Photovoltaik finanzieren: Was die Rate wirklich kostet
Ihr persönliches Festpreis-Angebot
Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.
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Für welches Gebäude planen Sie die Anlage?
Bestimmt Statik, Montageart und die passende Anlagengröße
Die kurze Antwort
Eine Photovoltaikanlage lässt sich vollständig fremdfinanzieren, und für viele Haushalte ist das der einzige Weg, in diesem Jahr noch zu bauen. Entscheidend ist nicht der Zinssatz allein, sondern das Verhältnis von Rate zu dem, was die Anlage im Monat einspart.
Die Zahl, um die es geht, lässt sich ausrechnen: 15.330 Euro, der Median unserer Angebote für eine Anlage mit Speicher (Auswertung Turn Solar, 15. Januar bis 28. August 2026, n = 634, 10,1 Kilowattpeak und 11,5 Kilowattstunden Speicher), kosten bei 5 Prozent Zins und 15 Jahren Laufzeit 121 Euro im Monat. Über die Laufzeit sind das 6.491 Euro Zinsen. Wer diese Summe kennt, bevor er unterschreibt, verhandelt über Zins, Laufzeit und Sondertilgung anders als jemand, der nur die Monatsrate sieht.
Drei Wege, und was sie wirklich unterscheiden
| Weg | Wer prüft | Was es kostet | Wo das Risiko liegt |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | niemand | entgangene Zinsen auf das eingesetzte Geld | Liquidität fehlt für andere Vorhaben |
| Bankdarlehen | Bank, bei Grundschuld zusätzlich Grundbuch | Zins und Nebenkosten | Zinsbindung endet vor der Restschuld |
| Ratenzahlung beim Anbieter | Finanzierungspartner des Anbieters | Aufschlag oder Zins im Kaufpreis | Preis und Finanzierung sind vermischt |
Der dritte Weg ist der unübersichtlichste, weil der Aufschlag nicht immer als Zins ausgewiesen wird. Ein Barpreis und ein Ratenpreis für dieselbe Anlage unterscheiden sich, und die Differenz ist der Preis der Finanzierung. Fragen Sie beide Zahlen ab und rechnen Sie die Differenz in Prozent um, bevor Sie vergleichen.
Was eine Rate in Euro kostet
Für 15.330 Euro Darlehen ergibt eine Annuität folgende Werte. Zinssatz und Laufzeit sind hier Beispielwerte, keine Marktaussage; den konkreten Satz nennt Ihnen Ihr Finanzierungspartner im Vertrag.
| Zins | 10 Jahre | 15 Jahre | 20 Jahre |
|---|---|---|---|
| 3 Prozent | 148 Euro/Monat, 2.433 Euro Zinsen | 106 Euro/Monat, 3.726 Euro Zinsen | 85 Euro/Monat, 5.075 Euro Zinsen |
| 5 Prozent | 163 Euro/Monat, 4.182 Euro Zinsen | 121 Euro/Monat, 6.491 Euro Zinsen | 101 Euro/Monat, 8.951 Euro Zinsen |
| 7 Prozent | 178 Euro/Monat, 6.029 Euro Zinsen | 138 Euro/Monat, 9.472 Euro Zinsen | 119 Euro/Monat, 13.195 Euro Zinsen |
Zwei Dinge fallen an dieser Tabelle auf. Erstens bewegt sich die Monatsrate über den gesamten Zinsbereich von 3 bis 7 Prozent nur um 30 Euro, während die Zinslast um das Zweieinhalbfache wächst. Zweitens kostet die Verlängerung von 10 auf 20 Jahre bei 7 Prozent zusätzlich 7.166 Euro Zinsen, nur damit die Rate um 59 Euro sinkt. Die Rate ist die Zahl, die sich gut anfühlt, die Zinslast ist die Zahl, die man bezahlt.
Die Rechnung pro 1.000 Euro Darlehen ist die Faustformel für jedes Angebot: Bei 5 Prozent und 15 Jahren sind das 7,91 Euro im Monat und 423 Euro Zinsen über die Laufzeit. Multiplizieren Sie mit der Darlehenssumme, und Sie haben den Preis der Finanzierung ohne Taschenrechner.
Die Laufzeit entscheidet mehr als der Zins
Die Einspeisevergütung ist kein Dauerzustand. Nach § 25 Absatz 1 EEG 2023 wird sie 20 Jahre ab Inbetriebnahme gezahlt, für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 nennt die Bundesnetzagentur 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung bis 10 Kilowatt und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Danach trägt die Anlage nur noch über den Eigenverbrauch.
Eine Laufzeit, die über diese 20 Jahre hinausreicht, wird in den letzten Jahren allein aus dem vermiedenen Strombezug bedient. Das kann aufgehen, ist aber die riskantere Konstruktion, weil der Wechselrichter als das Bauteil mit dem frühesten Ersatzbedarf in die Laufzeit fallen kann.
Die praktische Regel: Laufzeit 10 bis 15 Jahre, im Vertrag eine Sondertilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung, und die Rate so wählen, dass sie auch in einem Monat mit hoher Belastung noch bedient werden kann. Wer unsicher ist, nimmt die kürzere Laufzeit und zahlt die höhere Rate. Der Zuwachs an Zinslast zwischen 10 und 15 Jahren ist kleiner als der zwischen 15 und 20 Jahren.
Ohne Eigenkapital: was die Bank prüft
Bei einer Vollfinanzierung entscheidet nicht die Anlage über die Zusage, sondern Ihre Bonität. Die Bank sieht Gehalt, bestehende Kredite, Mieteinnahmen und die Haushaltsrechnung. Bei einem Darlehen, das über eine Grundschuld gesichert wird, kommt die Immobilie als Sicherheit dazu; § 491 Absatz 3 BGB bezeichnet solche Verträge als Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
Vor dem Abschluss haben Sie zwei Rechte. Nach § 491a Absatz 2 BGB können Sie einen Entwurf des Darlehensvertrags verlangen, und nach § 491a Absatz 3 BGB muss der Darlehensgeber Ihnen die Hauptmerkmale und die Folgen eines Zahlungsverzugs erläutern. Beides schriftlich einzufordern kostet nichts und macht den Vergleich zwischen zwei Angeboten erst möglich.
Beim KfW-Programm 270 kommt eine Eigenheit dazu: Der Kredit wird nicht bei der KfW beantragt, sondern bei einem Finanzierungspartner, meist Ihrer Hausbank. Die KfW nennt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und keinen Mindestbetrag. Ihre Zinssätze stehen im Konditionenanzeiger der KfW, gestaffelt nach den Preisklassen A bis I; nach KfW-Angabe erfolgt die Festlegung grundsätzlich bei der Zusage, und Ihre Bank ermittelt daraus anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Sicherheiten den individuellen Satz. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zum KfW-270-Kredit.
Eine feste Angebotssumme hilft beim Antrag. Bei uns steht der Festpreis vor dem Vertragsabschluss, sodass die Darlehenssumme nicht nachträglich wächst. Wie das abläuft, steht unter Photovoltaik zum Festpreis.
Was im Vertrag stehen muss
Ein Verbraucherdarlehen ist nach § 492 Absatz 1 BGB schriftlich abzuschließen. Nach Vertragsschluss erhalten Sie nach § 492 Absatz 3 BGB eine Abschrift, und bei vereinbarter Rückzahlung können Sie jederzeit einen Tilgungsplan verlangen. Der Tilgungsplan ist das Dokument, mit dem Sie prüfen, wie viel Zins in den ersten Jahren in der Rate steckt.
Prüfen Sie vor der Unterschrift vier Angaben: Darlehensbetrag, Sollzinssatz, effektiven Jahreszins und Laufzeit. Wenn eine davon fehlt, greift § 494 BGB, und das ist für den Darlehensnehmer selten schlecht, aber immer ein Zeichen für ein schlampiges Angebot.
14 Tage Widerruf, und was das für den Kaufvertrag heißt
Bei einem Verbraucherdarlehen haben Sie ein Widerrufsrecht nach § 495 Absatz 1 BGB, die Frist beträgt nach § 355 Absatz 2 BGB 14 Tage. Der Teil, den die meisten nicht kennen: Widerrufen Sie den Kredit, sind Sie nach § 358 Absatz 2 BGB auch an den finanzierten Kaufvertrag nicht mehr gebunden.
§ 358 Absatz 3 BGB definiert, wann die beiden Verträge verbunden sind. Eine wirtschaftliche Einheit liegt insbesondere vor, wenn der Unternehmer die Gegenleistung selbst finanziert oder wenn sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Darlehens der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Bei einer Finanzierung, die der Anbieter vermittelt und mit vorbereitet, liegt dieser Mitwirkungstatbestand vor.
Praktisch heißt das: Sie können einen Vertrag, der am Küchentisch geschlossen und über den Finanzierungspartner des Verkäufers finanziert wurde, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Rückabwicklung richtet sich nach § 358 Absatz 4 BGB; danach gelten § 355 Absatz 3 sowie, je nach Art des Vertrags, § 357 Absatz 1 bis 3 und 5 bis 8 und die §§ 357a bis 357c BGB entsprechend, also auch Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen und für Verschlechterungen. Das ist der Grund, warum der Vertragsentwurf nach § 491a Absatz 2 BGB vor der Unterschrift wichtig ist: In den 14 Tagen sollten Sie prüfen, was Sie unterschrieben haben, nicht erst danach.
Wenn die Angaben fehlen: § 494
Fehlt im Vertrag der Sollzinssatz, der effektive Jahreszins oder der Gesamtbetrag, wird der Vertrag nach § 494 Absatz 2 BGB zwar gültig, sobald Sie das Darlehen in Anspruch nehmen, aber der Sollzins ermäßigt sich auf den gesetzlichen Zinssatz.
Ist der effektive Jahreszins zu niedrig angegeben, sinkt der Sollzins nach § 494 Absatz 3 BGB um genau den Prozentsatz, um den die Angabe zu niedrig war. Nach § 494 Absatz 4 BGB schulden Sie nicht angegebene Kosten nicht, und fehlen Angaben zum Kündigungsrecht, dürfen Sie nach § 494 Absatz 6 BGB jederzeit kündigen.
Diese Regeln sind keine Empfehlung, auf Fehler im Vertrag zu setzen. Sie sind der Grund, warum ein Angebot ohne vollständige Angaben kein Angebot ist, sondern eine Absichtserklärung.
Ratenzahlung beim Anbieter: was § 506 anders macht
Bei einer Ratenzahlung über den Anbieter selbst greift § 506 Absatz 1 BGB. Der Paragraph wendet die Vorschriften für Verbraucherdarlehen auf Verträge an, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe gewährt, und zwar einschließlich der §§ 358 bis 360. Der Widerruf des Zahlungsaufschubs erfasst damit auch den Kaufvertrag.
Das Wort entgeltlich entscheidet über den Anwendungsbereich. Eine Ratenzahlung, für die ein Aufschlag oder ein Zins verlangt wird, ist entgeltlich. Eine zinslose Stundung in drei Raten erfüllt das nicht; § 506 Absatz 1 Satz 3 BGB stellt einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub nur dann einem entgeltlichen gleich, wenn er von der Besicherung durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast abhängig gemacht wird.
Für den Vergleich heißt das: Fragen Sie bei jeder Ratenzahlung nach dem Barpreis und nach dem Gesamtbetrag über alle Raten. Wenn beide gleich sind, ist die Finanzierung kostenlos, und der Anbieter trägt sie. Wenn sie sich unterscheiden, zahlen Sie den Unterschied.
Steuern: die Zinsen mindern die Steuerlast nicht
Bei privaten Anlagen bis 30 Kilowattpeak je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind die Einnahmen nach § 3 Nummer 72 EStG steuerfrei, insgesamt höchstens 100 Kilowattpeak je Steuerpflichtigem. Damit greift § 3c Absatz 1 EStG: Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen nicht abgezogen werden.
Die Zinsen sind damit reine Finanzierungskosten ohne steuerliche Gegenrechnung. Anders sieht es bei der Umsatzsteuer aus: Nach § 12 Absatz 3 UStG gilt für Module, die wesentlichen Komponenten, den Speicher und die Installation ein Steuersatz von 0 Prozent, bei Anlagen bis 30 Kilowattpeak werden die Voraussetzungen vermutet. Sie finanzieren also keine Umsatzsteuer mit; bei Anlagen, welche die Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 UStG nicht erfüllen, kommt der Regelsatz von 19 Prozent nach § 12 Absatz 1 UStG dazu und erhöht die Darlehenssumme entsprechend.
Wann Finanzieren passt, und wann nicht
- Laufzeit höchstens 15 Jahre, damit die Restschuld vor dem Ende der 20-jährigen Vergütungsdauer nach § 25 EEG getilgt ist.
- Effektiver Jahreszins statt Monatsrate als Vergleichsgröße; bei 15.330 Euro trennt 3 und 7 Prozent über 10 Jahre 3.596 Euro Zinsen.
Vereinbaren Sie eine Sondertilgung im Vertrag: Ohne diese Klausel ist jede vorzeitige Zahlung Verhandlungssache. Nehmen Sie keinen zweiten Kredit für den Speicher auf, wenn die Anlage ohne Speicher schon knapp kalkuliert ist. Der Speicher erhöht die Investition, nicht den Modulertrag, und ob er sich rechnet, hängt an der Eigenverbrauchsquote. Halten Sie Eigenkapital mindestens für die Nebenkosten bereit, weil Zählerschrank, Gerüst und Anschluss nachträglich dazukommen können.
Wer die Rate gegen die Stromkosten rechnet, sollte den eigenen Arbeitspreis von der Rechnung nehmen und nicht den niedrigsten Tarif aus einem Vergleichsportal. Steht auf der Rechnung ein Arbeitspreis von 35 Cent je Kilowattstunde, muss eine Anlage mit 15.330 Euro Investition bei 5 Prozent und 15 Jahren Laufzeit im Monat rund 346 Kilowattstunden selbst verbrauchen, um die Rate von 121 Euro allein aus vermiedenem Netzbezug zu decken; jeder eingespeiste Anteil zählt nur mit 7,70 Cent und braucht die viereinhalbfache Menge. Ob Ihre Anlage das schafft, hängt an Dachausrichtung, Speichergröße und Verbrauch; die Ertragsseite steht unter Kosten einer Solaranlage fürs Einfamilienhaus.
Was eine Anlage an Vergütung einbringt, hängt am Inbetriebnahmedatum. Die Sätze und ihre Laufzeit stehen im Beitrag zur Einspeisevergütung 2026. Wer nicht kaufen, sondern mieten will, findet die Alternative unter Photovoltaik mieten oder kaufen; dort geht es um das Betreibermodell, hier ausschließlich um die Fremdfinanzierung des Kaufs.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch § 491: Verbraucherdarlehensvertrag, Allgemein- und Immobiliar-Verbraucherdarlehen, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch § 491a: Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch § 492: Schriftform und Vertragsinhalt beim Verbraucherdarlehen, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch § 494: Rechtsfolgen von Formmängeln, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch § 495: Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch § 355: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Frist von 14 Tagen, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch § 358: Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch § 506: Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfe, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Erneuerbare-Energien-Gesetz § 25: Beginn, Dauer und Beendigung des Vergütungsanspruchs, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze für Gebäudeanlagen, Inbetriebnahme 1. August bis 31. Dezember 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026
- KfW: Erneuerbare Energien Standard (270), Produktseite für Privatpersonen, abgerufen am 29. Oktober 2026
- KfW: Konditionenanzeiger Programm 270, Zinssätze nach Preisklassen A bis I, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72: Steuerfreiheit der Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Einkommensteuergesetz § 3c: Anteilige Abzüge bei steuerfreien Einnahmen, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3: Nullsteuersatz für Solarmodule, Komponenten, Speicher und Installation, abgerufen am 29. Oktober 2026
- Eigene Berechnung: Annuitätendarlehen 15.330 Euro bei 3, 5 und 7 Prozent Zins über 10, 15 und 20 Jahre, abgerufen am 29. Oktober 2026
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