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PV-Förderung Krefeld 2026: Töpfe leer, was bleibt

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20266 Min. Lesezeit

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Stand 5. Oktober 2026: Für eine PV-Anlage in Krefeld gibt es derzeit keinen städtischen Zuschuss. Die Stadt schreibt auf ihrer Programmseite: "Beide Förderprogramme, der Topf für allgemeine Förderung und der Topf für soziale Förderung, sind derzeit ausgeschöpft." Das Programm "Klimafreundliches Wohnen in Krefeld" förderte Dachanlagen mit 100 Euro pro kWp, Batteriespeicher mit 200 Euro pro kWh, Wallboxen und Balkon-PV. Weiter gelten die Bundesregeln: 0 Prozent Umsatzsteuer, Einspeisevergütung nach EEG, Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG und der KfW-Kredit 270. Hier steht, was Krefeld genau gezahlt hat, worauf Sie bei einer neuen Runde achten müssen und was ohne Stadtgeld bleibt.

Ausgeschöpft am Starttag: der Stand in Krefeld

Die letzte Runde startete laut Pressemitteilung der Stadt am Mittwoch, 4. Dezember 2024. Am selben Tag war das Geld vergeben. Auf der Programmseite heißt es, das Budget der allgemeinen Förderung sei "am 04.12.2024 bereits nach kurzer Zeit vollständig ausgeschöpft". Das Online-Antragsformular ist seitdem gesperrt. Die Seite trägt das Datum 25. März 2026, der Hinweis steht dort weiterhin.

Ob es wieder Geld gibt, zeigt laut Stadt eine Ampel auf der Programmseite. Neue Mittel kündigt der Klimastab zusätzlich in der Presse an. Einen Termin für eine neue Runde nennt die Stadt nicht.

Was das Programm gefördert hat: Dach, Speicher, Wallbox, Balkon

Krefelds Förderung war nicht auf Balkonkraftwerke beschränkt. Die Beträge laut Programmseite und Pressemitteilung der Stadt:

  • Photovoltaik auf dem Dach: 100 Euro pro kWp, höchstens 1.000 Euro pro Anlage. Der Richtlinienentwurf 2025 nennt dafür die Neuinstallation von Anlagen bis 30 kWp.
  • Batteriespeicher: 200 Euro je kWh Kapazität, höchstens 2.000 Euro, als eigene Maßnahme oder zusammen mit einer neuen PV-Anlage.
  • Wallbox: bis zu 500 Euro, höchstens 50 Prozent der Kosten.
  • Balkon-PV: 400 Euro pro Anlage, höchstens 50 Prozent der Kosten, laut Richtlinienentwurf 2025 eine Anlage pro Haushalt.
  • Gründach plus PV auf derselben Fläche: 1.000 Euro zusätzlich, begründet mit der erwarteten Leistungssteigerung der Module über der Begrünung.

Für alle Maßnahmen gilt laut Stadt: Die Förderung darf insgesamt 50 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten. Der Richtlinienentwurf 2025 nennt zusätzlich höchstens 6.000 Euro pro Antragsteller und Jahr. Wärmepumpen sind laut Stadt nicht mehr Teil der Richtlinie.

Rechenbeispiel: was eine Dachanlage mit Speicher gebracht hätte

Eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten: 10 kWp auf dem Dach und ein Speicher mit 10 kWh. Die PV-Anlage hätte 10 mal 100 Euro, also die vollen 1.000 Euro gebracht. Für den Speicher wären 10 mal 200 Euro fällig gewesen, ebenfalls der Höchstbetrag von 2.000 Euro. Zusammen 3.000 Euro, sofern die 50-Prozent-Grenze der Kosten nicht greift.

Wer mehr als 10 kWp oder 10 kWh plant, bekommt nicht mehr: Beide Bausteine sind bei dieser Größe ausgereizt. Bei der aktuellen Lage ist das Rechenbeispiel allerdings ein Blick zurück. Eine Planung sollte heute ohne diese 3.000 Euro aufgehen.

Speicher-Förderung nur mit Ökostrom-Nachweis

Eine Krefelder Besonderheit betrifft Speicher und Wallbox. Laut Programmseite muss "für eine Förderung von Batteriespeichern oder Wallboxen bei Antragstellung ein Nachweis über den Erhalt von Ökostrom erbracht werden". Das geht über eine Stromrechnung mit Ökostromtarif oder über das Inbetriebsetzungsprotokoll einer eigenen PV-Anlage. Der Nachweis muss also schon beim Antrag vorliegen, nicht erst bei der Auszahlung. Die Pressemitteilung spricht vom "100-prozentigen Bezug von Ökostrom".

Speicher zu Balkon-PV fördert die Stadt laut Programmseite nicht. Der Richtlinienentwurf 2025 sieht sie dagegen vor. Maßgeblich für eine neue Runde ist, was die Stadt dann veröffentlicht. Ob sich ein Speicher für Ihren Verbrauch auch ohne Zuschuss rechnet, zeigt der Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher?.

Die Reihenfolge: Angebot, Fördernummer, dann Auftrag

Wer bei einer neuen Runde dabei sein will, muss die Reihenfolge kennen. Laut Stadt darf die Beauftragung "erst nach erteilter Zusage zur Förderfähigkeit erfolgen". Wer vorher beauftragt, verliert die Förderung. Einen vorzeitigen Beginn auf schriftlichen Antrag im Ausnahmefall sieht der Richtlinienentwurf 2025 vor.

Der Ablauf in drei Schritten, mit zwei Anträgen:

  1. Förderantrag online mit dem Angebot eines Fachunternehmens und gegebenenfalls einer Vollmacht. Die Stadt prüft in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge.
  2. Zusage zur Förderfähigkeit mit Fördernummer. Erst jetzt wird beauftragt.
  3. Auszahlungsantrag nach Abschluss der Maßnahme, per E-Mail oder Post. Für die Dachanlage verlangt der Richtlinienentwurf 2025 die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Installation und Inbetriebnahme durch ein Fachunternehmen, also das Inbetriebsetzungsprotokoll für den Netzbetreiber.

Die Abruffrist beträgt laut Stadt 18 Monate ab Zusage. Eigenbau wird nicht gefördert, mit Ausnahme von Balkon-PV und selbst aufbaubaren Gründächern.

Unsere Einschätzung: In Krefeld war das Geld am ersten Tag weg. Wer bei einer neuen Runde eine Chance haben will, braucht das Angebot schon fertig, bevor die Ampel umspringt. Wer dagegen sein ganzes Projekt auf eine Runde ohne Termin verschiebt, wartet auf höchstens 3.000 Euro, die nach der letzten Erfahrung schnell vergeben sein können.

Balkon-PV und die soziale Förderung

Für Balkonkraftwerke waren auch Mieter antragsberechtigt, ohne Einverständniserklärung des Eigentümers. Ein Fachbetrieb war für die Installation nicht nötig. Haushalte mit Leistungen nach SGB II oder SGB XII bekamen laut Pressemitteilung der Stadt 75 Prozent der Kosten bis maximal 600 Euro, mit Stromspar-Check der Caritas 100 Prozent bis 600 Euro. Auch dieser soziale Topf ist laut Stadt derzeit ausgeschöpft.

Rechtlich gilt unabhängig davon: Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden.

Was in Krefeld ohne Stadtgeld weiter gilt

Vier Bausteine hängen nicht am städtischen Budget:

  1. 0 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt.
  2. Einspeisevergütung nach EEG: Bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gibt es laut Bundesnetzagentur 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, 6,66 Cent für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW. Volleinspeiser bis 10 kW erhalten 12,22 Cent. Gezahlt wird nach § 25 EEG für 20 Jahre ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres.
  3. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen aus Anlagen auf, an oder in Gebäuden bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem, sind einkommensteuerfrei.
  4. KfW-Kredit 270: Privatpersonen können ihn nutzen, wenn sie "zumindest einen Teil des erzeugten Stroms" einspeisen. Die KfW nennt Batteriespeicher ausdrücklich als Fördergegenstand. Beantragt wird bei der Bank, bevor ein bindender Vertrag geschlossen ist.

Laut Richtlinienentwurf 2025 können Kreditprogramme und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten mit dem Zuschuss kombiniert werden. Details stehen in den Ratgebern Einspeisevergütung 2026 und Photovoltaik-Förderung NRW.

Anmeldung bei der NGN in Krefeld

Mit oder ohne Förderung braucht jede Anlage die Anmeldung beim Netzbetreiber. In Krefeld ist das laut VNBdigital die NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH. Anschlussanfrage im Kundenportal, Inbetriebsetzungsauftrag und Zählersetzung erklärt der Ratgeber NGN Krefeld: PV-Anlage anmelden. Ertragsdaten für die Stadt finden Sie auf der Seite Photovoltaik in Krefeld.

Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

Bei Turn Solar laufen Planung, Koordination und Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Krefeld hat gezeigt, wie schnell ein Fördertopf leer sein kann. Die Bundesregeln dagegen gelten für jede Anlage, unabhängig vom Antragstag.

Quellen

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