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PV-Förderung Leverkusen 2026: Programm beendet, was bleibt

Von Melih Coskun, Energieberater bei Turn Solar30. Oktober 20267 Min. Lesezeit

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Stand 30. Oktober 2026: In Leverkusen gibt es für eine neue Photovoltaikanlage keinen städtischen Zuschuss mehr. Der Rat hat das Programm für die Neuerrichtung von PV-Anlagen am 16. Dezember 2024 aufgehoben. Die Begründung der Stadt ist eine Haushaltssperre, kein ausgeschöpfter Topf. Was bleibt, sind die Bundesregeln, die ohnehin für jede Anlage gelten: 0 Prozent Umsatzsteuer, die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG, die Einspeisevergütung nach EEG und der KfW-Kredit 270. Dazu kommen drei Leverkusener Zahlen, die den Verlust einordnen: 439 Zuschüsse mit zusammen 267.230 Euro in zwei Jahren, im Schnitt 609 Euro je Bewilligung.

Der Beschluss vom 16. Dezember 2024

Die Stadt hat den Schritt selbst veröffentlicht, in einer Pressemitteilung vom 17. Januar 2025 mit der Überschrift „Städtische Förderprogramme werden nicht fortgeführt“. Darin steht, der Rat habe in seiner Sitzung vom 16.12.2024 die Beschlüsse zu zwei Programmen zurückgenommen: „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ und „Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung“. Als Grund nennt die Stadt die „im August 2024 ausgerufene kommunale Haushaltssperre“.

Das ist sprachlich wichtig. Die Stadt hat nicht geschrieben, das Geld sei verbraucht. Sie hat die Programme selbst aufgehoben. Ein ausgeschöpfter Topf füllt sich wieder, wenn der Haushalt es zulässt. Ein aufgehobener Beschluss braucht einen neuen Ratsbeschluss, und einen solchen hat die Stadt bis heute nicht angekündigt. Wer in Leverkusen mit einer baldigen Neuauflage rechnet, setzt auf etwas, das nicht im Verfahren ist.

Was das Programm tatsächlich gezahlt hat

Über die Höhe der früheren Zuschüsse schweigt die Mitteilung, über die Summen nicht. Die Stadt nennt vier Zahlen, die sich gut einordnen lassen:

  • 654 Förderanträge gingen 2023 ein.
  • 439 Zuschüsse wurden in den Jahren 2023 und 2024 bewilligt, mit einer Gesamtsumme von 267.230 Euro.
  • Gefördert wurde damit eine Leistung von etwa 2.500 Kilowattpeak.

Aus diesen Angaben lassen sich drei Werte rechnen, die in keiner Programmbroschüre stehen. 267.230 Euro geteilt durch 439 Bewilligungen ergibt 609 Euro je Zuschuss. 2.500 kWp geteilt durch 439 Bewilligungen ergibt 5,7 kWp je geförderter Anlage. 267.230 Euro geteilt durch 2.500 kWp ergibt rund 107 Euro je Kilowattpeak. Der Durchschnitt von 5,7 kWp je Bewilligung spricht für private Dachanlagen, nicht für große Aufdachprojekte.

Umgelegt auf die 20 Jahre, in denen eine Anlage nach § 25 EEG Vergütung erhält, sind die 609 Euro rund 30 Euro im Jahr. In der Rechnung ist die Summe damit deutlich kleiner, als sie sich anfühlt.

Wer einen alten Bescheid hat, behält ihn

Ein Satz in der Mitteilung ist für alle wichtig, die schon einen Antrag gestellt hatten: „Bereits zugesagte Förderbescheide sind von der Sperre ausgenommen.“ Wer vor dem 16. Dezember 2024 eine Bewilligung in der Hand hatte, verliert sie nicht.

Was mit Anträgen passiert, die am 16. Dezember 2024 eingereicht, aber noch nicht beschieden waren, sagt die Mitteilung nicht. Wer solche Unterlagen zu Hause hat, sollte den Stand direkt bei der Stadt erfragen, statt den Antrag als Zusage zu behandeln.

Ohne Stadtgeld: was weiter trägt

Drei Regeln des Bundes hängen nicht an einem kommunalen Haushalt.

Die Umsatzsteuer. Nach § 12 Abs. 3 UStG ermäßigt sich der Steuersatz auf 0 Prozent für die Lieferung von Solarmodulen samt wesentlicher Komponenten und Speicher an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, für die Installation und für den innergemeinschaftlichen Erwerb. Die Standortbedingung gilt als erfüllt, wenn die im Marktstammdatenregister eingetragene Bruttoleistung nicht mehr als 30 kWp beträgt. Bei einer privaten Dachanlage ist das der Regelfall. Bei einem Nettopreis von 15.000 Euro wären das 2.850 Euro Umsatzsteuer, die bei einer Anlage bis 30 kWp gar nicht erst anfallen.

Die Einkommensteuer. Nach § 3 Nr. 72 EStG bleiben Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden steuerfrei, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem beträgt. Die früher übliche Anlage EÜR für kleine Anlagen entfällt damit als Pflicht.

Die Einspeisevergütung. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 gilt für Anlagen bis 10 kW ein Vergütungssatz von 7,70 Cent je kWh bei Teileinspeisung. Für den Leistungsanteil zwischen 10 und 40 kW sind es 6,66 Cent. Wer voll einspeist, erhält für die ersten 10 kW 12,22 Cent. Ausgezahlt wird die Vergütung vom Netzbetreiber, die Bundesnetzagentur veröffentlicht nur die Sätze. Gezahlt wird nach § 25 EEG für die Dauer von 20 Jahren, endend am 31. Dezember des zwanzigsten Jahres.

Ein Zuschuss ist keine dieser drei Regeln, auch wenn er in Verkaufsgesprächen gern so klingt. Der KfW-Kredit 270 ist ebenfalls keiner: Die KfW vergibt ein Darlehen bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, für Privatpersonen mit der Bedingung, dass zumindest ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist wird. Batteriespeicher sind ausdrücklich förderfähig. Beantragt wird über die Hausbank, und zwar bevor ein rechtlich bindender Vertrag unterschrieben ist. Wer erst nach der Auftragsbestätigung zur Bank geht, ist für dieses Vorhaben zu spät dran.

Rechenbeispiel: 10 kWp in Leverkusen

Der PVGIS-Rechner der EU-Kommission gibt für die Koordinaten von Leverkusen, 35 Grad Neigung und Südausrichtung bei 14 Prozent Systemverlusten einen Jahresertrag von 1.018 kWh je kWp an. Eine Anlage mit 10 kWp kommt damit auf rund 10.180 kWh im Jahr.

Wer diese Menge vollständig einspeist, ist Volleinspeiser und bekommt für die ersten 10 kW 12,22 Cent. 10.180 mal 12,22 Cent ergibt rund 1.244 Euro im Jahr. Wer einen Teil selbst verbraucht, erhält für den eingespeisten Rest 7,70 Cent. Jede Kilowattstunde, die im Haushalt bleibt, ersetzt dagegen einen Netzbezug und ist deshalb deutlich mehr wert als die 7,70 Cent. Wie viel davon realistisch im Haushalt bleibt, hängt an der Größe der Anlage, am Speicher und am Verbrauchsprofil, nicht an der Förderung.

Die Monatswerte erklären, warum ein Speicher die Winterlücke nicht schließt. Im Dezember liefert 1 kWp in Leverkusen nach PVGIS nur 29 kWh, im Januar 36 kWh. Aus 10 kWp werden im Dezember also rund 293 kWh. Ein Speicher mit 10 kWh kann diese Lücke nicht tragen, er verschiebt den Tag in die Nacht. Wer im Winter unabhängiger sein will, braucht eine andere Antwort als einen größeren Speicher.

Das Solardachkataster der Stadt

Leverkusen hat ein eigenes Solarpotenzialkataster, erreichbar unter solare-stadt.de/leverkusen. Es ist laut Stadt ein gemeinsames Projekt von Stadt und Sparkasse Leverkusen im kommunalen Klimaschutzprogramm. Für ein einzelnes Gebäude zeigt es, welche Dachflächen grundsätzlich in Frage kommen und wie die Ausrichtung liegt.

Der Haken steht auf derselben Seite. Die Ergebnisse beruhen auf einem automatisierten Verfahren mit Laserscandaten aus den Jahren 2007 bis 2011, sie dienen laut Stadt der ersten Information und stehen ohne Gewähr. In 15 Jahren ändert sich ein Dach: Anbauten, neue Bäume, Gauben und nachträgliche Aufstockungen sind in alten Scandaten nicht enthalten. Das Kataster ist ein guter erster Filter und ein schlechter Ersatz für eine aktuelle Auslegung.

Anmeldung bei RheinNetz

Zuständig ist in Leverkusen die RheinNetz GmbH als Verteilnetzbetreiber. Sie beschreibt fünf Schritte von der Anmeldung im Einspeiserportal über die Anschlusszusage, den Zählerprozess und die Abschlussprüfung bis zur Abrechnungsmeldung. Die Anschlusszusage muss innerhalb von sechs Monaten bestätigt werden, sonst gibt RheinNetz die reservierte Einspeisekapazität frei. Nach der Bestätigung bleiben weitere sechs Monate für Bau und Inbetriebnahme. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt nach dem EEG jeweils am 15. des Monats. Die Details stehen im Beitrag RheinNetz: PV-Anlage anmelden.

Für Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt seit dem 1. Januar 2025 § 8 Abs. 7 EEG: Der Netzbetreiber muss spätestens einen Monat nach Eingang des Anschlussbegehrens das Ergebnis seiner Netzverträglichkeitsprüfung übermitteln. Teilt er in dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Hausanschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage nach den maßgeblichen Anschlussregeln dort angeschlossen werden. Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

Was wir aus Leverkusener Anfragen mitnehmen

In Leverkusen taucht derselbe Fehler auf wie in vielen Städten mit beendeten Programmen: Es wird auf einen Zuschuss gewartet, der gar nicht mehr existiert, und die Anlage bleibt im Ordner liegen. Ein zweites Muster betrifft die Reihenfolge. Wer jetzt noch mit einem Restbescheid rechnet, sollte zuerst klären, ob er bewilligt oder nur beantragt war, bevor er einen Auftrag unterschreibt.

Die Rechnung, die zählt, bleibt dieselbe wie vor dem Beschluss: Ertrag, Eigenverbrauchsanteil und ein sauber geplanter Netzanschluss. Bei 1.018 kWh je kWp in Leverkusen und 7,70 Cent Vergütung entscheidet nicht der Zuschuss über die Wirtschaftlichkeit, sondern die Frage, wie viel Strom im Haushalt bleibt. Wer das für sein Dach prüfen will, findet Ertragsdaten und den Netzbetreiber auf der Seite Photovoltaik in Leverkusen. Den Stand der Landesförderung und den Vergleich mit elf NRW-Städten führt der Beitrag Photovoltaik-Förderung NRW. Und wer die Vergütungssätze für ältere Inbetriebnahmejahre einordnen will, liest Einspeisevergütung 2026.

Quellen

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