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PV-Förderung Neuss: Kreis-Topf leer, Stadt zahlt nur Dämmung

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar01. November 20268 Min. Lesezeit

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Wer in Neuss eine Dachanlage plant, stößt auf zwei Förderstellen: eine beim Rhein-Kreis Neuss und eine bei der Stadt. Für Module auf dem Dach zahlt 2026 keine der beiden. Der Kreis hat sein Programm für Steckermodule ausgeschöpft; Dachanlagen hat es nie umfasst. Die Stadt bezuschusst seit 2025 die Gebäudehülle und keine Module. Wer trotzdem rechnet, kommt mit drei Bundesregeln und einem Ertragswert weiter, der sich für Neuss exakt beziffern lässt.

Kreis und Stadt sind nicht dieselbe Kasse

Neuss liegt im Rhein-Kreis Neuss, und der Kreis ist eine eigene Ebene mit eigenem Haushalt und eigenen Förderrichtlinien. Genau daran scheitern die meisten Förderanfragen aus Neuss: Wer beim Kreis anruft, bekommt Auskunft über Kreisgeld. Wer bei der Stadt anfragt, bekommt Auskunft über Stadtgeld. Die beiden Töpfe haben nichts miteinander zu tun, und keiner von beiden ist für eine Aufdachanlage gefüllt.

Die Reihenfolge ist wichtig, weil sie die Frage beantwortet, ob sich Warten lohnt. Ein Kreisprogramm kann nur der Kreistag neu auflegen. Ein Stadtprogramm nur der Stadtrat. Solange keiner der beiden einen Beschluss fasst, ändert sich am Fördertopf nichts, egal wie viele Anfragen eingehen.

Der Kreis: 100 Euro für Steckermodule, und der Topf ist zu

Der Rhein-Kreis Neuss hat steckerfertige Photovoltaikanlagen gefördert, also Module mit Wechselrichter, die an eine normale Steckdose gehen. Laut seiner Richtlinie galten diese Bedingungen:

  • 800 Watt maximale Wechselrichterleistung, gemessen an der Abgabeleistung
  • eine Anlage pro Wohneinheit
  • antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer einer Wohneinheit im Kreisgebiet
  • 100 Euro je Anlage, 300 Euro bei Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins

Der Kreistopf umfasste 100.000 Euro. In der Pressemeldung vom 30. April 2025 heißt es, er sei ausgeschöpft, es könnten keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Von 1.023 Anträgen wurden 966 bewilligt. Auf der Richtlinienseite des Kreises steht heute der kürzeste Satz der ganzen Förderlandschaft: „Die Antragsmittel sind aufgebraucht!“

Für eine Dachanlage hat dieses Programm ohnehin nie gegolten. Es förderte ein Gerät am Balkon oder an der Hauswand, nicht die Anlage auf dem Dach.

Die Stadt: „Neuss saniert“ zahlt Dämmung, keine Module

Das städtische Förderprogramm heißt „Neuss saniert“ und bezuschusst energetische Sanierung, nicht Energieerzeugung. Gefördert werden laut Stadt:

  • Dämmung von Außenwand und Dach mit 20 Euro je Quadratmeter
  • Dämmung von oberster Geschossdecke und Kellerdecke mit 10 Euro je Quadratmeter
  • Austausch von Fenstern, Dachfenstern und Außentüren mit 50 Euro je Quadratmeter
  • Dämmung, Austausch oder Einbau von Rollladenkästen mit 40 Euro je Stück

Pro Antrag gilt eine Untergrenze von 300 Euro und eine Höchstförderung von 2.000 Euro. Je Gebäude ist ein Antrag innerhalb von zwölf Monaten möglich. Gefördert werden nur Gebäude, deren Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde, und erdölbasierte Dämmstoffe sind ausgeschlossen.

Für Neusser Haushalte, die Dach und Photovoltaik gleichzeitig planen, ist das trotzdem relevant. Wer die Dachhaut ohnehin öffnet, sollte die Reihenfolge festlegen, bevor die erste Palette Module auf dem Hof steht. Wird zuerst gedämmt und neu eingedeckt, kommen die Module auf die neue Fläche. Wird zuerst die Anlage gesetzt, muss sie für die Dacharbeiten wieder abgebaut werden. Zwei Gerüststellungen statt einer sind der teuerste Fehler in dieser Reihenfolge.

Was in Neuss ohne Zuschuss trägt

Drei Bundesregeln und ein Kredit. Sie gelten in Neuss genauso wie in jeder anderen NRW-Kommune, und sie hängen nicht an einem Kommunalhaushalt:

Umsatzsteuer. Nach § 12 Abs. 3 UStG fallen 0 Prozent Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation an, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp beträgt. Bei einer typischen Dachanlage entfällt damit der gesamte Steueranteil auf Rechnung.

Einkommensteuer. Nach § 3 Nr. 72 EStG bleiben die Einnahmen steuerfrei, bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp.

Einspeisevergütung. Für Anlagen bis 10 kW, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber bei Teileinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde. Die Rate gilt 20 Jahre lang für den jeweiligen Inbetriebnahmejahrgang. Die Übersicht der Einspeisevergütung nach Inbetriebnahmejahr zeigt, was bei späterer Inbetriebnahme gilt.

KfW 270. Der Kredit 270 ist ein Darlehen, kein Zuschuss. Die KfW beschreibt ihn als Förderkredit für Strom und Wärme bis 100 Prozent der Investitionskosten, beantragt wird er über einen Finanzierungspartner und vor Beginn des Vorhabens. Wer das Programm mit einer Vergütung verwechselt, plant mit Geld, das er zurückzahlen muss. Details stehen im Beitrag zum KfW-Kredit 270.

Rechenbeispiel: 10 kWp in Neuss

Der Ertrag lässt sich für Neuss rechnen, nicht schätzen. PVGIS, der Rechner der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission, liefert für die Koordinaten 51,1982 Nord und 6,6916 Ost bei 35 Grad Neigung, Südausrichtung und 14 Prozent Systemverlusten 1.057 Kilowattstunden je Kilowattpeak im Jahr.

Für 10 kWp heißt das 10.570 Kilowattstunden im Jahr. Der Monatsverlauf erklärt, warum Speichergröße und Eigenverbrauch zusammenhängen: Im Dezember liefert 1 kWp rund 30 Kilowattstunden, im Juni rund 129. Eine 10-kWp-Anlage erzeugt damit im Dezember etwa 300 und im Juni etwa 1.293 Kilowattstunden.

Setzt man im Beispiel 30 Prozent Eigenverbrauch an, bleiben 7.399 Kilowattstunden für das Netz. Bei 7,70 Cent je Kilowattstunde sind das rund 570 Euro Einspeisevergütung im Jahr. Jede Kilowattstunde, die stattdessen im Haushalt verbraucht wird, ersetzt eine gekaufte Kilowattstunde. Deshalb ist der Eigenverbrauch der Hebel und nicht die Vergütung, und deshalb entscheidet der Verbrauch über die Speichergröße, nicht die Dachfläche. Wie sich der Ertrag je Kilowattpeak einordnet, steht im Beitrag zum Ertrag pro kWp.

Das Dach vor dem Angebot prüfen

Bevor über Förderung diskutiert wird, steht die Frage, ob das Dach überhaupt trägt. Dafür gibt es in Neuss ein Werkzeug vor Ort: das Solarpotenzialkataster Neuss. Es ist laut Stadtwerken ein Gemeinschaftsprojekt von Stadtwerken, Stadt und Sparkasse Neuss und zeigt für einzelne Dachflächen die Eignung. Wer es mit dem PVGIS-Wert kombiniert, hat zwei unabhängige Zahlen: eine für die eigene Dachfläche und eine für den Standort.

Das Kataster beantwortet Ausrichtung, Verschattung und nutzbare Fläche. PVGIS beantwortet, was diese Fläche am Standort Neuss üblicherweise liefert. Wer Angebote vergleicht, sollte beide Werte in der Hand haben, bevor die erste Zahl im Raum steht. Wie eine Anlage für Neuss zugeschnitten wird, zeigt die Leistungsseite Photovoltaik in Neuss.

Westnetz betreibt das Neusser Netz

Das Neusser Stromnetz betreibt die Westnetz GmbH mit Sitz in Dortmund, und zwar in Pachtkooperation mit der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH. Diese Konstellation steht so auf der Netzseite der Stadtwerke Neuss. Für Anlagenbetreiber heißt das: Der Netzbetreiber im Anmeldeverfahren ist Westnetz, nicht der örtliche Versorger.

Für den Anmeldevorgang heißt das: Er läuft bei Westnetz, nicht beim örtlichen Versorger. Den Ablauf, die Angaben im Portal und die Stolperstellen beim Speicher beschreibt der Beitrag PV-Anlage bei Westnetz anmelden.

Die Frist auf der anderen Seite ist gesetzlich festgelegt. Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden.

Unabhängig davon bleibt die Registerpflicht: Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Der Weg dorthin steht im Beitrag zur Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Dachsanierung in Neuss: Pflicht statt Förderung

Wer in Neuss ein Dach vollständig neu eindeckt, trifft auf eine Regel, die keine Förderung ist und trotzdem Geld kostet oder spart. Das Umweltamt der Stadt Düsseldorf fasst die Landesregel zu § 42a und § 48 Abs. 1a BauO NRW so zusammen: Die Solarpflicht greift bei Bestandsgebäuden, wenn die Dachhaut nach dem 1. Januar 2026 vollständig erneuert wird. Maßgeblich ist der Beginn der Arbeiten, nicht das Datum des Auftrags.

Die Mindestgröße liegt bei 30 Prozent der Nettodachfläche, wobei Fenster, Dachaufbauten, Nordflächen und verschattete Bereiche abgezogen werden. Alternativ genügen feste Leistungswerte: 3 kWp bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten, 4 kWp bei drei bis fünf und 8 kWp bei sechs bis zehn Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden. Ausnahmen gelten unter anderem für kleine Nutzflächen, technisch ungeeignete Dächer und Fälle, in denen sich die Anlage nicht wirtschaftlich betreiben lässt.

Für die Förderfrage bedeutet das: Bei einer anstehenden Dacherneuerung ist die Anlage keine freiwillige Investition mehr, sondern eine Bauvorgabe. Wer sie in diesem Zug plant, spart Gerüst und Zwischenlösung. Wer sie später nachholt, zahlt beides.

Wallbox in Neuss: nur zusammen mit PV

Für eine Wallbox gibt es in Neuss kein kommunales Programm. Der Kreistopf förderte steckerfertige Module, die Stadt fördert die Gebäudehülle. Eine Ladebox taucht in keiner der beiden Richtlinien auf.

Sinnvoll wird die Wallbox trotzdem, aber als Teil des Energiesystems: Der Ladestrom kommt dann aus der eigenen Erzeugung, und die Ladeleistung lässt sich am Überschuss ausrichten. Wie das technisch funktioniert und was das Auto dazu können muss, steht im Beitrag zum Überschussladen. Eine Wallbox ohne Erzeugung dahinter ist für die meisten Haushalte der teurere Weg, weil jede geladene Kilowattstunde aus dem Netz kommt.

Was wir aus Neusser Anfragen mitnehmen

Drei Dinge tauchen in Gesprächen aus Neuss immer wieder auf, und alle drei betreffen die Reihenfolge, nicht den Preis.

Erstens: Der Förderstatus wird zu spät geprüft. Wer im Herbst bestellt und im Frühjahr nach Zuschüssen fragt, hat den Antragszeitraum oft verpasst. In Neuss ist das 2026 kein Verlust, weil es für Dachanlagen nichts zu verpassen gibt.

Zweitens: Kreisförderung und Stadtförderung werden verwechselt. Der Kreis fördert andere Dinge als die Stadt, und beide fördern keine Aufdachanlage.

Drittens: Die Dachsanierung wird getrennt von der Anlage geplant. Das ist der Punkt, an dem in Neuss am meisten Geld liegen bleibt. Wer Dämmung, Eindeckung und Module als ein Projekt plant, zahlt ein Gerüst. Wer sie als drei Projekte plant, zahlt drei.

Ob sich das eigene Dach eignet, klärt das Solarpotenzialkataster. Was der Standort liefert, sagt der PVGIS-Wert von 1.057 Kilowattstunden je Kilowattpeak. Und was am Ende übrig bleibt, hängt am Eigenverbrauch, nicht am Fördertopf.

Quellen

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