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Photovoltaik Förderung NRW 2026: Was es noch gibt

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20266 Min. Lesezeit

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Einen Landeszuschuss für die private PV-Dachanlage gibt es in NRW im Oktober 2026 nicht. Das Landesprogramm progres.nrw läuft zwar wieder, seine Photovoltaik-Module richten sich aber an Kommunen, Fassaden, Parkplätze und Mehrparteienhäuser, und genau diese Module sind derzeit ausgesetzt. Was bleibt, sind Darlehen von NRW.BANK und KfW, die Einspeisevergütung, 0 % Umsatzsteuer auf Anlage und Speicher am Wohnhaus und die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. Bei den Städten sieht es ähnlich aus: Von den elf NRW-Städten, deren Förderstand wir mit Quelle führen, hat laut den Stadtseiten keine ein offenes Programm für Dachanlagen.

Dieser Ratgeber trennt sauber, was heute offen ist und was beendet oder pausiert ist, jeweils mit Datum und Quelle.

progres.nrw: offen, aber nicht für Ihr Dach

progres.nrw ist das Förderprogramm des Landes für Klimaschutz und Energiewende, die Bezirksregierung Arnsberg bewilligt es landesweit. Grundlage ist die Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 20. August 2026. Sie tritt laut Richtlinie mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

Die Richtlinie enthält diese PV-Bausteine. Keiner davon ist eine Förderung der privaten Dachanlage auf dem Einfamilienhaus:

  • Freiflächen-, Floating- und Agri-PV, die nicht über das EEG gefördert werden
  • PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
  • Fassaden-PV mit maximal 350 Euro je kWp, höchstens 50.000 Euro
  • Carports mit PV-Dach über Parkplätzen mit mehr als zehn Stellplätzen an Nicht-Wohngebäuden
  • Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern vor einer neuen PV-Anlage über 30 kWp, maximal 45 % bis 20.000 Euro

Für alle diese PV-Module, auch für Freiflächen-, Floating- und Agri-PV, schreibt die Bezirksregierung Arnsberg auf den jeweiligen Programmseiten derzeit, die Förderung „kann derzeit nicht weitergeführt werden“, die Antragstellung ist ausgesetzt (Stand 5. Oktober 2026). Einen Termin für die Wiederaufnahme nennt sie nicht.

Was bei progres.nrw beendet oder pausiert ist

Ein kurzer Blick zurück erklärt, warum viele noch von einer NRW-Speicherförderung sprechen:

  • Früher: progres.nrw hat Batteriespeicher in Kombination mit Photovoltaik bezuschusst. Laut Landesregierung flossen allein von Januar bis August 2021 rund 22 Millionen Euro in diesen Baustein. In der aktuellen Richtlinie gibt es keinen Speicherzuschuss für Privathaushalte mehr.
  • 10. Dezember 2025: Förderpause in progres.nrw Klimaschutztechnik. Ab diesem Tag konnten keine neuen Anträge gestellt werden.
  • 17. Februar 2026: Ende der Förderpause, Anträge sind laut Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich.
  • 20. August 2026: neue Fassung der Richtlinie, die die Fassung vom 30. Januar 2026 ersetzt.

Unsere Einschätzung: Wer mit dem Kauf auf einen Landeszuschuss für Dach oder Speicher wartet, wartet auf einen Baustein, der in der geltenden Richtlinie nicht vorkommt.

NRW.BANK.Gebäudesanierung: das offene Landesdarlehen

Offen ist auf Landesebene ein Kredit. NRW.BANK.Gebäudesanierung richtet sich an Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum in NRW modernisieren. Unter den förderfähigen Maßnahmen nennt die NRW.BANK ausdrücklich „Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen“ und Batteriespeicher für PV-Strom.

Die Eckdaten laut NRW.BANK:

  • Darlehen von 2.500 bis 150.000 Euro
  • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Laufzeiten von 10 bis 35 Jahren als Annuitätendarlehen mit einem tilgungsfreien Jahr, oder 10 bis 20 Jahre endfällig
  • Antrag über eine Hausbank Ihrer Wahl, und zwar vor Beginn des Vorhabens

Den tagesaktuellen Zins veröffentlicht die NRW.BANK in ihrer Konditionenübersicht. Er schwankt, deshalb nennen wir hier keinen Wert. Für den PV-Anteil des Darlehens gilt die Förderung als De-minimis-Beihilfe, Batteriespeicher sind davon ausgenommen.

KfW 270: der Förderkredit des Bundes

Der Bundeskredit gilt in NRW genauso wie überall. KfW 270 Erneuerbare Energien Standard finanziert PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen sowie Speicher.

Privatpersonen sind laut KfW antragsberechtigt, wenn sie zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen. Ein Einspeisevertrag ist nicht erforderlich. Der Kredit deckt bis zu 100 % der Investitionskosten, einen Mindestbetrag gibt es nicht. Auch hier gilt: Antrag bei der Hausbank, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Bei einer Frage ist die KfW selbst deutlich: Für einen Zuschuss zur PV-Anlage verweist sie auf das Landesförderinstitut und die eigene Kommune. In NRW führt dieser Weg im Moment zu einem Darlehen, nicht zu einem Zuschuss.

Einspeisevergütung: der feste Betrag pro Kilowattstunde

Die Einspeisevergütung nach EEG ist kein Antragsprogramm, sie steht jeder angemeldeten Anlage zu. Laut Bundesnetzagentur gelten für Anlagen auf Gebäuden bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026:

  • bis 10 kW: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung
  • Leistungsanteil über 10 bis 40 kW: 6,66 ct/kWh bei Teileinspeisung, 10,24 ct/kWh bei Volleinspeisung

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das EEG 2023 bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar ist und eine Nachfolgeregelung in der parlamentarischen Beratung ist. Was das für Anlagen ab 2027 heißt, ordnen wir im Beitrag zur Einspeisevergütung 2026 ein.

Steuern: 0 % Umsatzsteuer und keine Einkommensteuer

Der größte Hebel für eine Einfamilienhaus-Anlage ist kein Förderprogramm, sondern das Steuerrecht.

Umsatzsteuer. Nach § 12 Abs. 3 UStG gilt 0 % auf die Lieferung von Solarmodulen, der für den Betrieb wesentlichen Komponenten und von Speichern, dazu auf deren Installation. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt.

Einkommensteuer. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen auf, an oder in Gebäuden steuerfrei, wenn die Bruttoleistung bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem beträgt.

Beides gilt automatisch, ohne Antrag und ohne Budget, das ausgeschöpft sein könnte. Details stehen in unserem Ratgeber zur Steuer bei Photovoltaik 2026.

Städtische Förderung in NRW: der Stand in elf Städten

Kommunale Programme ändern sich am schnellsten. Den Stand pflegen wir pro Stadt mit Quelle, die Angaben unten stammen von den Stadtseiten, abgerufen am 1. und 2. Oktober 2026:

  • Köln: Das Programm „Photovoltaik, klimafreundliches Wohnen in Köln“ hat sein Budget für Neuanträge 2026 ausgeschöpft. Details im Beitrag PV-Förderung Köln.
  • Düsseldorf: „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ nimmt derzeit keine neuen Anträge an, einen Termin für den Neustart nennt die Stadt nicht. Mehr unter PV-Förderung Düsseldorf.
  • Essen: Förderprogramm für Photovoltaik zum 3. Juli 2025 gestoppt.
  • Bochum: PV-Förderung am 18. Juni 2026 vorzeitig beendet.
  • Wuppertal: „Energieeffizientes Zuhause“ beendet, eine Fortsetzung ist nicht geplant.
  • Leverkusen: Förderprogramm für neue PV-Anlagen im Dezember 2024 aufgehoben.
  • Krefeld, Oberhausen, Solingen: städtische Fördertöpfe ausgeschöpft.
  • Mülheim an der Ruhr: kein eigenes Förderprogramm für Photovoltaik.
  • Gelsenkirchen: nur Steckersolargeräte bis 800 Watt, 100 Euro pro Anlage, befristet bis 13. Dezember 2026. Dachanlagen und Speicher sind nicht enthalten.

Für Dortmund und Duisburg haben wir eigene Beiträge: PV-Förderung Dortmund und PV-Förderung Duisburg. Ertragsdaten und den zuständigen Netzbetreiber je Stadt finden Sie zum Beispiel auf den Seiten für Photovoltaik in Köln und Photovoltaik in Düsseldorf.

Die Regel, die für jedes Programm gilt: erst Antrag, dann Vertrag

NRW.BANK, KfW und progres.nrw verlangen dasselbe: Der Antrag kommt vor dem Vorhaben. Bei progres.nrw gilt nach Nummer 4.2 der Förderrichtlinie „jede verbindliche Bestellung und jeder Vertrag über den Kauf oder die Installation“ als Maßnahmenbeginn.

Ein typisches Szenario: Das Angebot ist unterschrieben, danach fällt der Blick auf das Förderdarlehen. Dann ist es für dieses Vorhaben zu spät. Wer finanzieren will, spricht zuerst mit der Hausbank und unterschreibt danach.

Was wir aus der Praxis mitnehmen

Die Förderlandschaft in NRW hat sich 2025 und 2026 deutlich verschoben. Zuschüsse von Land und Städten sind für die private Dachanlage fast vollständig weggefallen. Geblieben sind die Regeln, die nicht an ein Budget gebunden sind: 0 % Umsatzsteuer, die Steuerfreiheit der Einnahmen und die Einspeisevergütung.

Aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW sehen wir: Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage hängt heute an der richtigen Größe, am Eigenverbrauch und an einem sauber geplanten Netzanschluss, nicht an einem Zuschuss. Bei Turn Solar läuft die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit. Ob sich die Rechnung für Ihr Dach trägt, zeigt unser Ratgeber Lohnt sich Photovoltaik.

Quellen

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