NGN Krefeld: PV-Anlage anmelden in 6 Schritten
Ihr persönliches Festpreis-Angebot
Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.
Schritt 1 von 8 · Kostenlos und unverbindlich
Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?
Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße
Eine PV-Anlage in Krefeld melden Sie bei der NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH an, und zwar über das NGN-Kundenportal. Zuerst stellen Sie oder Ihr Installateur dort die Anschlussanfrage, die NGN schickt die Anschlusszusage per E-Mail. Nach der Montage stellt ein bei der NGN eingetragener Installateur den Inbetriebsetzungsauftrag für den Zähler. Bei Inbetriebnahme folgt das unterschriebene Inbetriebsetzungsprotokoll an einspeisung@ngn-mbh.de. Nach der Inbetriebnahme registrieren Sie die Anlage im Marktstammdatenregister. Erst wenn alles vorliegt, zahlt die NGN Einspeisevergütung.
Dieser Artikel beschreibt nur, was bei der NGN konkret gilt. Den bundesweiten Ablauf finden Sie im Ratgeber PV-Anlage anmelden, die gesetzlichen Fristen unter Netzanschluss-Dauer.
Ist die NGN Ihr Netzbetreiber?
Laut VNBdigital ist die NGN in Krefeld der zuständige Verteilnetzbetreiber in der Niederspannung. Auf ihrer Seite zu steckerfertigen Anlagen nennt die NGN als Gebiet Krefeld, Straelen und Wachtendonk. Ihr Stromlieferant spielt dabei keine Rolle: Angemeldet wird beim Betreiber des Netzes, an dem das Haus hängt.
Lokale Daten zu Ertrag und Förderung in Krefeld stehen auf unserer Seite Photovoltaik in Krefeld, die städtischen Programme im Beitrag Photovoltaik-Förderung Krefeld.
Der NGN-Ablauf in sechs Schritten
Die NGN beschreibt den Weg von der Anfrage bis zur Vergütung so:
- Anschlussanfrage im Kundenportal, gestellt von Ihnen oder Ihrem Installateur, und zwar bevor die Anlage gebaut wird.
- Prüfung durch die NGN auf Vollständigkeit, fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Danach kommt die Anschlusszusage per E-Mail, inklusive eventuell anfallender Anschlusskosten.
- Montage und Inbetriebsetzungsauftrag: Mit der Zusage wird die Anlage montiert, danach beantragt der Installateur im Portal den Zähler.
- Inbetriebsetzungsprotokoll: Bei Inbetriebnahme wird es in Ihrer Anwesenheit ausgefüllt, unterschrieben und an einspeisung@ngn-mbh.de geschickt.
- Marktstammdatenregister: Sie registrieren die Anlage, die Angaben müssen zum Protokoll passen.
- Stammdaten und Auszahlung: Die NGN baut die Anlage in ihren Systemen auf und schickt ein Begrüßungsschreiben mit Abschlagsplan und der Bitte um Bankdaten und SEPA-Mandat.
Die NGN empfiehlt ausdrücklich, die Anschlussanfrage gemeinsam mit dem Installateur zu stellen. Das halten wir für den wichtigsten Satz der ganzen Strecke. Messkonzept, Wechselrichter und Speicher kennt nur, wer die Anlage plant. Für das Messkonzept verweist die NGN auf die standardisierten VBEW-Messkonzepte, gültig ab 04.02.2025. Passt keines, reichen Sie ein abweichendes Messkonzept als Single Line Plan ein.
Inbetriebsetzungsauftrag: der Schritt, an dem Zeitpläne hängen
Den Zähler bekommt die Anlage nur über einen Inbetriebsetzungsauftrag. Ihn kann der Installateur ausschließlich online im Kundenportal erstellen. Damit bestätigt er der NGN, dass die Installation abgeschlossen ist und den gültigen Normen entspricht. Wer als Installateur noch nicht im Installateurverzeichnis der NGN steht, muss sich vorher eintragen lassen, auch als Gastinstallateur. Die Prüfung dauert laut NGN in der Regel einen Werktag.
Der Auftrag setzt eine Anschlusszusage voraus. Fehlt sie, wird er abgelehnt. Die NGN empfiehlt deshalb, den Inbetriebsetzungsauftrag bei Erzeugungsanlagen erst sechs Wochen nach Einreichen der Anschlussanfrage zu stellen.
Zwei Regeln überraschen viele Betreiber:
- Auch mit vorhandenem Zweirichtungszähler braucht die NGN einen Inbetriebsetzungsauftrag. Sie muss die Einspeiseanlage in ihren Systemen aufbauen, sonst kann sie nicht vergüten.
- Auch mit wettbewerblichem Messstellenbetreiber ist die Anmeldung über das Portal nötig, selbst wenn dieser den Zähler setzt.
Wer den Zähler setzt: die 7-kW-Grenze
Bei der NGN hängt die Zählersetzung an der Anlagengröße. Liegt die Leistung über 7 kW(p) und haben Sie keinen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt, setzt die NGN den Zähler binnen 4 Wochen ab Genehmigung des Inbetriebsetzungsauftrags. Bei kleineren Anlagen übernimmt das der Installateur. Laut NGN geht der Zähler nach einer Bearbeitungszeit von fünf bis sieben Werktagen per Post an den Installateur, optional zur Abholung an der Pforte in Krefeld.
Im Rahmen der Inbetriebsetzung gibt die NGN immer einen Zweienergierichtungszähler aus, auch wenn nur Bezug oder nur Einspeisung angemeldet ist. Was beim Zählerwechsel technisch passiert, erklärt unser Ratgeber Zählerwechsel bei Photovoltaik.
Inbetriebsetzungsprotokoll: ohne Protokoll kein Geld
Das NGN-Formular heißt Inbetriebsetzungsprotokoll. Es dokumentiert das Inbetriebnahmedatum, und das bestimmt den Vergütungssatz für 20 Jahre. Die NGN verlangt, dass es unverzüglich mit Inbetriebnahme vollständig ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben an einspeisung@ngn-mbh.de geht.
Die Inbetriebnahme ist laut NGN unabhängig von der Zählersituation. Solange kein vollständiges Protokoll vorliegt, gibt es keine Einspeisevergütung. Außerdem prüft die NGN auf Basis des Protokolls Ihren Eintrag im Marktstammdatenregister. Beide Angaben müssen sich decken.
Unsere Einschätzung: Lesen Sie das Protokoll vor der Unterschrift Zeile für Zeile mit dem Installateur durch, wie es die NGN selbst rät. Ein typisches Szenario ist ein Inbetriebnahmedatum im Protokoll, das nicht zu dem im Register passt. Beide Einträge stammen dann von verschiedenen Personen, und niemand gleicht sie ab.
60 Prozent und Veräußerungsform: zwei Angaben vor dem Start
Wirkleistungsbegrenzung. Neuanlagen ab dem 25. Februar 2025 bis 100 kW, die nicht direkt vermarktet werden, begrenzen ihre Einspeisung auf 60 % der installierten Leistung. Die NGN schreibt diese Vorgabe bei neuen Anfragen in die Anschlusszusage. Für Anlagen ab 7 kW entfällt sie laut NGN, sobald ein intelligentes Messsystem mit Steuerungstechnik verbaut ist. Den Hintergrund erklärt der Beitrag zum Solarspitzengesetz.
Veräußerungsform. Anlagen bis 100 kW mit Inbetriebnahme nach dem 15.05.2024 müssen der NGN vor Inbetriebnahme mitteilen, wie sie ihren Strom veräußern. Ohne diese Meldung ordnet die NGN die Anlage laut eigener Darstellung der unentgeltlichen Abnahme zu und zahlt keine Einspeisevergütung. Ein Wechsel geht danach nur mit einer Vorankündigungsfrist von einem Kalendermonat.
Fristen: was die NGN einhalten muss und was Sie einhalten müssen
Die NGN. Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG. Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden.
Sie. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Fehlt sie, sieht § 52 EEG eine Zahlung von 10 € je kW installierter Leistung und Kalendermonat vor. Nach der Registrierung sinkt sie rückwirkend auf 2 €. Bis zur Registrierung zahlt die NGN außerdem keine EEG-Vergütung aus. Danach jedes Jahr: Zählerstand zum 31. Dezember ablesen und bis 28. Februar melden, sonst setzt die NGN die Zahlungen aus. Mit intelligentem Messsystem entfällt das, die Werte kommen automatisch.
Balkonkraftwerke. Steckerfertige Anlagen registrieren Sie im Marktstammdatenregister. Danach schicken Sie der NGN die SEE-Registrierungsnummer und Ihre Stromzählernummer an einspeisung@ngn-mbh.de. Fehlt ein Zweirichtungszähler, veranlasst die NGN laut eigener Angabe kostenlos den Wechsel. Haben Sie einen anderen Messstellenbetreiber beauftragt, können dafür Kosten entstehen.
Vergütung bei der NGN: kein Einspeisevertrag, separate Abrechnung
Die NGN rechnet die Einspeisung im Gutschriftsverfahren ab, getrennt von Ihrer Stromrechnung. Abrechnungszeitraum ist immer das Kalenderjahr. Bezug und Einspeisung werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Bis 100 kW gibt es in der Regel monatliche Abschläge. SEPA-Mandat und Steuerdaten gehen ausschließlich an abrechnung-einspeiser@ngn-mbh.de.
Einen Einspeisevertrag bietet die NGN nicht an, das EEG regelt die Rechte und Pflichten. Verlangt das Finanzamt einen Nachweis, empfiehlt die NGN Abschlagsplan und Jahresausgleichsgutschrift. Kommt nach der Inbetriebnahme kein Abschlag, lohnt der Blick auf die NGN-Checkliste: Inbetriebsetzungsauftrag, Inbetriebsetzungsprotokoll, Nachweis der Registrierung im Marktstammdatenregister, SEPA-Mandat. Fehlt einer der vier Punkte, steht die Zahlung. Wie die Auszahlung danach läuft, steht im Beitrag Einspeisevergütung: Auszahlung.
Bei Turn Solar läuft die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Bei der NGN heißt das vor allem: Anfrage vollständig, Inbetriebsetzungsauftrag nicht zu früh, Protokoll und Register deckungsgleich.
Quellen
- NGN: Anschlussanfrage bis Zahlung der Vergütung, abgerufen am 05. Oktober 2026
- NGN: Auftrag für die Inbetriebsetzung (Zählersetzung Strom), abgerufen am 05. Oktober 2026
- NGN: Meldepflichten für Anlagenbetreiber, abgerufen am 05. Oktober 2026
- NGN: Vergütung und Abrechnung für Stromeinspeisung, abgerufen am 05. Oktober 2026
- NGN: Aktuelles für Einspeisende (unentgeltliche Abnahme, Veräußerungsform), abgerufen am 05. Oktober 2026
- NGN: 60-Prozent-Regelung, abgerufen am 05. Oktober 2026
- NGN: Messkonzepte, abgerufen am 05. Oktober 2026
- NGN: Steckerfertige Eigenerzeugungsanlagen (Zuständigkeit Krefeld, Straelen, Wachtendonk), abgerufen am 05. Oktober 2026
- NGN: Checkliste der einzureichenden Unterlagen für die Eigenerzeugungsanlage (PDF), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 8 EEG 2023, Anschluss (Netzverträglichkeitsprüfung, Vereinfachung bis 30 kW), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 52 EEG 2023, Zahlungen bei Pflichtverstößen, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 5 MaStRV, Registrierungsfrist ein Monat nach Inbetriebnahme, abgerufen am 05. Oktober 2026
- VNBdigital: zuständiger Verteilnetzbetreiber für Krefeld, abgerufen am 02. Oktober 2026
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