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FoxESS AC-Wechselrichter: AC1 und AC3 für die Bestandsanlage

Turn Solar Team24. September 202612 Min. Lesezeit

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Die kurze Antwort vorweg: Ein FoxESS AC-Wechselrichter ist ein reiner Batteriewechselrichter ohne PV-Eingang. Er hängt auf der Wechselstromseite am Hausnetz und lädt den Speicher aus dem Überschuss, den die bestehende Anlage schon einspeist. FoxESS baut zwei davon: den AC1 einphasig von 3,0 bis 6,0 kW und den AC3 dreiphasig von 5,0 bis 10,0 kW. Damit lässt sich eine bestehende PV-Anlage um einen Speicher erweitern, ohne den vorhandenen Wechselrichter anzufassen. Genau dafür sind die beiden Geräte gebaut.

Was ein AC-Wechselrichter bei FoxESS ist

Der Unterschied zum Hybrid liegt in einer einzigen Zeile des Datenblatts. Beim H3 steht über den DC-Eingängen „nur für Hybrid", beim AC3 fehlen diese Eingänge komplett. Der AC3 hat keinen MPPT, keinen Stringanschluss und keine DC-Verkabelung vom Dach. Er hat einen Netzanschluss, einen Batterieanschluss und ein Messkonzept.

Das ist die ganze Idee. Der bestehende Wechselrichter bleibt, wo er ist, und macht weiter Solarstrom. Der AC-Wechselrichter kommt daneben und kümmert sich nur um die Batterie: Er lädt sie, wenn im Haus mehr Strom anfällt als verbraucht wird, und entlädt sie, wenn das Haus Strom braucht und die Sonne nicht liefert. Zwei getrennte Geräte, die zusammen wie ein Hybridsystem wirken.

FoxESS beschreibt das in der eigenen FAQ unter der Frage, wie ein Kunde seine Bestandsanlage mit netzgeführtem Wechselrichter mit Batterien erweitern kann. Die Antwort nennt zwei Wege: einen Hybridwechselrichter vom Typ H3 mit Batterien, inklusive zweitem SmartMeter, oder ein AC-System. Der AC-Weg ist der einzige, bei dem der vorhandene Wechselrichter unangetastet bleibt.

Wer neu baut, fährt mit einem Hybrid wie dem FoxESS H3 in der Regel direkter, weil der Speicher dann hinter demselben Gerät hängt. Der AC1 und der AC3 sind die Antwort für alle, die schon gebaut haben.

AC1 oder AC3: einphasig oder dreiphasig

Die Wahl zwischen den beiden ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage des Hausanschlusses.

Der AC1 ist einphasig und läuft auf 220, 230 oder 240 Volt. Er deckt fünf Leistungsklassen ab:

  • AC1-3.0-E-G2: 3.000 W Nennleistung, 6.000 VA maximale AC-Eingangsleistung
  • AC1-3.7-E-G2: 3.680 W, 7.680 VA
  • AC1-4.6-E-G2: 4.600 W, 9.200 VA
  • AC1-5.0-E-G2: 5.000 W, 10.000 VA
  • AC1-6.0-E-G2: 6.000 W, 12.000 VA

Der maximale AC-Eingangsstrom liegt je Phase zwischen 27,3 und 54,5 Ampere. Ein Wert, der beim AC-gekoppelten Gerät mehr Gewicht hat als beim Hybrid. Denn über diesen Eingang läuft der gesamte Hausstrom, nicht nur der Solarstrom. Die Batterie arbeitet mit 80 bis 480 Volt Gleichspannung und maximal 40 Ampere Lade- oder Entladestrom, die Kommunikation läuft über CAN. Der maximale Wirkungsgrad liegt bei 97,1 Prozent, der europäische zwischen 95,3 und 96,3 Prozent.

Der AC3 ist dreiphasig, arbeitet mit 3L/N/PE 400/230 Volt und deckt vier Klassen ab:

  • AC3-5.0-E: 5.000 W Nennleistung, 10.000 VA maximale AC-Eingangsleistung
  • AC3-6.0-E: 6.000 W, 12.000 VA
  • AC3-8.0-E: 8.000 W, 16.000 VA
  • AC3-10.0-E: 10.000 W, 16.000 VA

Der maximale AC-Eingangsstrom pro Phase liegt hier bei 15,2 bis 24,2 Ampere, der maximale Ausgangsstrom pro Phase bei 8,0 bis 16,0 Ampere. Die Batterie arbeitet mit 180 bis 600 Volt, wobei die minimale Betriebsspannung bei 150 Volt liegt. Der maximale Lade- und Entladestrom beträgt 26 Ampere. Wirkungsgrad: 97,8 bis 98,0 Prozent maximal, 97,2 bis 97,3 Prozent europäisch. Beide Geräte sind nach IP65 klassifiziert und für die Wandmontage im Außenbereich gebaut, der AC1 mit 22 Kilogramm und 434 × 418 × 185 Millimetern, der AC3 mit 28 Kilogramm und 449 × 519 × 198 Millimetern. FoxESS gibt auf den AC3 zehn Jahre Garantie.

Ein Detail, das in Angeboten gern untergeht: Die AC3-Reihe endet bei 10 kW. Die 12-kW-Klasse gibt es nur als Hybrid H3-12.0-E. Wer 12 kW AC-Leistung braucht, braucht zwei Geräte oder eine andere Lösung.

Wann AC-Kopplung die richtige Wahl ist und wann nicht

Der Vorwurf gegen die AC-Kopplung lautet: schlechterer Wirkungsgrad, weil der Strom zweimal gewandelt wird. Das stimmt und ist trotzdem kein Grund, den Hybrid zur Standardantwort auf jede Bestandsanlage zu machen.

Die Rechnung ist nämlich eine andere. Der Wirkungsgradvorteil der DC-Kopplung entsteht nur, wenn ohnehin ein neuer Wechselrichter eingebaut wird. Beim Hybrid übernimmt ein Gerät beide Funktionen. Steht der alte Wechselrichter aber noch, wird er beim DC-Weg zum Elektroschrott: Er wird ausgetauscht, nicht ergänzt. Wer DC nachrüsten will, tauscht das Gerät und verliert die Zeit, die es noch gelaufen wäre.

Unsere Haltung dazu: In der Bestandsanlage ist die AC-Kopplung meistens die sachlich richtige Entscheidung, nicht die zweitbeste. Sie kostet ein paar Prozentpunkte Wirkungsgrad im laufenden Betrieb und spart ein komplettes Gerät. Wer eine funktionierende Anlage aus 2019 hat, für die er heute noch eine Vergütung nach damaligem Satz bekommt, hat wenig Grund, deren Wechselrichter vorzeitig zu ersetzen.

Zwei Grenzen gehören dazu. Erstens: Wenn der bestehende Wechselrichter absehbar am Ende ist, dreht sich die Rechnung um. Dann ist der Hybrid der günstigere Weg, weil nur einmal Hardware bezahlt wird. Zweitens: Wenn im Haus kein Platz im Zählerschrank ist, hilft auch die schönste AC-Kopplung nicht weiter. Der Zählerschrank muss den zweiten Wechselrichter samt Mess- und Schutzeinrichtungen aufnehmen. Die grundsätzliche Entscheidung zwischen beiden Wegen steht ausführlicher im Ratgeber zum Speicher nachrüsten.

Welche Batterien an AC1 und AC3 passen

Hier liegt der Teil, den die meisten Anleitungen weglassen. FoxESS führt eine eigene Konfigurationsrichtlinie, die festhält, welche Batteriemodelle in welcher Stückzahl an welchem Wechselrichter betrieben werden dürfen. Für den AC1 und den AC3 gilt:

  • EP5, EP6, EK5, EK6: ein bis vier Einheiten
  • EP11, EP12, EK11, EK12: ein bis vier Einheiten
  • EQ4800: am AC1 ein Master mit ein bis acht Slaves, am AC3 ein Master mit zwei bis acht Slaves
  • HV2600 und HV25: zwei bis sieben Module am AC1, drei bis acht Module am AC3
  • EQ3300 und EQ5000: am AC1 ein Master mit ein bis fünf Slaves, am AC3 ein Master mit zwei bis fünf Slaves

Die Stückzahlen sind keine Empfehlung, sondern die Grenze des Getesteten. FoxESS formuliert im Dokument ausdrücklich, dass bei einer Installation außerhalb dieser Vorgaben Garantieansprüche abgelehnt werden können. Wer also plant, später von einer auf fünf Batterien zu erweitern, sollte vorher auf die Tabelle schauen und nicht danach. Wie das technisch abläuft, steht im Ratgeber zum FoxESS-Speicher erweitern.

Beim Datenblatt des AC3 steht eine skalierbare Speicherkapazität von bis zu 33,24 kWh. Das ist eine Obergrenze über die Baureihe, keine Zusage für jedes einzelne Batteriemodell. Wie viele Module welcher Serie tatsächlich möglich sind, steht in der Konfigurationsrichtlinie oben. Wer die maximale Kapazität braucht, findet die Einordnung der Modelle im Ratgeber zum FoxESS EP5.

Der Anschluss: was das Gerät vom Hausnetz sehen muss

Beim AC-Wechselrichter entscheidet das Messkonzept, ob die Anlage wirtschaftlich läuft oder nur Daten produziert.

Das Gerät muss unterscheiden können, ob die Leistung gerade ins Haus, in die Batterie oder ins Netz fließt. Dafür braucht es einen Zähler am Verknüpfungspunkt. FoxESS empfiehlt in der eigenen FAQ für Deutschland ausdrücklich einen dreiphasigen Chint DTSU666. Auch dann, wenn der Wechselrichter selbst einphasig ist. Der Grund ist der Hausanschluss, nicht das Gerät: In einem Drehstromnetz muss der Speicher die Summe über alle drei Phasen sehen, nicht nur eine.

Bei der Hybridlösung über einen H3 nennt FoxESS einen zweiten SmartMeter als zusätzliche Voraussetzung. Beim AC-System gehört der Zähler dagegen zum Konzept, weil das Gerät sonst gar keine Quelle für seine Regelung hat.

Ein zweiter Punkt ist der Notstromanschluss. Beide Geräte haben einen EPS-Ausgang. Beim AC1 entspricht die maximale Scheinleistung am EPS-Ausgang der Nennleistung, bei Spitzenlast für 60 Sekunden entsprechend mehr. Beim AC1-6.0-E sind das 6.000 VA dauerhaft und 7.200 VA für eine Minute. Beim AC3-10.0-E sind es 10.000 VA dauerhaft und 15.000 VA für 60 Sekunden. Die Umschaltzeit liegt unter 20 Millisekunden.

Aber: Ein EPS-Ausgang versorgt nur den Kreis, der daran angeschlossen ist. Er versorgt nicht automatisch das ganze Haus. Wer im Stromausfall die Heizung, den Kühlschrank und die Netzwerkdose weiterbetreiben will, muss diese Kreise vorher auf eine eigene Unterverteilung legen lassen. Die Arbeiten am Netzanschluss und im Zählerschrank sind einem beim Netzbetreiber eingetragenen Elektrofachbetrieb vorbehalten (§ 13 NAV). Daran führt kein Weg vorbei, weil die Anlage am Netz hängt.

Anmeldung: VDE-AR-N 4105:2026-03, ZEREZ und Marktstammdatenregister

Ein nachgerüsteter Speicher ist keine Privatsache. Die Nachrüstung gilt als Änderung der bestehenden Anlage und ist beim Netzbetreiber anzumelden, und zwar vor dem Einbau, weil sich das Verhalten am Verknüpfungspunkt ändert und das Messkonzept abgestimmt werden muss.

Drei Regelwerke sind dabei gerade in Bewegung:

Die neue VDE-AR-N 4105:2026-03 gilt seit dem 1. März 2026. Sie löst die Fassung von 2018 ab, beide Ausgaben dürfen aber noch bis zum 1. März 2027 angewendet werden. Welcher Stand gilt, hängt derzeit vom Netzgebiet ab. Die wichtigste Änderung für Speicher: Sie sind kein Sonderfall neben der PV-Anlage mehr, sondern Teil derselben Anwendungsregel, ausdrücklich inklusive DC-gekoppelter Kombinationen. Für Anlagen bis 800 VA am Verknüpfungspunkt, also Kleinstspeicher, Balkonkraftwerke und kleine Kombigeräte, gibt es ein vereinfachtes Verfahren über das Formular F.1.2. Ein AC1 oder AC3 liegt mit 5 bis 10 kW deutlich darüber und läuft durch das reguläre Verfahren.

ZEREZ ist seit dem 1. Februar 2025 verpflichtend. Statt Einheiten- und Komponentenzertifikaten als PDF wird bei der Anmeldung nur noch die ZEREZ-ID übermittelt; der Netzbetreiber ruft die Daten selbst aus dem Register ab. Für den AC1 und den AC3 heißt das: Der Elektrofachbetrieb braucht für die Anmeldung die ZEREZ-ID des Wechselrichters. Ohne gültiges Zertifikat gibt es keine ID, und ohne ID keinen Netzanschluss. Wer ein Auslaufmodell aus Restbeständen kauft, sollte die ID vor der Bestellung prüfen lassen, nicht danach.

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist davon getrennt und läuft zusätzlich. Die Registrierung ist innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme fällig und kostenfrei. Sie ist keine Formalie: Solange sie fehlt, kann der Netzbetreiber die Einspeisevergütung aussetzen.

Ein Punkt, der die Anlagengröße beeinflusst: Ab einer Leistung von 4,2 kW wird der Speicher zur steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG. Beim AC3 beginnt das ab dem AC3-5.0-E, beim einphasigen AC1 sind die Modelle AC1-4.6-E-G2, AC1-5.0-E-G2 und AC1-6.0-E-G2 betroffen. Die kleineren Klassen bleiben darunter. Wer die Modulwahl und die damit verbundene Netzentgeltreduzierung verstehen will, findet sie im Ratgeber zum §14a EnWG. Steuerlich ist die Nachrüstung dagegen unkompliziert: Der Nullsteuersatz von 0 Prozent nach § 12 Abs. 3 UStG gilt ausdrücklich auch für zeitversetzt nachgerüstete Speicher, und er ist unbefristet.

Vier Fehler, die wir bei AC-Nachrüstungen sehen

Erstens: den Hausverbrauch nicht als Messgröße behandeln. Ein Speicher, der nur die PV-Erzeugung sieht, lädt ins Blaue. Der Zähler am Verknüpfungspunkt ist kein Zubehör, sondern die Grundlage der Regelung.

Zweitens: die Phasenlage ignorieren. Ein einphasiger AC1 in einem Haus mit dreiphasigem Anschluss ist zulässig und oft sinnvoll. Der Speicher kann dann aber nur die Leistung auf seiner Phase ausgleichen. Wer die schieflastige Belastung vermeiden will, braucht den dreiphasigen AC3.

Drittens: die Kapazität nach Wunsch statt nach Verbrauch wählen. Ein Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch braucht keine 20 kWh. Die Faustregel lautet rund ein Kilowattstunde nutzbarer Speicher je 1.000 kWh Jahresverbrauch; die Rechnung im Detail steht im Ratgeber zur Speichergröße.

Viertens: den Notstromanschluss mit dem Haus verwechseln. Eine Familie aus dem Düsseldorfer Umland hatte nach der Nachrüstung den Eindruck, ihr ganzes Haus sei jetzt ausfallsicher. War es nicht. Der EPS-Ausgang war korrekt verkabelt, aber nur mit einem einzigen Stromkreis, genau so, wie es beauftragt war. Die Anlage arbeitete fehlerfrei; die Erwartung war falsch. Dieser Punkt gehört vor die Bestellung, nicht danach, und er wird in Angeboten selten von sich aus angesprochen.

Der AC3 hängt am Ende an der Wand wie ein zweiter Kühlschrank, nur mit dem besseren Geschäftsmodell. Die Arbeit steckt nicht im Gerät, sondern in der Frage davor: Was hängt schon da, was soll dazukommen, und wie muss das Messkonzept aussehen, damit die Anlage das auch merkt.

Turn Solar ist Premier Partner von FoxESS und hat über 2.000 PV-Projekte in NRW realisiert. Wenn Sie eine bestehende Anlage um einen Speicher erweitern wollen, klären wir vorab, ob bei Ihnen der AC-Weg oder ein neuer Hybrid der günstigere ist, und was Ihr Zählerschrank dafür mitbringen muss.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein FoxESS AC-Wechselrichter?

Ein AC-Wechselrichter von FoxESS ist ein reiner Batteriewechselrichter ohne PV-Eingang. Er wird auf der Wechselstromseite an das Hausnetz angeschlossen und lädt einen Hochvoltspeicher aus dem Netz oder aus dem Überschuss, den die bestehende PV-Anlage bereits einspeist. Bei FoxESS heißen die Geräte AC1 (einphasig) und AC3 (dreiphasig).

Was ist der Unterschied zwischen FoxESS AC1 und AC3?

Der AC1 ist einphasig und deckt 3,0 bis 6,0 kW ab, mit Batteriespannungen von 80 bis 480 Volt und maximal 40 Ampere Lade- oder Entladestrom. Der AC3 ist dreiphasig und deckt 5,0 bis 10,0 kW ab, mit 180 bis 600 Volt Batteriespannung und maximal 26 Ampere. Welcher passt, entscheidet die Phasenlage des Hausanschlusses und die Größe der bestehenden Anlage.

Kann ich meine bestehende PV-Anlage mit einem FoxESS AC-Wechselrichter um einen Speicher erweitern?

Ja. FoxESS nennt in der eigenen FAQ für die Bestandsanlage zwei Wege: entweder ein neuer Hybridwechselrichter vom Typ H3 mit Batterien und einem zweiten SmartMeter, oder ein AC-System. Der AC-Weg ist der einzige, bei dem der vorhandene Wechselrichter unangetastet bleibt.

Muss ein nachgerüsteter AC-Speicher beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Ja, und zwar vor dem Einbau. Die Nachrüstung gilt als Änderung der bestehenden Anlage. Dazu kommt die Registrierung im Marktstammdatenregister, die innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen muss und gebührenfrei ist. Für den Wechselrichter wird seit dem 1. Februar 2025 die ZEREZ-ID statt Papierzertifikaten übermittelt.

Welche Batterien passen an den FoxESS AC1 und AC3?

Nach der FoxESS-Konfigurationsrichtlinie sind an beiden Geräten die Serien EP5, EP6, EK5 und EK6 mit ein bis vier Einheiten möglich, ebenso EP11, EP12, EK11 und EK12. Die EQ4800 läuft am AC1 mit einem Master und ein bis acht Slaves, am AC3 mit einem Master und zwei bis acht Slaves. Wird außerhalb dieser Vorgaben gebaut, behält sich FoxESS vor, Garantieansprüche abzulehnen.

Wie hoch ist der Wirkungsgrad bei AC-Kopplung?

Der AC3 erreicht laut Datenblatt einen maximalen Wirkungsgrad von 98,0 Prozent und einen europäischen Wirkungsgrad von 97,2 bis 97,3 Prozent. Der AC1 liegt bei maximal 97,1 Prozent, europäisch 95,3 bis 96,3 Prozent. Der Unterschied zur DC-Kopplung entsteht nicht im Gerät, sondern durch den zusätzlichen Wandlungsschritt: Der Solarstrom wird erst zu Wechselstrom und für die Batterie wieder zu Gleichstrom.

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