen Internetzugang und Ihre Steuer-ID. Hier die Reihenfolge, die Sie einhalten müssen:
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Energieeffizienz-Experte beauftragen (optional, aber empfohlen). Für die Heizungsförderung ist der Experte seit Juli 2026 nicht mehr Pflicht. Aber er rechnet die Heizlast, erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und generiert die TPB-ID. Ohne TPB-ID kein Antrag. Die TPB-ID muss nach dem 21. Juli 2026 neu generiert sein — alte IDs aus der Vor-GModG-Zeit sind ungültig.
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Angebot einholen — mit aufschiebender Bedingung. Das ist der entscheidende Satz, der im Angebot stehen muss: „Dieses Angebot gilt vorbehaltlich der Förderzusage der KfW." Ohne diese Klausel ist selbst ein unverbindliches Angebot riskant.
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KfW-Antrag stellen. Einloggen im KfW-Zuschussportal mit BundID oder ELSTER-Zertifikat. TPB-ID eingeben, Kosten schätzen, Antrag absenden. Bearbeitungszeit: meist unter einer Woche.
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Zusage abwarten — dann Vertrag unterschreiben. Erst wenn die KfW-Zusage („Zuschusszusage") im Postfach liegt, dürfen Sie den Auftrag erteilen. Wer vorher bestellt oder gar mit dem Einbau beginnt, verwirkt den Anspruch.
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Wärmepumpe einbauen lassen. Nach der Zusage: Partnerbetrieb beauftragen. Die Installation muss innerhalb von 24 Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein.
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Verwendungsnachweis einreichen. Rechnungen und Zahlungsbelege über das KfW-Portal hochladen. Der Zuschuss wird nach Prüfung auf Ihr Konto überwiesen — meist innerhalb weniger Wochen.
Der ganze Prozess ist gut dokumentiert. Was ihn zum Stolperstein macht, sind nicht die Formulare, sondern die Reihenfolge. Die Förder-Falle Nummer eins ist und bleibt: Vertrag vor Antrag. Nummer zwei: alte TPB-ID. Beides kostet jedes Jahr Tausende Eigentümer fünfstellige Beträge.
Was sich 2026/2027 ändert: GModG, Degression, Wertschöpfungsbonus
2026 ist ein Übergangsjahr mit mehreren Stichtagen. Hier die wichtigsten im Überblick:
10. Juli 2026. Der Bundestag verabschiedet das GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz). Es ersetzt Teile des GEG und hebt die bisherige 65-Prozent-EE-Pflicht für neue Heizungen unter bestimmten Bedingungen auf — das ist die Pflicht, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Gleichzeitig steigt die KfW-Förderung auf die oben beschriebenen Sätze.
21. Juli 2026. Neue Förderrichtlinien treten in Kraft: Grundförderung 30 %, Einkommensbonus 40 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, maximale Summe 80 %. Neue TPB-IDs müssen generiert werden. Alte IDs sind ungültig.
1. Februar 2027. Die Degression beginnt. Die Grundförderung wird aufgespalten: Nur Wärmepumpen aus EU-Produktion bekommen weiter die vollen 30 Prozent (15 % Basis + 15 % Wertschöpfungsbonus). Für Geräte von außerhalb der EU sinkt die Grundförderung auf 15 Prozent. Zeitgleich fällt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozent und der maximale Förderbetrag sinkt von 28.000 auf 27.250 Euro.
Ab 1. August 2027. Nächster Degressionsschritt: Klimageschwindigkeitsbonus fällt auf 8 Prozent, förderfähiger Höchstbetrag auf 26.500 Euro.
Der Trend ist klar: Die Förderung wird nie wieder so hoch sein wie im zweiten Halbjahr 2026. Wer sicher ist, dass die alte Heizung raus muss, sollte nicht bis 2027 warten.
Wir haben bei Turn Solar über 400 Wärmepumpen-Projekte in NRW realisiert — die Förderung haben wir in jedem einzelnen Fall mitbeantragt. Wer die Reihenfolge einhält (TPB-ID → KfW-Antrag → Zusage → Vertrag), bekommt seinen Zuschuss zuverlässig innerhalb weniger Wochen nach Einbau. Der günstigste Zeitpunkt für den Antrag ist jetzt: Die 80-Prozent-Sätze gelten nur noch bis Ende Januar 2027, und die Auftragsbücher der Fachbetriebe füllen sich im Herbst erfahrungsgemäß schneller, als die Zusagen eintreffen.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026
Weitere Fragen, die Leser zu diesem Thema häufig stellen:
- Gilt die Förderung auch für Hybrid-Wärmepumpen? Ja, wenn die Wärmepumpe den überwiegenden Teil der Heizlast trägt und der fossile Spitzenlastkessel nur an den kältesten Tagen zuschaltet. Die genauen Anforderungen stehen in der BEG-Richtlinie.
- Kann ich die Förderung auch für eine Mietwohnung beantragen? Ja. Vermieter sind antragsberechtigt, müssen die Förderung aber über die KfW beantragen und die Warmmiete entsprechend senken. Die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sind die gleichen wie bei Eigentümern.
- Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Sie können innerhalb der Widerspruchsfrist Einspruch einlegen und fehlende Unterlagen nachreichen. Ein abgelehnter Antrag blockiert keinen neuen — Sie können mit korrigierten Angaben sofort einen neuen stellen.
- Brauche ich einen separaten Antrag für die BAFA-Förderung der Gebäudehülle? Ja. Heizungsförderung (KfW) und Gebäudehülle (BAFA) sind zwei getrennte Töpfe mit getrennten Anträgen. Sie können beide parallel oder nacheinander beantragen.
- Gilt die Förderung auch für einen Wärmepumpen-Tausch (modern gegen modern)? Grundsätzlich ja, aber nur, wenn die alte Wärmepumpe bestimmte Mindestanforderungen an Effizienz oder Alter nicht erfüllt und der Austausch zu einer deutlichen Effizienzsteigerung führt. Die Details prüft der Energieeffizienz-Experte.
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