SWS Netze Solingen: PV-Anlage anmelden im Netzportal
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Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?
Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße
Eine PV-Anlage in Solingen melden Sie bei der SWS Netze Solingen GmbH an, online über deren Netzportal für Einspeiseanlagen. Entscheidend ist die Größe: Für Anlagen kleiner 15 kWp führt die SWS Netze keine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Sie gehen nach der Registrierung im Marktstammdatenregister und der Mitteilung im Portal in Betrieb. Über 15 kWp muss die SWS Netze der Installation ausdrücklich zustimmen. Den neuen Zähler beantragt danach das Elektro-Installationsunternehmen, der Wechsel selbst ist kostenfrei.
Dieser Artikel behandelt nur, was bei der SWS Netze gilt. Den bundesweiten Ablauf mit Marktstammdatenregister finden Sie im Ratgeber PV-Anlage anmelden.
SWS Netze oder Stadtwerke: wer ist zuständig?
In Solingen ist laut VNBdigital die SWS Netze Solingen GmbH der Verteilnetzbetreiber in der Niederspannung. Sie ist nicht automatisch Ihr Stromlieferant. Die Anmeldung der PV-Anlage geht an den Netzbetreiber, nicht an den Versorger auf Ihrer Stromrechnung.
Die Einspeiser-Seiten liegen auf netze-solingen.de. Kontakt in Solingen: Service-Telefon 0800 39 39 39 2, kostenlos aus dem deutschen Festnetz, oder das Kontaktformular für Einspeiser. Lokale Daten zu Ertrag und Förderung stehen auf unserer Seite Photovoltaik in Solingen.
Die 15-kWp-Grenze entscheidet über den Weg
Das Besondere an Solingen steht gleich oben auf der Anmeldeseite der SWS Netze: eine Leistungsgrenze bei 15 kWp.
Unter 15 kWp. Die SWS Netze führt keine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Die Anlage darf in Betrieb gesetzt werden, sobald sie im Marktstammdatenregister mit Status „In Betrieb“ registriert und über das Portal mitgeteilt ist. Vorausgesetzt wird, dass für PV-Anlage und gegebenenfalls Speicher jeweils ein Konformitätsnachweis nach VDE-AR-N 4105 vorgelegt werden kann.
Mehr als 15 kWp. Hier gilt laut SWS Netze eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Der Netzbetreiber prüft zuerst, ob die Leistung an Ihrem Netzanschluss ins Netz übertragen werden kann, und stimmt dann ausdrücklich zu.
Für diese zweite Gruppe hilft das Gesetz, solange die Anlage insgesamt bis 30 kW groß ist und das Grundstück schon einen Netzanschluss hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden.
Unsere Einschätzung: Bei einem Einfamilienhaus lohnt es sich, die Grenze bei der Planung zu kennen. Eine Anlage knapp unter 15 kWp spart in Solingen einen Prüfschritt. Die Modulzahl sollte aber trotzdem nach Dach und Verbrauch bestimmt werden, nicht nach der Formalie.
Was Sie im Netzportal hochladen
Die SWS Netze nennt für die Anmeldung einer PV-Anlage vor allem ein Dokument zum Hochladen: die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister. Damit ist die Reihenfolge klar. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur kommt nicht irgendwann danach, sie ist Teil der Anmeldung.
Die Frist dafür steht in § 5 MaStRV: Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Rückfragen zu vergütungsrelevanten Daten im Register beantwortet die SWS Netze unter marktstammdatenregister(at)netze-solingen.de.
Zwei Angaben im Portal sollten vorher geklärt sein. Wer einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt, wählt ihn laut SWS Netze im Verlauf der Portalstrecke aus. Und das Messkonzept bestimmt, welche Zähler gesetzt werden. Die SWS Netze stellt ihre Messkonzepte als PDF bereit, auch für Kombinationen mit Speicher, Wärmepumpe oder Ladepunkt.
Zählerantrag: der Schritt, der beim Installationsunternehmen liegt
Nach der Anmeldung folgt der Zähler. Je nach Messkonzept wird mindestens der bestehende Zähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht. Diesen Schritt können Sie als Betreiber nicht selbst anstoßen.
Den Inbetriebsetzungsantrag Strom, auch Zählerantrag genannt, stellt das Elektro-Installationsunternehmen. Dafür nutzt es das Installateurportal Strom der SWS Netze, und dafür muss es im Installateurverzeichnis der SWS Netze eingetragen sein. Steht im Antrag eine Rufnummer für den Terminwunsch, meldet sich die SWS Netze beim Kunden oder Installateur zur Terminvereinbarung.
Ein typisches Szenario: Die Anlage ist montiert und im Portal angemeldet, aber der Zählerantrag fehlt oder enthält keine Rufnummer. Dann verzögert sich der Zählertermin, denn die SWS Netze meldet sich zur Terminvereinbarung erst, wenn der Antrag mit Rufnummer vorliegt. Fragen Sie deshalb nach der Montage aktiv nach, ob der Antrag gestellt ist.
Zu den Kosten ist die SWS Netze eindeutig: Der Austausch gegen den Zweirichtungszähler ist kostenfrei, der Standard-Zweirichtungszähler (moderne Messeinrichtung) kostet 20,00 Euro brutto im Jahr. Was beim Zählertausch technisch passiert, erklärt der Ratgeber Zählerwechsel bei Photovoltaik.
60 Prozent Einspeisung und Funkrundsteuerempfänger
Die SWS Netze weist auf ihrer Anmeldeseite auf das Solarspitzengesetz hin. Sie verweist auf § 9 Abs. 2 EEG: EEG-Anlagen unter 100 kW mit Inbetriebnahme ab dem 25.02.2025 müssen die Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen, solange kein intelligentes Messsystem samt Steuerbox eingebaut und die Steuerbarkeit erfolgreich getestet ist. Auf ihrer Anmeldeseite (Stand 05.10.2026) schreibt die SWS Netze, dass Neuanlagen deshalb faktisch vorerst begrenzen müssen. Laut Rundschreiben 06-2025 geht das zum Beispiel über einen Energieflussrichtungssensor, am Wechselrichter selbst oder mit einem Energiemanagementsystem.
Die 60 Prozent beziehen sich auf die Einspeisung, nicht auf die Erzeugung. Was im Haus verbraucht oder im Speicher geladen wird, bleibt davon unberührt. Mehr dazu im Ratgeber zum Solarspitzengesetz.
Ab 25 kW installierter Leistung verlangt die SWS Netze einen Funkrundsteuerempfänger, laut Rundschreiben bis zum Einbau von iMSys und Steuerbox, über den sie die Einspeisung ferngesteuert reduzieren kann. Die Kosten nennt sie mit 200,05 Euro netto (238,06 Euro brutto), inklusive Konfiguration, Wartung, Instandsetzung und Bearbeitungsgebühr. Fernsteuerbare Anlagen unter 100 kW bezieht die SWS Netze seit dem 1. Januar 2026 in den Steuerbarkeitscheck ein. Der Test läuft ohne Vorankündigung und ist entschädigungsfrei.
Nach der Inbetriebnahme: Begrüßungsschreiben und Zählerstand
Liegen alle Unterlagen vor, schickt die SWS Netze ein Begrüßungsschreiben. Darin stehen Leistung, Vergütungskategorie, Abschlagsplan und Abrechnungszeitraum. Wie hoch die Einspeisevergütung für Ihr Inbetriebnahmedatum ist, steht im Ratgeber Einspeisevergütung 2026.
Ein Detail sollten Solinger Betreiber kennen: Der Ableser des Stromversorgers liest den Einspeisezähler nicht mit ab. Die Zählerstände von Versorger und Netzbetreiber dürfen laut SWS Netze aus rechtlichen Gründen nicht zusammen erfasst werden. Sie melden den Stand deshalb selbst, bis zum 31.12. jedes Jahres, über das WIR-Portal oder per E-Mail an ablesung(at)netze-solingen.de.
Gebraucht wird die Anzeige 2.8.0, also die Lieferung ins Netz. Stimmen die Stände in der Abrechnung nicht, schicken Sie 1.8.0 und 2.8.0 getrennt, mit Zählernummer und Ablesedatum. Die Abrechnung kommt in der Regel zwischen Mitte Januar und Ende März des Folgejahres.
Sonderfälle: Balkonkraftwerk und Hauskauf
Balkonkraftwerk. Geräte bis 2 Kilowatt installierter Leistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung werden seit dem 16.05.2024 ausschließlich im Marktstammdatenregister registriert. Die Anmeldung bei der SWS Netze ist entfallen. Wichtig: Im Register ist ein tatsächliches Inbetriebnahmedatum anzugeben, kein geplantes. Danach meldet sich die SWS Netze von selbst wegen der Zählersetzung, innerhalb mehrerer Wochen und für den Betreiber kostenfrei.
Hauskauf mit PV-Anlage. Die Ummeldung beim Stromversorger reicht nicht. Die SWS Netze braucht eine Bestätigung des Verkäufers, zum Beispiel den Kauf- oder Notarvertrag, hochgeladen über das Kontaktformular für Einspeiser. Was dabei sonst zu regeln ist, beschreibt der Ratgeber zum Betreiberwechsel bei Photovoltaik.
Was wir aus Anmeldungen in Solingen mitnehmen
Der Weg bei der SWS Netze ist kurz, wenn die Reihenfolge stimmt: Marktstammdatenregister, Portalmeldung, Zählerantrag durch ein eingetragenes Installationsunternehmen. Unter 15 kWp entfällt sogar die Netzprüfung. Hängen bleiben Vorgänge vor allem am Zählerantrag, den niemand stellt, und am Zählerstand, den niemand bis 31.12. meldet.
Bei Turn Solar läuft die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Den Zählerstand zum Jahresende melden Sie trotzdem selbst. Ein Kalendereintrag für Mitte Dezember erledigt das.
Quellen
- SWS Netze Solingen: Anmeldung Photovoltaik/Speicher, abgerufen am 05. Oktober 2026
- SWS Netze Solingen: FAQ für Einspeiser, abgerufen am 05. Oktober 2026
- SWS Netze Solingen: Inbetriebsetzungsanträge und Installateurportal Strom, abgerufen am 05. Oktober 2026
- SWS Netze Solingen: Rundschreiben 06-2025 zur 60-Prozent-Abregelung (PDF), abgerufen am 05. Oktober 2026
- SWS Netze Solingen: Information Balkonkraftwerk, abgerufen am 05. Oktober 2026
- SWS Netze Solingen: Information Steuerbarkeitscheck, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 8 EEG 2023, Anschluss (Netzverträglichkeitsprüfung, Vereinfachung bis 30 kW), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 5 MaStRV, Registrierungsfrist ein Monat nach Inbetriebnahme, abgerufen am 05. Oktober 2026
- VNBdigital: Netzbetreiber in Solingen, abgerufen am 02. Oktober 2026
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