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PV-Förderung Mülheim: kein Stadtgeld, 1.016 kWh je kWp

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar03. November 20266 Min. Lesezeit

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Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Dach — danach rechnen wir Ertrag, Eigenverbrauch und Festpreis für Ihre Anlage.

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Wer in Mülheim an der Ruhr eine Dachanlage plant und nach Förderung sucht, bekommt von der Stadt eine kurze Antwort: ein Programm gibt es nicht. Das steht nicht in einem Nebensatz, sondern als eigener Hinweis auf der städtischen Seite „Dein Dach kann mehr“. Die Antwort ist kurz: ein Programm gibt es nicht. Die zweite Frage, was der Standort überhaupt liefert, lässt sich dagegen genau beziffern.

Die Stadt zahlt keinen Zuschuss, und sie sagt es selbst

Auf der Seite „Dein Dach kann mehr“ steht der Hinweis, dass die Stadt ein Förderprogramm für die Errichtung einer Photovoltaikanlage und einer Dachbegrünung aktuell nicht anbietet. Der Satz steht dort als eigener Absatz und ist der beste Beleg dafür, dass hier die Verwaltung ihren aktuellen Stand veröffentlicht und keine Marketingabteilung.

Für Haushalte heißt das konkret:

  • es gibt keinen städtischen Zuschuss je Kilowattpeak
  • es gibt keinen Antrag und keine Warteliste
  • es gibt keine Förderhöhe, die in eine Wirtschaftlichkeitsrechnung gehört

Wer im Netz trotzdem eine „Förderung Mülheim“ findet, landet in der Regel bei Bundes- oder Landesprogrammen, die jede NRW-Kommune gleich behandelt. Die sind wichtig, haben aber mit dem Stadthaushalt nichts zu tun. Und weil ein Stadtrat ein Programm jederzeit beschließen kann, gilt der Stand dieser Seite, nicht ein Gerücht aus einem Forum.

Was die Stadt stattdessen anbietet

Zwei Angebote stehen auf derselben Seite, und beide kosten nichts. Das erste ist eine Solar- und Energiesprechstunde. Die Stadt formuliert es so: „Wir beraten Sie unabhängig und kostenfrei in unserer Solar- und Energiesprechstunde!“ Wer vor der ersten Offerte eine zweite, nicht verkaufende Meinung hören will, bekommt sie dort.

Das zweite ist das Solar- und Gründachkataster im Geoportal der Stadt. Es zeigt für einzelne Dachflächen, wie geeignet sie für Module und für eine Begrünung sind. Zusammen mit dem Ertragswert weiter unten hat man damit zwei unabhängige Zahlen in der Hand: eine für das eigene Dach, eine für den Standort.

1.016 Kilowattstunden je Kilowattpeak: der Mülheimer Ertragswert

Der Standort lässt sich rechnen. PVGIS, der Ertragsrechner der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission, liefert für die Koordinaten 51,4273 Nord und 6,8829 Ost bei 35 Grad Neigung, Südausrichtung und 14 Prozent Systemverlusten 1.016 Kilowattstunden je Kilowattpeak im Jahr.

Für eine Anlage mit 10 kWp sind das rund 10.160 Kilowattstunden. Der Monatsverlauf zeigt, warum die Speichergröße am Verbrauch hängt und nicht an der Dachfläche:

  • im Dezember liefert 1 kWp rund 28 Kilowattstunden, bei 10 kWp also etwa 280
  • im Juni liefert 1 kWp rund 125 Kilowattstunden, bei 10 kWp also etwa 1.250

Setzt man 30 Prozent Eigenverbrauch an, bleiben von den 10.160 Kilowattstunden rund 7.112 für das Netz. Bei 7,70 Cent je Kilowattstunde sind das etwa 548 Euro Einspeisevergütung im Jahr. Jede Kilowattstunde, die stattdessen im Haushalt bleibt, ersetzt eine gekaufte. Deshalb ist der Eigenverbrauch der größere Hebel, und deshalb entscheidet der Verbrauch über die Speichergröße. Wie sich der Ertrag je Kilowattpeak einordnet, steht im Beitrag zum Ertrag pro kWp.

Gründach: 50 Prozent weniger Niederschlagsgebühr für die begrünte Fläche

Wer in Mülheim ein Flachdach oder ein flach geneigtes Dach hat, stößt auf einen Vorteil, den keine Förderstelle auszahlt und der trotzdem jedes Jahr wirkt. Die Stadt schreibt: „Zusätzlich können Sie 50 % der Niederschlagsgebühr für die begrünte Fläche einsparen.“ Das ist eine dauerhafte Entlastung bei der Abwassergebühr, keine Einmalzahlung.

Für die Planung heißt das: Dachbegrünung und Photovoltaik gehören in dieselbe Skizze. Das Kataster zeigt beide Eignungen, und wer beides will, legt die Reihenfolge fest, bevor bestellt wird. Erst begrünen und später Module setzen bedeutet, dass für die Montage über die Vegetation gearbeitet werden muss. Wer die Flächen von Anfang an aufteilt, kommt mit einem Gerüst und einer Abdichtungsprüfung aus.

Die Regeln, die ohne Stadthaushalt tragen

Weil Mülheim kein eigenes Geld dazugibt, hängt die Rechnung an vier Regelungen, die bundesweit gelten. Sie sind der Grund, warum eine Anlage auch ohne Kommunalzuschuss wirtschaftlich sein kann.

Umsatzsteuer. Nach § 12 Abs. 3 UStG fallen 0 Prozent Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation an, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp beträgt. Bei einer typischen Dachanlage entfällt damit der Steueranteil auf der Rechnung.

Einkommensteuer. Nach § 3 Nr. 72 EStG bleiben die Einnahmen steuerfrei, bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp.

Einspeisevergütung. Für Anlagen bis 10 kW, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber bei Teileinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde, bei Volleinspeisung 12,22 Cent. Die Rate gilt 20 Jahre lang für den jeweiligen Inbetriebnahmejahrgang (§ 25 EEG). Was bei späterer Inbetriebnahme gilt, zeigt die Übersicht zur Einspeisevergütung 2026.

KfW 270. Der Kredit 270 ist ein Darlehen, kein Zuschuss. Die KfW beschreibt ihn als Förderkredit für Strom und Wärme mit bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Beantragt wird er über einen Finanzierungspartner und vor Beginn des Vorhabens. Wer das Programm wie eine Förderung behandelt, plant mit Geld, das zurückgezahlt werden muss. Details stehen im Beitrag zum KfW-Kredit 270.

Anmeldung: der Netzbetreiber, nicht die Stadt

Die Stadt nennt auf ihrer Seite den Netzbetreiber, bei dem die Anlage angemeldet werden muss, und schreibt in Klammern: „in Mülheim an der Ruhr: Westenergie“. Das Niederspannungsnetz betreibt laut dem Verteilnetz-Register VNBdigital die Westnetz GmbH. Für das Anschlussbegehren ist damit die Westnetz GmbH der richtige Adressat, nicht das Rathaus und nicht der Stromlieferant.

Dazu kommt die Frist auf der anderen Seite. Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden. Den Ablauf im Westnetz-Portal beschreibt der Beitrag PV-Anlage bei Westnetz anmelden.

Unabhängig davon bleibt die Registerpflicht: Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Ein Stromspeicher wird dort gesondert registriert, darauf weist die Stadt ausdrücklich hin. Der Weg dorthin steht im Beitrag zur Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Wallbox in Mülheim nur zusammen mit Solarstrom

Die Seite „Dein Dach kann mehr“ nennt kein Programm für Ladeboxen, und das ändert die Planung. Eine Wallbox wird in Mülheim zusammen mit der Photovoltaikanlage geplant, damit der Ladestrom aus der eigenen Erzeugung kommt und die Ladeleistung am Überschuss ausgerichtet werden kann. Wie das technisch läuft, steht im Beitrag zum Überschussladen. Eine Ladebox ohne Erzeugung dahinter ist für die meisten Haushalte der teurere Weg, weil jede geladene Kilowattstunde gekauft werden muss. Wie eine Anlage für Mülheim zugeschnitten wird, zeigt die Leistungsseite Photovoltaik in Mülheim an der Ruhr.

Was aus Mülheim gefragt wird

Drei Fragen tauchen bei Mülheim immer wieder auf, und alle drei drehen sich um die Reihenfolge.

Die erste ist der Zuschuss. Wer bei Stadt, Land und Bund gleichzeitig anfragt, bekommt drei verschiedene Töpfe und keine klare Antwort. In Mülheim ist die Lage einfach: Die Stadt zahlt nicht, das Land behandelt alle Kommunen gleich, und der Bund regelt es über Steuer und Vergütung.

Die zweite ist die eigene Dachfläche. Das Kataster beantwortet Eignung, Ausrichtung und Verschattung, PVGIS beantwortet den Ertrag am Standort. Wer beide Werte vor dem ersten Angebot hat, kann Zahlen einordnen statt ihnen zu folgen.

Die dritte ist das Dach selbst. Wer ohnehin eindeckt, dämmt oder begrünt, sollte die Anlage im selben Zug planen. Nachträglich kostet derselbe Handgriff ein zweites Gerüst und eine zweite Anfahrt.

Ob sich das eigene Dach eignet, klärt das Solar- und Gründachkataster der Stadt. Was der Standort liefert, sagt der PVGIS-Wert von 1.016 Kilowattstunden je Kilowattpeak. Und was am Ende übrig bleibt, hängt am Eigenverbrauch, nicht an einem Fördertopf.

Quellen

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