← Zurück zum Blog

PV-Förderung Bochum 2026: Programm beendet, was bleibt

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Ihr persönliches Festpreis-Angebot

Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.

Schritt 1 von 8 · Kostenlos und unverbindlich

Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?

Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße

Dauert etwa 2 Minuten

Stand 5. Oktober 2026: Die Stadt Bochum hat keine offene Photovoltaik-Förderung. Ihr letztes Programm wurde laut Stadt am 18. Juni 2026 per Ratsbeschluss "vorzeitig für beendet erklärt". Wichtig für Hausbesitzer: Dieses Programm förderte ausschließlich Balkonkraftwerke mit bis zu 500 Euro, keine Dachanlagen und keine Speicher. Wer in Bochum eine PV-Anlage aufs Dach bringen will, rechnet 2026 also mit den Bundesregeln: 0 Prozent Umsatzsteuer, Einspeisevergütung nach EEG, Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG und dem KfW-Kredit 270. Dieser Ratgeber zeigt, was das Ende des Programms für bewilligte Anträge heißt und welche Fristen jetzt noch laufen.

Was die Stadt Bochum am 18. Juni 2026 beschlossen hat

Auf der Förderseite der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit steht der Hinweis wörtlich: "Auf Beschluss des Rates der Stadt Bochum wurde das Förderprogramm am 18. Juni 2026 vorzeitig für beendet erklärt." Der Rat hat zugleich entschieden, dass für bis dahin nicht bewilligte Anträge "keine weiteren Zuwendungsbescheide mehr erteilt werden".

Das ist härter als ein Antragsstopp. Betroffen sind auch Anträge, die schon eingereicht waren, aber bis zu diesem Tag keinen positiven Bescheid hatten. Weiter bearbeitet werden nur Zuwendungsbescheide im laufenden Verfahren.

Ein Detail, das verwirrt: Weiter unten auf derselben Seite spricht ein älterer FAQ-Block noch von einer "Pause" und einer möglichen Wiedereröffnung. Maßgeblich ist der Hinweis zum Ratsbeschluss ganz oben. Ein neues Programm hat die Stadt bis heute nicht angekündigt.

Gefördert wurden nur Balkonkraftwerke

Die Richtlinie trägt einen weiten Titel, "Sonderförderung von Photovoltaik-Anlagen", der Inhalt ist eng. Förderfähig waren laut § 2 "ausschließlich steckerfertige PV-Anlagen" mit höchstens 800 W Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung. Die Eckdaten:

  • Zuschuss: entsprechend dem Kaufpreis bis zu 500 Euro, als Festbetrag
  • Budget: laut Richtlinie insgesamt 100.000 Euro, ausgewiesen für das Haushaltsjahr 2025
  • Vorrang: Haushalte mit geringem Einkommen, etwa mit Bochum-Pass, Wohngeld oder Bürgergeld
  • Pflicht vorab: Teilnahme an einem Online-Vortrag der Verbraucherzentrale NRW, die Bescheinigung gehörte zum Antrag
  • Eine Anlage je Antragsteller und Haushalt, Eigenleistung bei der Montage nicht förderfähig

Gestartet war das Programm am 31. Dezember 2025. Nach knapp sechs Monaten war es vorbei.

Bewilligt: diese zwei Fristen dürfen Sie nicht verpassen

Wer bis zum 18. Juni einen positiven Bescheid hatte, bekommt das Geld weiterhin, aber nur innerhalb enger Fristen. Die Richtlinie nennt zwei Daten:

  1. 15. November 2026: Bis dahin muss die Installation durchgeführt sein.
  2. 1. Dezember 2026: Vor diesem Tag müssen alle Nachweise online über den städtischen Antragservice vorliegen. Die Richtlinie formuliert das an zwei Stellen unterschiedlich, reichen Sie deshalb sicherheitshalber bis 30. November ein.

Zum Verwendungsnachweis gehören Rechnung und Zahlungsbeleg, ein Nachweis zur Produktsicherheit (etwa CE-Kennzeichnung, Erklärung zur Netzanschlussnorm 4105 oder DGS-Sicherheitsstandard) und ein Foto des montierten Geräts. Die Auszahlung kommt laut Stadt erst nach Installation, Inbetriebnahme und Prüfung der Unterlagen.

Noch eine Bindung, die oft übersehen wird: Wird die Anlage innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung demontiert oder stillgelegt, kann die Stadt den Zuschuss zurückfordern, verzinst mit 5 Prozent über dem Basiszinssatz.

Dachanlage in Bochum: die letzte Förderung liegt drei Jahre zurück

Wer nach "Photovoltaik Förderung Bochum" sucht, findet oft noch die Zahl 2.250 Euro. Sie stammt aus einer Sonderaktion von 2023. Damals gab es laut Pressemeldung der Stadt "500 Euro für die erste installierte kWp und für jede weitere kWp gibt es 250 Euro dazu", höchstens 2.250 Euro. Die Inbetriebnahme musste bis zum 30. September 2024 erfolgen.

Dieses Programm ist abgeschlossen. Das Programm 2026 hat Dachanlagen nicht mehr berücksichtigt. Ein typisches Szenario: Jemand plant mit dem alten Bochumer Dachzuschuss im Kopf, holt Angebote ein und stellt erst beim Antrag fest, dass es ihn nicht mehr gibt. Rechnen Sie Ihr Projekt deshalb von vornherein ohne städtisches Geld.

Ob und wie das Land NRW private Dachanlagen fördert, also den Stand von progres.nrw und das Darlehen der NRW.BANK, fasst der Ratgeber Photovoltaik-Förderung NRW zusammen.

Stromspeicher: auch 2026 nicht gefördert

Die Frage nach einer Speicherförderung beantwortet die Richtlinie in einem Satz: "Speicher und andere Zusatzkomponenten sind nicht förderfähig." Das galt schon für Balkonkraftwerke, für Heimspeicher an Dachanlagen gab es 2026 gar kein Programm.

Zwei Bausteine helfen trotzdem. Der Nullsteuersatz gilt laut § 12 Abs. 3 UStG ausdrücklich auch für Speicher, "die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern". Und der KfW-Kredit 270 nennt Batteriespeicher als Fördergegenstand. Ob sich ein Speicher bei Ihrem Verbrauch lohnt, zeigt der Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher?.

Was in Bochum ohne städtisches Programm gilt

Vier Bausteine sind vom Ende des Bochumer Programms nicht berührt:

  1. 0 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt.
  2. Einspeisevergütung nach EEG: Bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gibt es laut Bundesnetzagentur 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, 6,66 Cent für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW. Volleinspeiser bis 10 kW erhalten 12,22 Cent. Gezahlt wird nach § 25 EEG für 20 Jahre ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres.
  3. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen aus Anlagen auf, an oder in Gebäuden bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem, sind einkommensteuerfrei.
  4. KfW-Kredit 270: Privatpersonen können ihn nutzen, wenn sie "zumindest einen Teil des erzeugten Stroms" einspeisen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.

Beim KfW-Kredit gilt: erst Antrag, dann Vertrag. Die KfW verlangt den Antrag bei der Bank, "bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag eingehen, zum Beispiel einen Kaufvertrag". Details zu den Sätzen stehen im Ratgeber Einspeisevergütung 2026.

Rechenbeispiel: die 500 Euro im Verhältnis

Eine einfache Rechnung mit angenommenen Werten: Eine 10-kWp-Anlage in Teileinspeisung speist im Jahr 4.000 kWh ein. Bei 7,70 Cent pro kWh sind das 308 Euro im Jahr. Die Einspeisevergütung eines einzigen Jahres liegt damit schon in der Größenordnung des gesamten Bochumer Balkonkraftwerk-Zuschusses.

Unsere Einschätzung: Das Bochumer Programm war für Mieter und Haushalte mit kleinem Budget gedacht, und dafür war es sinnvoll. Für die Dachanlage war es nie die Rechengrundlage. Wer jetzt auf ein Nachfolgeprogramm wartet, wartet auf etwas, das die Stadt weder angekündigt noch beziffert hat. Die genannten Vergütungssätze gelten dagegen nur für Inbetriebnahmen bis Ende 2026. Die lokalen Ertragsdaten für Ihr Dach finden Sie auf unserer Seite zu Photovoltaik in Bochum.

Anmeldung in Bochum: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister

Ob Balkonkraftwerk oder Dachanlage, jede Anlage muss ins Marktstammdatenregister. Die Registrierung muss nach § 5 Abs. 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden.

Eine Dachanlage braucht zusätzlich die Anmeldung beim Netzbetreiber, in Bochum ist das die Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Den Ablauf dort erklärt der Ratgeber Stadtwerke Bochum Netz: PV-Anlage anmelden. Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden.

Bei Turn Solar laufen Planung, Koordination und die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Für eine Bochumer Dachanlage ändert das Ende des Programms an der Rechnung wenig: Sie stand schon 2026 auf den Bundesregeln, und die laufen weiter.

Quellen

Ihr persönliches Festpreis-Angebot

Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.

Schritt 1 von 8 · Kostenlos und unverbindlich

Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?

Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße

Dauert etwa 2 Minuten

Kostenlose Beratung, vor Ort in NRW

Wir prüfen Ihr Dach, rechnen den Ertrag und nennen Ihnen einen Festpreis. Unverbindlich.

Beratungstermin buchen