So setzt sich die Förderung für Wärmepumpen zusammen:
30 % Basisförderung: Die Basisförderung für Wärmepumpen steht jedem Antragsteller einer förderfähigen Anlage offen – darunter nicht nur selbstnutzende Hauseigentümer, sondern auch Vermieter und Contractoren.
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Hauseigentümer beim frühzeitigen Austausch Ihrer alten Heizung (bspw. Gas-, Öl- oder Biomasseheizung) gegen eine Wärmepumpe.
30 % Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis max. 40.000 Euro pro Jahr können diesen Bonus beantragen.
5 % Effizienz-Bonus: Gilt für alle Antragssteller beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel (bspw. Propan) ODER als Energiequelle Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme nutzt.
Die verschiedenen Förderkomponenten können zwar miteinander kombiniert werden, sind jedoch auf max. 70 Prozent Förderung gedeckelt. Die förderfähigen Investitionskosten pro Anlage betragen 30.000 Euro. Sie können also max. 21.000 Euro Förderung erhalten. Mehr zu Förderung Wärmepumpe.