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Photovoltaik-Förderung 2026: Was der Bund noch fördert

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar14. Oktober 202610 Min. Lesezeit

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Ein Bundeszuschuss für die private Dachanlage existiert 2026 nicht. Was der Bund stattdessen fördert, sind drei steuerliche und vergütungsrechtliche Bausteine, die zusammen mehr bewirken als die meisten früheren Zuschüsse: 0 % Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation, die Einkommensteuerfreiheit der Einnahmen bis 30 Kilowatt peak je Einheit und die Einspeisevergütung nach EEG. Dazu kommt mit dem KfW-Kredit 270 ein Finanzierungsbaustein, der aber ein Darlehen ist und kein Zuschuss. Echte Zuschüsse für Privathaushalte gibt es nur auf Länder-, Kommunal- und Stadtwerksebene, und dort nicht überall.

Dieser Überblick trennt die vier Ebenen sauber, nennt für jeden Baustein die Rechtsgrundlage und rechnet am Ende aus, was für eine 10-kWp-Anlage tatsächlich in Euro herauskommt.

Die vier Bausteine im Überblick

BausteinArtRechtsgrundlageAntrag nötig?
0 % UmsatzsteuerSteuerentlastung§ 12 Abs. 3 UStGnein
EinkommensteuerfreiheitSteuerentlastung§ 3 Nr. 72 EStGnein
Einspeisevergütunglaufende Vergütung§§ 48, 49 EEG 2023nur Registrierung
KfW 270Kredit, kein ZuschussKfW-Programmja, vor Vorhabenbeginn

Wer nach einem „Zuschuss für die PV-Anlage" sucht, sucht in der Regel nach dem dritten und vierten Baustein und übersieht die ersten zwei. Genau umgekehrt wäre es richtig: Die Steuerentlastung ist der größere Posten und braucht keinen Antrag.

Nullsteuersatz: 0 % Umsatzsteuer auf Anlage und Speicher

§ 12 Abs. 3 UStG ermäßigt die Umsatzsteuer auf 0 Prozent für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den erzeugten Strom zu speichern. Auch die Installation von Photovoltaikanlagen und Speichern fällt darunter, wenn die gelieferten Komponenten die Voraussetzungen erfüllen.

Zwei Punkte sind praktisch wichtig:

  • Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden errichtet werden.
  • Bei einer installierten Bruttoleistung von nicht mehr als 30 Kilowatt peak laut Marktstammdatenregister gelten diese Voraussetzungen automatisch als erfüllt.

Interessant ist die Abgrenzung zur Wärmepumpe: Stromverbraucher für den neu erzeugten Strom gehören nicht zu den wesentlichen Komponenten. Wärmepumpe und Wallbox werden deshalb mit 19 Prozent abgerechnet, auch wenn sie am selben Tag eingebaut werden. Der Zählerschrank dagegen, sofern er im Zusammenhang mit der PV-Anlage erneuert wird, fällt unter den Nullsteuersatz. Die Details dazu stehen im Ratgeber PV-Anlage Mehrwertsteuer und Steuer 2026.

Einkommensteuer: Einnahmen bis 30 kWp bleiben steuerfrei

§ 3 Nr. 72 EStG stellt die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt peak pro Steuerpflichtigem beträgt. Ist die Tätigkeit vollständig steuerfrei, ist kein Gewinn zu ermitteln. Anlage G und Einnahmenüberschussrechnung entfallen damit für die meisten privaten Betreiber.

Diese Befreiung ist in Euro schwer zu greifen, weil sie nichts auszahlt. Sie verhindert aber, dass die Einspeisevergütung und der eingesparte Eigenverbrauch nachträglich der Einkommensteuer unterfallen. Wer die Anlage nicht nur privat betreibt, etwa als Gewerbetreibender mit mehreren Objekten, sollte die 100-kWp-Grenze vorher prüfen.

Einspeisevergütung: die Sätze für Inbetriebnahme ab 1. August 2026

Für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gelten laut Bundesnetzagentur diese Sätze in Cent pro Kilowattstunde:

Installierte LeistungÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kW7,7012,22
bis 40 kW6,6610,24
bis 100 kW5,4410,24

Die Vergütung wird 20 Jahre ab Inbetriebnahme gezahlt. Das EEG 2023 ist nach Angabe der Bundesnetzagentur bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar, die Nachfolgeregelung wird noch im Parlament beraten. Wer bis Jahresende ans Netz geht, sichert sich die 20-jährige Vergütung also auf Basis des geltenden Rechts. Die Sätze und ihre Berechnung im Detail stehen im Ratgeber Einspeisevergütung 2026.

Ein Punkt, der in vielen Förderübersichten fehlt: Bei negativen Preisen entfällt die Vergütung nach § 51 EEG; für Anlagen unter 100 kW gilt das erst ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem das intelligente Messsystem eingebaut wurde (§ 51 Abs. 2 Nr. 1 EEG). Die Vergütung ist also kein garantiertes Band über die vollen 20 Jahre, sondern an das Marktsignal gekoppelt.

KfW 270: der Förderkredit, kein Zuschuss

Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien Standard" ist das größte bundesweite Finanzierungsinstrument. Er finanziert bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und umfasst Photovoltaik auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen, Batteriespeicher sowie Planung, Engineering und Installation. Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben, es gibt keine Untergrenze, die Zinsbindung reicht bis zu 20 Jahre.

Drei Bedingungen entscheiden über die Förderfähigkeit:

  • Der Antrag läuft über ein Kreditinstitut, nicht direkt über die KfW. Die KfW formuliert ausdrücklich, dass der Förderkredit beantragt wird, bevor das Vorhaben beginnt. Damit ist jede bindende Beauftragung vorher ausgeschlossen.
  • Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen. Ein Einspeisevertrag ist dafür nicht erforderlich.
  • Steckersolargeräte sind ausgeschlossen, weil sie nach der Begründung der KfW nicht darauf ausgelegt sind, Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Den Zinssatz nennt die KfW auf der Produktseite nicht als festen Wert. Er wird von der Hausbank nach Bonität festgelegt. Wir beziffern ihn deshalb bewusst nicht: Jede Rate, die in Förderübersichten als „ab X Prozent" auftaucht, ist ein Stichtagswert aus einem bestimmten Monat und keine Zusage für Ihren Fall.

Länder und Kommunen: wo es echte Zuschüsse gibt

Einen Zuschuss für die private Dachanlage zahlt heute am ehesten eine Kommune oder ein Stadtwerk, nicht das Land und nicht der Bund. Die Programme sind budgetiert und schließen, sobald die Mittel verbraucht sind.

Nordrhein-Westfalen ist dafür ein gutes Beispiel. Das Landesprogramm progres.nrw ist wieder geöffnet, seine Photovoltaik-Module betreffen aber Mehrparteienhäuser und Mieterstrom, Carports auf nicht-wohnwirtschaftlichen Parkflächen und Fassaden-PV. Ein Modul für die private Dachanlage des Einfamilienhauses findet sich dort nicht. Wer in NRW baut, sollte deshalb auf die kommunale Ebene und den KfW-Kredit setzen.

Den kompletten Stand für NRW, inklusive der elf Städte, deren Förderprogramme wir einzeln mit Quelle führen, haben wir hier zusammengefasst:

Außerhalb von NRW gilt dieselbe Reihenfolge: erst bei der Landesförderbank prüfen, dann bei der Stadt, dann bei den Stadtwerken. Bei kommunalen Zuschüssen gilt fast immer, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt sein muss.

Was die Förderung in Euro bringt

Zahlen aus unseren eigenen Angeboten helfen, die Bausteine zu sortieren. Der Median liegt für eine Photovoltaikanlage mit Speicher inklusive Montage bei 1.570 Euro pro Kilowattpeak (Auswertung Turn Solar, Januar bis August 2026, n = 634). Für eine 10-kWp-Anlage ergibt das rund 15.700 Euro. Diese Rechnung nimmt die vier Bausteine einzeln:

  • Nullsteuersatz: Fällt die Umsatzsteuer statt 0 Prozent mit 19 Prozent an, kommen auf 15.700 Euro rund 2.980 Euro Steuer oben drauf. Diese Summe sparen Sie gegenüber einem regulär abgerechneten Kauf.
  • Einspeisevergütung: Eine 10-kWp-Anlage in NRW produziert etwa 9.500 Kilowattstunden im Jahr (rund 950 je Kilowattpeak). Bei 30 Prozent Eigenverbrauch bleiben 6.650 Kilowattstunden für die Einspeisung. Bei 7,70 Cent sind das rund 512 Euro im Jahr, über 20 Jahre nominal etwa 10.200 Euro.
  • Einkommensteuer: Ohne die Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG wären die 512 Euro Einspeiseerlös zu versteuern. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sind das rund 150 Euro im Jahr, die entfallen.
  • KfW 270: Der Vorteil ist der Zinssatz gegenüber einem normalen Bankkredit. Weil die KfW keinen festen Satz veröffentlicht, lässt sich hier seriös kein Eurobetrag nennen.

Zählt man die einmalige Steuerersparnis und die beiden laufenden Posten über 20 Jahre zusammen, kommt dieses Beispiel auf rund 16.200 Euro, ohne den Zinsvorteil des Kredits. Der größere Hebel bleibt aber der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzbezug und ist damit deutlich mehr wert als die Einspeisevergütung. Wer die Wirtschaftlichkeit ohne jeden Zuschuss prüfen will, rechnet mit dem eingesparten Strom, nicht mit der Vergütung. Eine Einordnung dazu liefert Lohnt sich Photovoltaik?.

Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung

Der häufigste Fehler ist nicht eine verpasste Frist, sondern eine falsche Reihenfolge. Bei allem, was beantragt werden muss, gilt: erst Antrag oder Zusage, dann Beauftragung.

  1. Angebot einholen, mit getrennten Positionen für Anlage, Speicher und Zählerschrank.
  2. Förderfähigkeit prüfen: KfW 270 über die Hausbank, kommunale Programme bei der Stadt, jeweils mit den eigenen Bedingungen.
  3. Antrag oder Kreditantrag stellen und die Zusage abwarten.
  4. Erst danach beauftragen und bauen.
  5. Nach der Inbetriebnahme: Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Sie ist Voraussetzung für den 30-kWp-Nachweis beim Nullsteuersatz und für den Vergütungsanspruch. Wie das läuft, steht unter PV-Anlage anmelden im Marktstammdatenregister.

Nullsteuersatz, Steuerfreiheit und Einspeisevergütung greifen ohne Antrag. Nur der KfW-Kredit und die kommunalen Zuschüsse verlangen die Reihenfolge oben. Wer nur diese drei automatischen Bausteine nutzt, kann ohne Wartezeit beauftragen.

Was sich 2027 ändern soll

Die Bundesregierung hat eine EEG-Novelle vorgelegt (Bundestags-Drucksache 21/7867), der Bundestag hat sie noch nicht beschlossen, und auch die EU-Kommission muss zustimmen. Nach dem Entwurf soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfallen. Für Anlagen unter 25 Kilowatt ist bis Ende 2028 eine Übergangsvergütung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde über drei Jahre vorgesehen, danach soll der Strom direkt vermarktet werden. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten.

Für die Förderfrage heißt das: Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, sichert sich die 20-jährige Vergütung nach geltendem Recht. Für alle, die später bauen, bleibt der Nullsteuersatz unverändert, die Einspeisevergütung wird dagegen unsicherer. Wir raten niemandem zur Eile wegen eines Entwurfs, aber die 20-Jahres-Zusage ist ein Argument, das nur bis Jahresende gilt.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch Zuschüsse für Photovoltaik? Für die private Dachanlage gibt es vom Bund keinen Zuschuss, sondern eine Steuerentlastung. Auf Lieferung und Installation fallen 0 Prozent Umsatzsteuer an, die Einnahmen aus der Anlage bis 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit bleiben einkommensteuerfrei, und der eingespeiste Strom wird nach EEG vergütet. Ein Zuschussprogramm für Privathaushalte gibt es nur auf Ebene der Länder, Kommunen und Stadtwerke, und dort nicht flächendeckend.

Muss ich die Förderung vor dem Vertrag beantragen? Beim KfW-Kredit 270 ja. Die KfW verlangt den Antrag über das Kreditinstitut, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen, also bevor Sie einen bindenden Vertrag schließen. Wer zuerst bestellt und danach beantragt, bekommt in der Regel nichts mehr. Nullsteuersatz, Einspeisevergütung und die Steuerfreiheit der Einnahmen sind dagegen keine Anträge, sie greifen automatisch.

Kann ich Speicher und Photovoltaik zusammen fördern lassen? Der Speicher zählt förderrechtlich zur Solarseite. Für den Nullsteuersatz nennt § 12 Abs. 3 UStG ausdrücklich die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, und auch ihre Installation. Beim KfW-Kredit 270 ist der Batteriespeicher ebenfalls förderfähig. Wichtig ist nur, dass Sie dieselbe Kostenposition nicht doppelt bei zwei Programmen ansetzen.

Lohnt sich Photovoltaik auch ohne Zuschuss? Ja, der Zuschuss war nie der größte Posten. Bei einer 10-kWp-Anlage spart der Nullsteuersatz rund 2.980 Euro gegenüber einem mit 19 Prozent abgerechneten Kauf. Die Einspeisevergütung bringt bei 30 Prozent Eigenverbrauch etwa 512 Euro im Jahr über 20 Jahre. Der eigentliche Ertrag kommt trotzdem aus dem selbst verbrauchten Strom, der jede Kilowattstunde Netzbezug ersetzt.

Was ändert die EEG-Novelle 2027 für Neuanlagen? Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 21/7867) soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfallen. Für Anlagen unter 25 Kilowatt soll es bis Ende 2028 eine Übergangsvergütung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde über drei Jahre geben. Beschlossen ist das noch nicht, der Bundestag und die EU-Kommission müssen zustimmen. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten die 20-jährige Vergütung.

Wo finde ich Förderprogramme für meine Stadt? Zuschüsse für private Dachanlagen setzen heute Länder, Kommunen und Stadtwerke auf, meist mit begrenztem Budget. Für Nordrhein-Westfalen haben wir den Stand der Landesprogramme und der elf größten Städte einzeln mit Quelle aufbereitet. Prüfen Sie vor jeder Beauftragung den aktuellen Stand bei der zuständigen Förderbank oder Kommune, weil Programme kurzfristig schließen können.

Quellen

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Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.

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