Wichtige Sonderregelung für Förderanträge im Jahr 2024
Normalerweise ist das rechtzeitige Einreichen des Förderantrags eine zentrale Voraussetzung, da dieser immer vor Beginn der Baumaßnahmen beim Förderinstitut eingereicht werden muss.
Durch die Überführung des Heizungstausch-Programms vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur KfW hat sich dies jedoch geändert. Seit dem 27. Februar 2024 können selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern ihre Anträge bei der KfW stellen. Eigentümer von Zwei- und Mehrfamilienhäusern werden voraussichtlich ab Mai 2024 antragsberechtigt sein.
Eine besondere Regelung erlaubt es Ihnen, bereits jetzt mit den Arbeiten zu beginnen und den Auftrag zu erteilen. Ausnahmsweise sind Förderanträge bis zum 31. August 2024 auch nach Start der Baumaßnahme zulässig.