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PV-Förderung Dortmund 2026: Antragsstopp seit Juni

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20267 Min. Lesezeit

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Stand 5. Oktober 2026: Die Stadt Dortmund nimmt für ihre Photovoltaik-Förderung keine neuen Anträge an. Das Programm für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde nach Angabe der Stadt "mit Wirkung zum 05.06.2026 vorläufig gestoppt", der Fördermittelrahmen ist voraussichtlich ausgeschöpft. Gefördert wurden neue Anlagen ab 5 kWp mit pauschal 1.000 Euro, Speicher gar nicht. Was in Dortmund weiter gilt, sind die Bundesregeln: 0 Prozent Umsatzsteuer, Einspeisevergütung nach EEG, Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG und der KfW-Kredit 270. Dieser Ratgeber zeigt den Stand des städtischen Programms, was er für bereits gestellte Anträge bedeutet und wie viel die übrigen Bausteine bringen.

Der aktuelle Stand: Antragsstopp seit dem 5. Juni 2026

Auf der Serviceseite der Stadt steht der Hinweis wörtlich: "Aufgrund der hohen Anzahl eingegangener Anträge wurde das Förderprogramm mit Wirkung zum 05.06.2026 vorläufig gestoppt." Neue Anträge können "bis auf Weiteres nicht berücksichtigt werden". Im Online-Portal ist die Antragstellung entsprechend nicht mehr möglich.

Ganz geschlossen ist die Tür nicht. Sollte nach der Prüfung aller Anträge noch Geld übrig sein, gibt die Stadt das laut eigener Aussage "über eine Pressemitteilung sowie auf der Internetseite der Stadt Dortmund bekannt". Ein Datum dafür nennt sie nicht.

Der Stopp im Juni war nicht die erste Pause. Im Februar 2026 meldete die Stadt, die Annahme neuer Anträge sei nach über 200 Anträgen "Ende des vergangenen Jahres vorübergehend pausiert" worden und laufe wieder an. Wegen einer Haushaltssperre konnte sie zu diesem Zeitpunkt allerdings noch keine Bewilligungen erteilen.

Was das Dortmunder Programm gefördert hat

Förderrichtlinie (Fassung vom 23.06.2025) und FAQ der Stadt sind knapp und klar:

  • Zuschuss: pauschal 1.000 Euro, unabhängig von der Anlagengröße
  • Mindestgröße: neue Anlage ab 5 kWp Bruttoleistung, Erweiterungen bestehender Anlagen sind ausgeschlossen
  • Gebäude: Ein- und Zweifamilienhäuser im Dortmunder Stadtgebiet, ab drei Wohneinheiten nicht förderfähig
  • Einkommensgrenze: zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 75.000 Euro für Ledige, 150.000 Euro für zusammen Veranlagte
  • Kauf statt Miete: Pacht, Miete und Leasing der Anlage sind ausgeschlossen
  • Zweckbindung: 10 Jahre nach Anerkennung des Verwendungsnachweises

Mieter, Pächter und Erbbauberechtigte konnten den Antrag ebenfalls stellen, Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers. Ausgeschlossen waren Anlagen, die ein Bebauungsplan oder eine Baugenehmigung ohnehin vorschreibt.

Speicher: in Dortmund nie Teil der Förderung

Die Frage kommt oft, die Antwort der Stadt ist eindeutig. In den FAQ zum Programm heißt es: "Eine Speicherkomponente ist nicht notwendig und wird auch nicht gefördert." Wer in Dortmund einen Batteriespeicher plant, rechnet also ohnehin ohne städtischen Zuschuss.

Das macht den Speicher nicht unattraktiv. Der Nullsteuersatz gilt laut § 12 Abs. 3 UStG ausdrücklich auch für Speicher, "die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern". Und der KfW-Kredit 270 nennt Batteriespeicher als Fördergegenstand. Ob sich ein Speicher für Ihren Verbrauch rechnet, zeigt unser Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher?.

Antrag schon gestellt: diese Fristen laufen jetzt

Für alle, die vor dem 5. Juni einen Antrag gestellt haben, ist der Stopp keine Entwarnung. Die Richtlinie setzt eine harte Frist: Die Anlage muss "innerhalb von 12 Monaten nach der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides" umgesetzt und der Verwendungsnachweis eingereicht sein. Sonst wird der Bescheid automatisch unwirksam.

Die Stadt schickt keine Erinnerung. In den FAQ steht: "Sie müssen uns unaufgefordert die Unterlagen zukommen lassen." Verzögert sich die Lieferung, lässt sich online eine Fristverlängerung beantragen. Einzureichen sind:

  1. Fotodokumentation der abgeschlossenen Arbeiten
  2. Datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, von beiden Seiten unterschrieben, mit dem Datum von Installation und Netzanschluss
  3. Rechnung des ausführenden Fachunternehmens mit der installierten Leistung in kWp
  4. Zahlungsnachweis, etwa Kontoauszug oder Zahlungsbeleg

Unabhängig davon gilt die Pflicht aus § 5 MaStRV: Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

Vorzeitiger Beginn: die Dortmunder Besonderheit

Die Dortmunder Richtlinie erlaubte einen vorzeitigen Beginn. Nach Zugang des Antrags durfte der Auftrag "auf eigenes Risiko erteilt werden". Bewilligt wurde trotzdem erst nach Prüfung. Fiel die Prüfung negativ aus, trug der Antragsteller die Kosten voll.

Die rote Linie lag woanders. Als begonnen gilt die Maßnahme laut Stadt, "sobald Sie einen Auftrags- oder Liefervertrag abschließen". Wer vor dem Antrag unterschrieben hatte, bekam keine Förderung. Ein typisches Szenario: Das Angebot gefällt, der Vertrag wird am Wochenende unterschrieben, der Förderantrag soll am Montag folgen. Damit ist der Zuschuss weg, bevor der Antrag geschrieben ist.

Diese Reihenfolge gilt beim KfW-Kredit 270 genauso. Die KfW verlangt den Antrag bei der Bank, "bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag eingehen, zum Beispiel einen Kaufvertrag".

Was in Dortmund ohne städtisches Programm weiter gilt

Vier Bausteine sind vom Antragsstopp nicht betroffen:

  1. 0 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt.
  2. Einspeisevergütung nach EEG: Bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gibt es laut Bundesnetzagentur 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, 6,66 Cent für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW. Volleinspeiser bis 10 kW erhalten 12,22 Cent. Gezahlt wird nach § 25 EEG für 20 Jahre ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres. Die Bundesnetzagentur weist diese Sätze für Inbetriebnahmen bis 31. Dezember 2026 aus.
  3. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen aus Anlagen auf, an oder in Gebäuden bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem, sind einkommensteuerfrei.
  4. KfW-Kredit 270: Privatpersonen können ihn nutzen, wenn sie "zumindest einen Teil des erzeugten Stroms" einspeisen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, den Zinssatz legt die Bank nach Bonität fest.

Die Details zu Vergütungssätzen und Steuer stehen in den Ratgebern Einspeisevergütung 2026 und Photovoltaik und Steuer 2026. Welche Programme das Land NRW anbietet, fasst der Ratgeber Photovoltaik-Förderung NRW zusammen.

Rechenbeispiel: was die Einspeisevergütung bringt

Eine einfache Beispielrechnung mit angenommenen Werten: Eine 10-kWp-Anlage in Teileinspeisung speist im Jahr 4.000 kWh ins Netz ein. Bei 7,70 Cent pro kWh sind das 308 Euro im Jahr. Über 20 Jahre summiert sich das auf 6.160 Euro, bei gleicher Einspeisemenge.

Der wirtschaftlich größere Teil ist bei Teileinspeisung meist der Strom, den Sie selbst verbrauchen und nicht kaufen müssen. Wie hoch der in Dortmund ausfällt, hängt von Dach, Ausrichtung und Verbrauch ab. Die lokalen Ertragsdaten finden Sie auf unserer Seite zu Photovoltaik in Dortmund.

Unsere Einschätzung zum Antragsstopp: Wer sein Projekt wegen eines möglichen Nachschlags von 1.000 Euro auf unbestimmte Zeit verschiebt, setzt auf eine Ankündigung, für die es kein Datum gibt. Nullsteuersatz und Vergütung stehen dagegen im Gesetz, die genannten Vergütungssätze allerdings nur für Inbetriebnahmen bis Ende 2026. Wer warten will, wartet besser auf eine konkrete Pressemitteilung der Stadt als auf ein Gerücht.

Balkonkraftwerke und Vereine

Für Steckersolargeräte hatte Dortmund ein eigenes Programm, das laut Stadt am 29. November 2023 startete. In der aktuellen Übersicht der städtischen Förderprogramme ist es nicht aufgeführt. Ein laufendes Balkonkraftwerk-Programm der Stadt konnten wir auf dortmund.de nicht finden. Rechtlich gilt: Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden.

Für Vereine listet die Stadt weiterhin ein eigenes Programm für Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden. Die Bedingungen stehen in der Förderrichtlinie auf der Seite der Stadt.

Anmeldung beim Netzbetreiber in Dortmund

Unabhängig von jeder Förderung braucht jede Dachanlage die Anmeldung beim Netzbetreiber. In Dortmund ist das die Dortmunder Netz GmbH (DONETZ). Portal, Messkonzept, Vollmacht und das Formular zur Inbetriebsetzung erklärt der Ratgeber DONETZ: PV-Anlage anmelden.

Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden.

Bei Turn Solar laufen Planung, Koordination und die Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Der Dortmunder Zuschuss war ein netter Bonus. Das Fundament der Rechnung waren immer die Bundesregeln, und die hängen nicht am städtischen Fördertopf.

Quellen

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