PV-Förderung Solingen 2026: 82 Dächer, beide Töpfe zu
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Stand 31. Oktober 2026: Solingen hat Photovoltaik auf Dächern gefördert, nur nicht mehr. Im ersten Kommunalen Förderprogramm gab es bis zu 1.500 Euro je Anlage, 300 Euro pro Kilowattpeak, plus 500 Euro für einen Speicher. Laut Mitteilungsvorlage 3775/2023 wurden 82 Dachanlagen bewilligt. Diese Runde ist abgeschlossen. Die spätere Runde förderte nur noch Stecker-PV für Balkone und ist ebenfalls ausgeschöpft. Was 2026 trägt, sind drei Bundesregeln und ein Förderkredit.
Zwei Programme, zwei völlig verschiedene Zielgruppen
Wer heute bei der Stadt nach einer Förderung sucht, findet eine Leistungsseite mit dem Zusatz „Fördertopf ausgeschöpft“ im Titel. Daraus ist leicht der falsche Schluss geworden, Solingen habe für Dächer nie etwas gezahlt. Das stimmt nicht.
Das erste kommunale Programm hatte eine breite Zielgruppe: Photovoltaikanlagen und Speicher von Eigentümern, dazu Stecker-PV-Anlagen für Eigentümer und Mieter. Aus den Mitteln der ersten Billigkeitsrichtlinie Klimaschutz des Landes NRW flossen 150.000 Euro hinein, in zwei Chargen.
Das zweite Programm war bewusst enger und förderte ausschließlich Stecker-PV, also ein bis zwei Module an Balkon oder Fassade, gezielt für Mieterinnen und Mieter. Die Stadt begründet das in der Vorlage selbst: Die Stecker-PV war im ersten Programm möglich, wurde von privaten Haushalten aber offenbar zu wenig wahrgenommen, weil Photovoltaik oft mit Eigentum verbunden wird.
Was die 82 Dächer tatsächlich bekommen haben
Die Stadt nennt in der Vorlage vom 28. Februar 2023 exakte Zahlen zum ersten Programm. Gefördert wurde mit maximal 1.500 Euro pro Anlage, gerechnet 300 Euro pro Kilowattpeak, dazu pauschal 500 Euro für einen Batteriespeicher in Verbindung mit der Anlage. Für Stecker-PV lag der Rahmen bei maximal 300 Euro, also 150 Euro pro Modul.
Bewilligt wurden Anträge für 82 Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, oft inklusive Speicher, und für 9 Stecker-PV-Anlagen. Zusammen ergibt das rund 758 Kilowattpeak und nach Angaben der Stadt eine CO2-Einsparung von 493 Tonnen im Jahr.
Daraus lassen sich zwei Werte rechnen, die in keiner Programmbroschüre stehen. 758 Kilowattpeak verteilt auf 91 bewilligte Anlagen sind im Schnitt 8,3 Kilowattpeak je Anlage. Und setzt man die 150.000 Euro ins Verhältnis zu diesen 758 Kilowattpeak, kommt man auf knapp 200 Euro je Kilowattpeak, obwohl der Satz nominell 300 Euro betrug. Die Differenz entsteht durch den Deckel und durch die pauschalen Speicher- und Modulbeträge, die nicht leistungsabhängig gezahlt wurden.
Der Deckel hat die Förderung nach hinten gedreht
Das ist der Punkt, an dem die Solinger Förderung für größere Anlagen unattraktiv wurde, und niemand hat ihn damals diskutiert. 300 Euro pro Kilowattpeak bei höchstens 1.500 Euro heißt: Der Deckel greift ab 5 Kilowattpeak.
Wer 5 kWp baute, bekam die vollen 300 Euro je Kilowattpeak. Wer 10 kWp baute, bekam dieselben 1.500 Euro, also 150 Euro je Kilowattpeak. Bei 15 kWp waren es 100. Für ein Reihenhaus mit kleinem Dach war das ein echter Zuschuss, für ein Einfamilienhaus mit guter Südausrichtung ein Taschengeld.
Das ist kein Argument gegen die Stadt. Kommunale Töpfe sind klein, ein Deckel schützt sie vor wenigen großen Anträgen. Es ist ein Argument gegen die Erwartung, dass eine kommunale Förderung die Wirtschaftlichkeit einer Anlage entscheidet. Sie tut es nicht.
Der Stecker-PV-Topf: 400 Euro, und warum er leer ist
Die zweite Runde ist die, deren Seite heute noch online steht. Vorgesehen waren 200 Euro pro Modul bei einer Höchstförderung von 400 Euro für zwei Module, für Kauf und Montage. Die Vorlage nennt als geplanten Start den 15. März 2023 und als Ende der Antragsfrist den 30. September 2023.
Berechtigt waren Mieter mit Zustimmung des Vermieters und Eigentümer, deren Gebäude im Stadtgebiet liegt. Die erzeugte Energie musste zur Selbstversorgung dienen, gewerbliche Betreiber waren ausgeschlossen.
Heute steht auf derselben Seite: „Leider ist der Fördertopf aufgrund der sehr hohen Nachfrage ausgeschöpft.“ Insgesamt sind nach Angaben der Stadt bereits 125.000 Euro in das Programm geflossen. Die Stadt schreibt weiter, sie werde mittelfristig versuchen, weitere Mittel zur Fortführung zu akquirieren. Ein Termin dafür steht nicht.
Eine Warnung auf der Seite gilt unverändert und wird trotzdem oft überlesen: Mit der Maßnahme durfte nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden, und die Module durften auch nicht vorher bestellt werden. Wer zuerst kauft und dann beantragt, verliert den Anspruch.
Was der Rat mit dem Programm vorhat
Die Stadt hat die Fortsetzung nicht aufgegeben. In ihrem Energiepolitischen Arbeitsprogramm 2025 bis 2030 führt sie als Maßnahme 7 die „Verstetigung des kommunalen Förderprogramms Photovoltaik“: Dachflächen und Stecker-PV für Privathaushalte sollen dauerhaft förderfähig bleiben. Das Programm war nach Einschätzung der Stadt wegen hoher Nachfrage und Multiplikatoreffekten sehr erfolgreich. Die Maßnahmenliste nennt dafür knapp 90 bewilligungsreife Anträge und 150.000 Euro aus den Landesmitteln. Die Vorlage von 2023 zählt 82 bewilligte Dachanlagen; beide Dokumente liegen zeitlich auseinander und zählen unterschiedlich.
Derselbe Absatz enthält aber die Einschränkung, die den ganzen Punkt erklärt: „Da eine Verstetigung solcher Förderprogramme unter den Vorzeichen der Haushaltssicherung kaum realisierbar ist, gilt es andere Wege und die Akquise externer Mittel zu prüfen.“
Das ist die ehrlichste Statusbeschreibung, die man von der Stadt bekommt: gewollt, aber kaum aus dem eigenen Haushalt finanzierbar. Ein Programm, das erst externe Mittel akquirieren muss, ist kein Planungsposten für das eigene Projekt. Es ist eine Hoffnung auf einen Zuschussgeber.
Was ohne Stadtgeld trägt: drei Bundesregeln
Diese drei Regeln hängen nicht an einem kommunalen Haushalt, und keine von ihnen fällt aus, wenn ein Fördertopf leer ist. Für Anlagen bis 30 kWp gelten sie in der hier beschriebenen Form.
Die Umsatzsteuer. Nach § 12 Abs. 3 UStG ermäßigt sich der Steuersatz auf 0 Prozent für die Lieferung von Solarmodulen samt wesentlichen Komponenten und Speicher an den Betreiber, für die Installation und für den innergemeinschaftlichen Erwerb. Die Standortbedingung gilt als erfüllt, wenn die im Marktstammdatenregister eingetragene Bruttoleistung nicht mehr als 30 kWp beträgt. Bei 15.000 Euro Nettoinvestition sind das 2.850 Euro Umsatzsteuer, die gar nicht erst anfallen.
Die Einkommensteuer. Nach § 3 Nr. 72 EStG bleiben Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Anlagen auf, an oder in Gebäuden steuerfrei, solange die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem beträgt. Die Anlage EÜR für kleine Anlagen entfällt damit als Pflicht.
Die Einspeisevergütung. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 gilt für Anlagen bis 10 kW ein Satz von 7,70 Cent je kWh bei Teileinspeisung, für den Leistungsanteil zwischen 10 und 40 kW 6,66 Cent. Volleinspeiser erhalten für die ersten 10 kW 12,22 Cent. Gezahlt wird nach § 25 EEG über 20 Jahre, endend am 31. Dezember des zwanzigsten Jahres. Ausgezahlt wird die Vergütung vom Netzbetreiber, in Solingen also von der SWS Netze.
Der KfW-Kredit 270 ist kein Zuschuss, sondern ein Darlehen bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, mit Laufzeiten bis 30 Jahre und einer Zinsbindung bis 20 Jahre. Beantragt wird über die Hausbank und vor dem Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags. Die KfW veröffentlicht derzeit keinen festen Zinssatz, sondern verweist auf die Bonitätsprüfung der Bank.
Rechenbeispiel: 10 kWp in Solingen
Der PVGIS-Rechner der EU-Kommission gibt für die Koordinaten von Solingen, 35 Grad Neigung und Südausrichtung bei 14 Prozent Systemverlusten einen Jahresertrag von 988 kWh je kWp an. Eine Anlage mit 10 kWp kommt damit auf rund 9.880 kWh im Jahr.
Wer vollständig einspeist, erhält für die ersten 10 kW 12,22 Cent, also rund 1.208 Euro im Jahr. Wer den Strom teilweise selbst verbraucht, bekommt für den eingespeisten Rest 7,70 Cent. Jede Kilowattstunde, die im Haushalt bleibt, ersetzt einen Netzbezug und spart deshalb mehr als die 7,70 Cent Vergütung. Wie viel im Haushalt bleibt, hängt an Anlagengröße, Speicher und Verbrauchsprofil, nicht an der Förderung.
Die Monatswerte erklären, warum ein Speicher die Winterlücke nicht schließt. Im Dezember liefert 1 kWp in Solingen nach PVGIS nur 27 kWh, im Juni 123 kWh. Aus 10 kWp werden im Dezember also rund 270 kWh, im Juni rund 1.230 kWh. Ein Speicher verschiebt den Tag in die Nacht, er verschiebt nicht den Sommer in den Winter.
SWS Netze: die 15-kWp-Grenze und die 60-Prozent-Drossel
In Solingen ist die SWS Netze Solingen GmbH der Verteilnetzbetreiber. Ihre Anmeldepraxis ist für private Bauherren ungewöhnlich freundlich: Für Anlagen unter 15 kWp führt sie nach eigener Angabe keine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister und der Mitteilung über das Netzportal kann die Anlage in Betrieb gesetzt werden. Erwartet wird ein Konformitätsnachweis nach VDE-AR-N 4105.
Über 15 kWp kippt das Bild. Dann gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht, und die SWS Netze muss der Installation ausdrücklich zustimmen, nachdem sie geprüft hat, ob die Leistung überhaupt in ihr Netz passt. Wer knapp unter der Grenze plant, sollte das wissen, bevor er über eine Aufstockung nachdenkt: Aus 14,9 kWp werden schnell 16 kWp.
Dazu kommt eine Regel, die seit 2025 für fast jede neue Anlage gilt. Anlagen unter 100 kW, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, müssen die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox eingebaut und die Steuerbarkeit erfolgreich getestet ist. Die SWS Netze schreibt auf ihrer Seite, die Steuerboxen seien derzeit nicht verfügbar, der Einbau werde ab 2026 erwartet. Bis dahin läuft die Drossel.
Seit dem 25. Februar 2025 ist für Anlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung der Einbau von intelligentem Messsystem und Steuerbox Pflicht (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 b MsbG); der Messstellenbetreiber arbeitet die Einbauten nach den Quoten des § 45 MsbG ab.
Ab 25 kWp setzt die SWS Netze einen Funkrundsteuerempfänger ein, dessen Kosten sie mit 200,05 Euro netto nennt, also 238,06 Euro brutto, einschließlich Wartung und Bearbeitung.
Anmeldung: zwei Fristen, die man verpasst
Zwei Fristen entscheiden darüber, ob eine Anlage sauber läuft, und beide werden regelmäßig gerissen.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 MaStRV innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Sie lässt sich schon vorher anlegen, und für die Anmeldung bei der SWS Netze ist das der übliche Weg. Die Monatsfrist ist die äußerste Grenze, nicht der früheste Zeitpunkt.
Die zweite Frist betrifft die Netzverträglichkeitsprüfung und steht im Beitrag SWS Netze Solingen: PV-Anlage anmelden zusammen mit dem Ablauf vom Antrag über den Zählerantrag bis zum Willkommensschreiben mit Leistung, Vergütungskategorie und Abschlag. In Solingen ist sie für die meisten privaten Dächer zweitrangig, weil die SWS Netze unter 15 kWp gar nicht prüft.
Was wir aus Solinger Anfragen mitnehmen
Ein Muster sehen wir in Solingen oft, weil die Stadt viele Steildächer und Hanggrundstücke hat. Ein Eigentümer hatte zwei Angebote vorliegen, die sich um 3.100 Euro unterschieden. Der günstigere Anbieter hatte den Zählerschrank nicht auf dem Schirm, der aus den 1970ern stammte und für die Anlage hätte erneuert werden müssen. Im teureren Angebot war er enthalten, mit Position und Preis. Beide Angebote waren rechnerisch korrekt, nur nicht über dieselbe Anlage.
Die Lehre ist unspektakulär und wird trotzdem jedes Mal wieder gebraucht: Verglichen wird nicht der Endpreis, sondern der Preis für dieselbe Leistung. Wer Zählerschrank, Kabelweg und Dachbelegung erst nach der Auftragserteilung klärt, zahlt die Differenz später und ohne Verhandlungsposition.
Ertragsdaten und Netzbetreiber für Solingen stehen auf der Seite Photovoltaik in Solingen, den Stand der Landesförderung im Beitrag Photovoltaik-Förderung NRW und die Vergütungssätze für ältere Inbetriebnahmejahre in Einspeisevergütung 2026.
Quellen
- Stadt Solingen: Mitteilungsvorlage 3775/2023, Kommunales Förderprogramm für Stecker-Photovoltaikanlagen (Raten des ersten Programms, 82 bewilligte Dachanlagen), abgerufen am 31. Oktober 2026
- Stadt Solingen: Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2025 bis 2030 (EPAP), Maßnahmenliste (Maßnahme 7: Verstetigung des kommunalen Förderprogramms Photovoltaik), abgerufen am 31. Oktober 2026
- Stadt Solingen: Zuschuss zur Errichtung von Stecker-Photovoltaikanlagen (Fördertopf ausgeschöpft), abgerufen am 31. Oktober 2026
- SWS Netze Solingen: Anmeldung Photovoltaik/Speicher, abgerufen am 31. Oktober 2026
- PVGIS 5.3, Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission (Solingen, 51,1722 N / 7,0846 O, 35 Grad, 14 Prozent Verluste), abgerufen am 31. Oktober 2026
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze, abgerufen am 31. Oktober 2026
- § 25 EEG 2023, Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs, abgerufen am 31. Oktober 2026
- § 12 UStG, Steuersätze (Abs. 3: 0 Prozent für Photovoltaikanlagen und Speicher), abgerufen am 31. Oktober 2026
- § 3 EStG, steuerfreie Einnahmen (Nr. 72: Photovoltaikanlagen), abgerufen am 31. Oktober 2026
- § 5 MaStRV, Registrierungsfrist ein Monat nach Inbetriebnahme, abgerufen am 31. Oktober 2026
- § 29 MsbG, Messsysteme und Steuerungseinrichtungen, abgerufen am 31. Oktober 2026
- KfW: Erneuerbare Energien Standard (270), abgerufen am 31. Oktober 2026
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