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PV-Förderung Essen 2026: Programm seit Juli 2025 gestoppt

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar05. Oktober 20265 Min. Lesezeit

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Stand 5. Oktober 2026: Die Stadt Essen fördert Photovoltaik derzeit nicht mehr. Ihr Förderprogramm wurde "zum 03.07.2025 gestoppt", als Grund nennt die Stadt die Haushaltsverschlechterung. Anträge, die ab diesem Tag eingehen, kann sie nicht mehr berücksichtigen. Einen Neustart kündigt die Stadt nicht an. Was in Essen weiter gilt, sind die Bundesregeln: 0 Prozent Umsatzsteuer, Einspeisevergütung nach EEG und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG. Dazu kommen zwei Darlehen, der KfW-Kredit 270 und NRW.BANK.Gebäudesanierung. Dieser Ratgeber zeigt, was der Stopp für alte Anträge heißt, was für Speicher gilt und welche Anlaufstellen die Stadt selbst nennt.

Warum Essen die Solarförderung eingestellt hat

Die Stadt begründet den Stopp allein mit der Haushaltslage. Sie schreibt, sie sei "im Zuge der aktuellen Haushaltsverschlechterung" gezwungen, verschiedene Fördermaßnahmen einzustellen. Davon betroffen ist auch das PV-Programm.

Die Größenordnung nennt eine Mitteilung der Stadt zur Haushaltslage: Der Controlling-Bericht wies mit Stand April 2025 ein Defizit von rund 120 Millionen Euro aus. Die Verwaltung reagierte mit restriktiver Haushaltsführung, freiwillige oder aufschiebbare Leistungen werden kritisch geprüft.

Bewilligt oder nicht: das entscheidet über Altanträge

Für alle, die vor dem Stopp einen Antrag gestellt hatten, zieht die Stadt eine klare Linie:

  1. Gestellt vor dem 03.07.2025 und bereits bewilligt: Der Antrag bleibt gültig und wird nach der geltenden Förderrichtlinie weiter bearbeitet.
  2. Noch nicht bewilligt oder ab dem 03.07.2025 (00:00 Uhr) eingegangen: Die Stadt kann ihn nicht mehr berücksichtigen.

Der Zeitpunkt der Antragstellung allein reicht also nicht. Ein typisches Szenario: Der Antrag ging im Juni 2025 ein, der Bescheid war noch nicht da. Nach der Regel der Stadt fällt dieser Antrag heraus, obwohl er vor dem Stichtag gestellt wurde. Wer unsicher ist, in welche Gruppe sein Antrag gehört, fragt beim Team Solar der Stadt nach (solar@gha.essen.de, Telefon 0201 88-82333).

Wohin die Stadt jetzt verweist

Auf ihrer Seite zur Solarförderung nennt die Stadt als Alternativen KfW, BAFA, progres.nrw und die NRW.BANK. Für eine private PV-Dachanlage sind davon heute zwei Wege praktisch nutzbar, beide als Darlehen:

  • KfW-Kredit 270: Voraussetzung ist, dass Sie "zumindest einen Teil des erzeugten Stroms" einspeisen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.
  • NRW.BANK.Gebäudesanierung: für selbstgenutztes Wohneigentum in NRW. Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher für PV-Strom stehen ausdrücklich in der Liste der Maßnahmen, das Darlehen reicht von 2.500 bis 150.000 Euro.

Bei progres.nrw sieht es schlechter aus. Die Programmübersicht der Bezirksregierung Arnsberg nennt derzeit kein Modul für private PV-Dachanlagen oder Heimspeicher, Details dazu im Ratgeber Photovoltaik-Förderung NRW. Für beide Kredite gilt dieselbe Reihenfolge: erst der Antrag bei der Bank, dann der Vertrag. Die KfW verlangt den Antrag, "bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag eingehen, zum Beispiel einen Kaufvertrag".

Was in Essen ohne Zuschuss weiter gilt

Drei Bausteine stehen im Gesetz und hängen an keinem Fördertopf:

  1. 0 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt.
  2. Einspeisevergütung nach EEG: Bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gibt es laut Bundesnetzagentur 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung bis 10 kW, 6,66 Cent für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW. Volleinspeiser bis 10 kW erhalten 12,22 Cent. Gezahlt wird nach § 25 EEG für 20 Jahre ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres.
  3. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen aus Anlagen auf, an oder in Gebäuden bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem, sind einkommensteuerfrei.

Die Einzelheiten stehen in den Ratgebern Einspeisevergütung 2026 und Photovoltaik und Steuer 2026.

Stromspeicher in Essen: kein Zuschuss, aber zwei Hebel

Wer nach "Stromspeicher Förderung Essen" sucht, findet auf den Seiten der Stadt kein eigenes Speicherprogramm. Die Hebel liegen beim Bund und beim Land. Der Nullsteuersatz gilt laut § 12 Abs. 3 UStG ausdrücklich auch für Speicher, "die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern". Der KfW-Kredit 270 nennt Batteriespeicher als Fördergegenstand, das NRW.BANK-Darlehen ebenfalls.

Ob sich der Speicher rechnet, entscheidet ohnehin nicht die Förderung, sondern Ihr Verbrauchsprofil. Das zeigt unser Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher?.

Die Anlaufstellen, die Essen selbst nennt

Den Zuschuss gibt es nicht mehr, die Beratungsangebote auf der Stadtseite schon:

  • Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Essen: Energie-Check zu Hause rund um Sanierung und erneuerbare Energien, Telefon 0201 64 95 74 01.
  • Solardachkataster des Regionalverbands Ruhr: zeigt online, ob ein Dach geeignet ist, mit Angaben zu Größe und Wirtschaftlichkeit.
  • Bauberatung der Stadt: für Fragen zu Mindestabstandsflächen nach der Landesbauordnung NRW, Telefon 0201 88 61500.

Ein Hinweis zu Balkonkraftwerken: Die Stadtseite nennt für Stecker-Solargeräte noch einen Wechselrichter "bis maximal 600 VA". Maßgeblich ist das Gesetz. Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW und 800 VA dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG vereinfacht angeschlossen werden.

Anmeldung bei Westnetz und im Marktstammdatenregister

Unabhängig von jeder Förderung braucht jede Anlage in Essen zwei Registrierungen, darauf weist auch die Stadt hin. Netzbetreiber im Essener Stadtgebiet ist die Westnetz GmbH. Wie das Einspeiseportal funktioniert und welche Angaben es verlangt, steht im Ratgeber Westnetz: PV-Anlage anmelden.

Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden. Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist nach § 5 Abs. 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme fällig.

Warten oder bauen?

Unsere Einschätzung: Auf eine Rückkehr des Essener Programms zu warten, ist eine Wette ohne Datum. Die Stadt nennt keinen Neustart, und als Grund für den Stopp nennt sie allein die Haushaltslage. Die Bundesregeln dagegen stehen fest, die genannten Vergütungssätze allerdings nur für Inbetriebnahmen bis Ende 2026.

Bei Turn Solar laufen Planung, Koordination und die Netzanmeldung bei Westnetz als Teil des Projekts mit, aus der Praxis von über 2.000 Anlagen in NRW. Ertragsdaten für Essener Dächer finden Sie auf unserer Seite zu Photovoltaik in Essen. Der städtische Zuschuss war ein Bonus. Die Rechnung trägt sich über Eigenverbrauch und Bundesregeln, und die gelten in Essen unverändert.

Quellen

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