PV-Förderung Düsseldorf 2026: Programm pausiert
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Stand 5. Oktober 2026: Die Stadt Düsseldorf nimmt derzeit keine neuen Förderanträge für Photovoltaik an. Ihr Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ wird laut Stadt überarbeitet, einen Termin für den Neustart nennt sie nicht. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge laufen weiter. Wer jetzt in Düsseldorf eine PV-Anlage plant, rechnet also ohne städtischen Zuschuss, aber nicht ohne Förderung: 0 Prozent Umsatzsteuer, Einspeisevergütung nach EEG und der KfW-Kredit 270 gelten bundesweit.
Dieser Artikel zeigt, was die Stadt genau schreibt, was das für laufende Anträge heißt und welche Bausteine Ihnen bleiben, jeweils mit Quelle.
Was die Stadt Düsseldorf aktuell schreibt
Auf der Programmseite der Stadt steht ein „Aktueller Hinweis zum Förderprogramm“. Der entscheidende Satz lautet wörtlich:
„Neue Förderanträge im Programm ‚Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten‘ können daher aktuell nicht gestellt werden. Bereits bewilligte oder eingereichte Förderanträge sind davon jedoch nicht betroffen.“
Als Grund nennt die Stadt, dass das Förderprogramm „überarbeitet und an die sich verändernden Bedarfe und Rahmenbedingungen angepasst“ wird. Die Stadt spricht dabei in der Vergangenheit: Sie habe Bürgerinnen und Bürger mit dem Programm unterstützt. Ob, wann und mit welchen Sätzen es weitergeht, steht nicht auf der Seite.
Für Fragen verweist die Stadt auf die SAGA-Hotline unter 0211 8921015 und auf die Förderangebote von Land und Bund.
Was das Programm bisher abgedeckt hat
„Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ war ein breites Programm, nicht nur für Solar. Die Stadt listet unter anderem Gebäudehülle, Lüftung und Heizung, Effizienzhäuser sowie den Bereich „Erneuerbare Energien und Elektromobilität“ sowie Balkonsolaranlagen. Grundlage ist die Richtlinie ab dem 01.01.2025. Die Stadt weist auf eine Förderhöchstgrenze von 50 bzw. 60 Prozent hin.
Fördersätze nennen wir hier bewusst nicht. Für neue Anträge gelten sie derzeit nicht, und ob die überarbeitete Fassung dieselben Beträge enthält, ist offen. Eine Zahl, die Sie heute nicht beantragen können, hilft bei der Planung nicht.
Bereits beantragt: so geht es für Sie weiter
Wer seinen Antrag vor dem Stopp gestellt hat, ist auf der sicheren Seite. Auszahlungsanträge sind laut Stadt „wie gewohnt auch im Förderportal möglich“. Für Förderanträge bis zum 04.03.2025 und ab dem 05.03.2025 stellt die Stadt jeweils einen eigenen Auszahlungsantrag bereit.
Planen Sie beim Geldeingang Geduld ein. Die Stadt meldet verlängerte Bearbeitungszeiten für Auszahlungsanträge zu Förderanträgen, die vor dem 1. März 2025 gestellt wurden. Für diese schreibt sie: „Bei Auszahlungsanträgen für PV-Anlagen und Speichern ist mit einer Bearbeitungszeit von circa 6 Monaten zu rechnen.“ Für Wärmepumpen, Stecker-PV-Anlagen und Wallboxen nennt sie einen Monat. Telefonische Nachfragen zum Bearbeitungsstand möchte die Stadt ausdrücklich vermeiden.
Die Reihenfolge, die das Programm vorschrieb, gilt für alle bewilligten Anträge weiter: Erst nach Erhalt der Fördernummer durfte der Auftrag erteilt werden. Wer das eingehalten hat, reicht nach der Maßnahme die Rechnung und die Unterlagen laut Checkliste der Stadt ein.
Baustein 1: 0 Prozent Umsatzsteuer auf Anlage und Speicher
Dieser Baustein steht nicht im Förderportal, sondern im Umsatzsteuergesetz. Nach § 12 Abs. 3 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für „die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher“. Das gilt für Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen.
Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt. Nr. 4 desselben Absatzes erstreckt den Nullsteuersatz auch auf die Installation von PV-Anlagen und Speichern. Für ein Einfamilienhaus in Düsseldorf heißt das: Auf Ihrer Rechnung steht keine Mehrwertsteuer, ohne Antrag und ohne Topf, der leer werden kann.
Was bei Betrieb und Steuererklärung danach gilt, steht im Ratgeber Photovoltaik und Steuer 2026.
Baustein 2: Einspeisevergütung nach EEG
Für den Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber eine feste Vergütung. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Sätze für Anlagen auf Gebäuden bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026 bis 31. Dezember 2026:
- bis 10 kW: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung
- bis 40 kW: 6,66 ct/kWh bei Teileinspeisung, 10,24 ct/kWh bei Volleinspeisung
- bis 100 kW: 5,44 ct/kWh bei Teileinspeisung, 10,24 ct/kWh bei Volleinspeisung
Die Vergütung ist nach § 25 EEG für die Dauer von 20 Jahren zu zahlen, gerechnet ab Inbetriebnahme. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Wie sich die Sätze entwickeln und was Teil- gegenüber Volleinspeisung bedeutet, erklärt der Ratgeber Einspeisevergütung 2026.
Dazu passt § 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen aus PV-Anlagen auf, an oder in Gebäuden sind steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem beträgt.
Baustein 3: KfW-Kredit 270 für die Finanzierung
Wer die Anlage nicht aus Eigenmitteln zahlt, kann den Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ nutzen. Die KfW fördert damit ausdrücklich Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Batteriespeicher. Privatpersonen sind antragsberechtigt, mit einer Bedingung: „Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.“
Die Eckdaten laut KfW:
- Finanzierung: bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, kein Mindestbetrag
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre, mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren
- Antrag: bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl, nicht direkt bei der KfW
Die wichtigste Regel ist dieselbe wie bei jedem Förderprogramm. Die KfW schreibt, Sie stellen den Antrag, „bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag eingehen“. Den aktuellen Zinssatz nennt die KfW in ihrer Konditionenübersicht, er wird laufend an den Kapitalmarkt angepasst.
Land NRW und Netzanmeldung in Düsseldorf
Ob es auf Landesebene Programme für Ihr Vorhaben gibt, haben wir in einem eigenen Ratgeber zusammengefasst: Photovoltaik-Förderung in NRW. Die Stadt Düsseldorf verweist auf ihrer Seite ebenfalls auf die Angebote von Land und Bund.
Unabhängig von jeder Förderung muss die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden. In Düsseldorf ist das laut VNBdigital die Netzgesellschaft Düsseldorf. Wie das Portal funktioniert und welche Unterlagen Sie brauchen, steht im Ratgeber Netzgesellschaft Düsseldorf: PV-Anlage anmelden. Lokale Daten zu Ertrag und Dachpotenzial finden Sie auf unserer Seite für Photovoltaik in Düsseldorf.
Warten oder jetzt planen?
Unsere Einschätzung: Ein Projekt auf ein Programm ohne Neustart-Termin zu verschieben, ist eine Wette mit unbekannten Regeln. Niemand weiß heute, ob die überarbeitete Fassung PV-Anlagen überhaupt wieder fördert und mit welchen Beträgen. Sicher ist dagegen, was schon heute gilt: kein Umsatzsteuerbetrag auf der Rechnung, 20 Jahre Einspeisevergütung ab Inbetriebnahme, steuerfreie Einnahmen.
Ein typisches Szenario: Eine Familie verschiebt ihr Projekt, um auf den städtischen Zuschuss zu warten. Monate später ist das Programm immer noch nicht zurück. In der Zwischenzeit hat sie ihren Strom weiter komplett aus dem Netz bezogen.
Wer trotzdem auf den Neustart hofft, kann beides verbinden. Planung und Angebot lassen sich vorbereiten, ohne etwas zu unterschreiben. Kommt das Programm zurück, legt die neue Richtlinie die Regeln fest. Bisher galt: erst Fördernummer, dann Auftrag. Bei Turn Solar laufen Planung, Koordination und Netzanmeldung als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW.
Quellen
- Landeshauptstadt Düsseldorf: Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten (Antragsstopp, Ablauf, Bearbeitungszeiten), abgerufen am 05. Oktober 2026
- VNBdigital: Netzbetreiber in Düsseldorf, abgerufen am 02. Oktober 2026
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze, abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 25 EEG 2023, Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs (20 Jahre), abgerufen am 05. Oktober 2026
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 12 UStG, Steuersätze (Abs. 3: 0 Prozent für PV-Anlagen und Speicher), abgerufen am 05. Oktober 2026
- § 3 EStG, Steuerfreie Einnahmen (Nr. 72: Photovoltaikanlagen), abgerufen am 05. Oktober 2026
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