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Photovoltaik zum Festpreis: Was er abdecken muss

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Ihr persönliches Festpreis-Angebot

Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.

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Ein Photovoltaik-Festpreis ist nur so viel wert wie die Leistungsbeschreibung dahinter. Fest ist der Preis für das, was im Angebot steht. Was dort fehlt, kann später zur Nachforderung werden. Die typischen Lücken sind Zählerschrank, Gerüst, Kabelweg, Dachzustand und Auflagen des Netzbetreibers. Wer diese fünf Punkte vor der Unterschrift klären und einpreisen lässt, hat einen Festpreis, der hält. Wer nur eine Gesamtsumme mit dem Wort „inklusive“ bekommt, hat eine Schätzung mit gutem Marketing.

Dieser Artikel behandelt die Frage, was ein fester Preis abdecken muss. Wie hoch PV-Preise pro kWp derzeit liegen, steht im Ratgeber Photovoltaik Komplettanlage Preis.

Festpreis, Kostenanschlag, Pauschale: was rechtlich dahintersteht

„Festpreis“ ist kein Begriff aus dem Gesetz. Rechtlich ist ein PV-Auftrag in der Regel ein Werkvertrag. Nach § 631 BGB wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Entscheidend sind also zwei Dinge: was genau versprochen ist und welcher Preis dafür vereinbart wurde.

Davon zu unterscheiden ist der Kostenanschlag. Er ist nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten und nach § 649 BGB keine Preisgarantie. Liegt dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde, ohne dass der Unternehmer die Gewähr für seine Richtigkeit übernommen hat, gilt: Ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, muss der Unternehmer das unverzüglich anzeigen. Kündigt der Besteller aus diesem Grund, steht dem Unternehmer nur der Anspruch nach § 645 Abs. 1 BGB zu: ein der geleisteten Arbeit entsprechender Teil der Vergütung und Ersatz der darin nicht enthaltenen Auslagen.

Die praktische Konsequenz: Steht im Angebot „Kostenvoranschlag“, „ca.“ oder „voraussichtlich“, haben Sie keinen Festpreis. Steht dort ein Preis für eine vollständig beschriebene Leistung, haben Sie einen.

Was ein Festpreis bei Photovoltaik abdecken muss

Die Verbraucherzentrale rät, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern vor allem auf den Umfang und die Qualität der Leistungen. Die Angebote sollten möglichst genau sein und alle Komponenten genau beschreiben. Ein belastbarer Festpreis nennt deshalb einzeln:

  1. Module mit Hersteller, Typ, Anzahl und Leistung
  2. Wechselrichter und gegebenenfalls Speicher mit Modellbezeichnung
  3. Unterkonstruktion passend zur Dachdeckung
  4. Gerüst inklusive Auf- und Abbau
  5. Kabelweg vom Dach bis zum Zählerschrank
  6. Zählerschrank: weiterverwenden, umbauen oder erneuern
  7. Netzanmeldung und Inbetriebnahme beim Netzbetreiber

Fehlt einer dieser Punkte, ist das keine Kleinigkeit, sondern genau die Stelle, an der später eine Rechnung entsteht.

Wo typische Nachforderungen entstehen

Zählerschrank

Der Zählerschrank ist einer der teuersten Posten, die in Pauschalangeboten fehlen können. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Falls notwendig sollten beispielsweise auch die Kosten für ein Gerüst oder den Umbau des Zählerschranks enthalten sein.“ Ob ein Altschrank weiter genutzt werden kann, lässt sich nur am Schrank selbst beurteilen, nicht an einer Adresse oder einem Satellitenbild.

Gerüst

Das Gerüst ist ein Fixkosten-Posten. Laut Verbraucherzentrale sind Kosten wie das Gerüst nahezu unabhängig von der Anlagengröße und erhöhen deshalb die Kosten pro kWp bei kleinen Anlagen. Gerade bei kleinen Anlagen fällt ein fehlendes Gerüst im Angebot also besonders ins Gewicht.

Kabelweg

Wie weit es vom Dach bis zum Zählerschrank ist und ob die Leitung durch einen bestehenden Schacht, außen an der Fassade oder durch mehrere Geschosse läuft, verändert Material und Arbeitszeit. Ein Festpreis sollte den geplanten Weg beschreiben. Steht dort nur „Verkabelung“, ist offen, welche Strecke gemeint ist.

Dachzustand

Die Verbraucherzentrale nennt als Bedingung für eine PV-Anlage eine stabile, asbestfreie Dachdeckung. Ist die Deckung brüchig oder steht in wenigen Jahren eine Sanierung an, gehört das vor die Planung, nicht in einen Nachtrag. Ein Festpreis, der den Dachzustand nicht erwähnt, setzt stillschweigend ein intaktes Dach voraus.

Auflagen des Netzbetreibers

Für Anlagen bis 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden. Meldet er dagegen, dass der Hausanschluss noch nicht geeignet ist, entsteht Aufwand, den kein Angebot vorher genau beziffern kann. Der Vertrag sollte regeln, wer dieses Risiko trägt. Wie lange der Anschluss insgesamt dauert, steht im Ratgeber Netzanschluss-Dauer.

Ein typisches Muster: der Konfigurator-Preis

Ein Szenario, das sich in der Branche regelmäßig wiederholt: Eine Familie konfiguriert online eine Anlage und bekommt sofort einen Preis mit dem Versprechen „alles inklusive“. Gefragt wurde nach Dachfläche und Verbrauch, nicht nach dem Zählerschrank. Kurz vor dem Montagetermin kommt die Nachforderung für einen neuen Schrank. Die Familie steht dann vor der Wahl, zu zahlen oder neu anzufangen.

Der Unterschied liegt nicht darin, ob jemand vor Ort war. Er liegt darin, was abgefragt wird, bevor der Preis genannt wird.

Unser Standpunkt: der Preis kommt nach den Daten

Ein Festpreis ohne Bilder vom Zählerschrank ist kein Festpreis, sondern ein Versprechen mit Vorbehalt. Deshalb plant Turn Solar mit einer strukturierten Foto-Dokumentation aus acht definierten Perspektiven, darunter Dach, Zählerschrank, Hauptverteilung, Kabelweg und Erdung. Aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW wissen wir: Die meisten späteren Überraschungen sind auf diesen Fotos schon sichtbar. Erst danach nennen wir einen Preis.

Das heißt auch: Ein Festpreis kann höher ausfallen als ein Konfigurator-Preis. Er ist trotzdem der günstigere, wenn er der Preis ist, den Sie am Ende bezahlen.

Was passiert, wenn Sie nach Vertragsschluss etwas ändern

Ein Festpreis schützt vor Nachforderungen für die beschriebene Leistung. Er friert aber nicht jeden Wunsch ein. Wollen Sie nach der Unterschrift mehr Module, einen anderen Speicher oder eine Wallbox dazu, ist das eine Änderung des Werks.

Ist Ihr Vertrag ein Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB, regelt § 650b BGB das Verfahren: Die Parteien streben Einvernehmen über die Änderung und die Mehr- oder Mindervergütung an, der Unternehmer muss dafür ein Angebot erstellen, sofern ihm die Ausführung der Änderung zumutbar ist. Einigen sie sich nicht binnen 30 Tagen, kann der Besteller die Änderung in Textform anordnen. Die Mehrvergütung bemisst sich dann nach § 650c BGB nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen. Ob eine PV-Anlage im Einzelfall unter § 650a BGB fällt, beantwortet dieser Artikel nicht. Im Zweifel hilft eine Rechtsberatung.

Die einfachere Regel für die Praxis: Lassen Sie jede Änderung schriftlich mit Preis bestätigen, bevor sie ausgeführt wird.

So lassen Sie Risiken vor der Unterschrift einpreisen

  1. Fotos liefern, bevor der Preis kommt. Zählerschrank offen und geschlossen, Dach, Kabelweg, Hausanschluss.
  2. Nach jeder der fünf Lücken fragen. Zählerschrank, Gerüst, Kabelweg, Dach, Netzbetreiber. Die Antwort gehört ins Angebot, nicht in eine Mail.
  3. Formulierungen prüfen. „ca.“, „voraussichtlich“ oder „nach Aufwand“ bei einzelnen Positionen heißt: Diese Position ist nicht fest.
  4. Zahlungsplan prüfen. Die Verbraucherzentrale rät, keine Vorschüsse für noch nicht erbrachte Leistungen oder Lieferungen zu zahlen.
  5. Angebote vergleichen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, immer mehrere Angebote einzuholen, weil die Preise für Anlagen derselben Größe teils weit auseinanderliegen. Wie Sie dabei vorgehen, steht im Ratgeber PV-Angebot vergleichen.

Welche Vertragsklauseln Sie vor der Unterschrift lesen sollten, behandelt der Ratgeber Photovoltaik-Vertrag prüfen.

Festpreis heißt: alles Bekannte ist eingerechnet

Kein seriöser Festpreis kann jedes Risiko ausschließen. Ein morsches Dachbrett unter intakten Ziegeln sieht niemand vorher. Ein guter Festpreis unterscheidet sich von einem schlechten dadurch, dass alles, was vorher erkennbar war, auch eingerechnet ist. Die Nachforderung für einen Zählerschrank, der auf jedem Foto zu sehen gewesen wäre, ist kein Pech. Sie ist eine Lücke im Angebot.

Quellen

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